Abrechnung Kosten Erdarbeiten

von Stefanie
(Österreich)

Ich habe finanzielle Differenzen mit meinem Hausbauunternehmen. Es geht um die Kosten für die Erarbeiten. Laut Bauleistungsbeschreibung sind Aushub, seitlich Lagern und Verfüllen der Baugrube im Preis inclusive. Durch das Hausbauunternehmen wurde mir das Angebot des Tiefbauers vorgelegt. Neben den o. g. Kostenpostionen (durch Hausbauunternehmen zu tragen) enthielt dieses Angebot die von mir zu tragenden Kosten für Abfuhr und Entsorgung des überschüssigen Aushubs. Da diese Kosten m. E. viel zu hoch waren, habe ich Vergleichsangebote eingeholt. Dies führte dazu, dass wir die Erdarbeiten in Eigenregie übernommen haben und das Hausbauunternehmen uns eine Gutschrift laut vorliegendem Angebot angeboten hat.


Nun zum Problem: Die Hausbaufirma behauptet, dass sämtliche Erdarbeiten laut Bauleistungsbeschreibung mit einem Pauschalpreis von rund 5000 EUR zzgl. MwSt vereinbart wurden. Das Angebot sei aufgrund von "programmierten Formzwängen" dahingehend abweichend und wäre uns nur zur Information übergeben worden. Das vorliegende Angebot sagt jedoch etwas anderes. Da sind unter den Positionen 1 bis 3 für An- und Abfahrt Bagger, Aushub und seitlich lagern Kosten in Höhe von 4784,38 EUR zzgl. Mwst ausgewiesen. Über diesen Betrag wurde uns auch die Gutschrift angeboten.

Die Postitionen 4 bis 7 umfassen folgende Leistungen: Entsorgung seitlich lagernder Aushub, Verfüllung / Verdichtung, Zulage Bodenklasse 6/7. Nun verlangt das Hausbauunternehmen, dass ich auch Leistungen Verfüllen und Verdichten übernehme. Die Kosten dafür seien mit der angebotenen Gutschrift abgegolten. Begründet wird das damit, dass grundsätzlich Aushub und Verfüllung miteinander verbunden seien. Das hätte auch dem von mir beauftragten Tiefbauer klar sein müssen.

Meine Kostenkalkulation beruht jedoch auf dem mir vorgelegten Angebot. Ich hatte natürlich nur Aushub und Entsorgung angefragt und beauftragt.Ist die Hausbaufirma an das Angebot gebunden? Durch die Hausbaufirma erfolgte schließlich keine Beauftragung.

Muss sich die Hausbaufirma das Angebot inhaltlich zurechnen lassen? Im Zweifelsfall hat mir die Hausbaufirma ein Angebot "durchgereicht", das im Sinne der mündlichen Vereinbarung (Angebotsabfrage) zwischen Tiefbauer und Hausbaufirma falsch ist. Ist es tatsächlich so, dass beim EFH-Bau alle Tiefbauarbeiten im Verbund vergeben werden? Viele Grüß, Stefanie

Bauhilfe24-Antwort

Schade, dass Sie Probleme bei Ihrem Hausbau-Projekt haben. Schade vor allem auch, dass Sie offensichtlich keinen Baubetreuer mit der Abwicklung Ihres Bauvorhabens betraut haben. Ich bin allerdings fast sicher, dass Sie heute schon bereuen, alles alleine in die Hand genommen zu haben? Die späte Erkenntnis hilft aber nichts. Sie müssen aber zumindest JETZT die richtigen Konsequenzen aus Ihren Fehlern ziehen. Und mit "jetzt" meine ich tatsächlich SOFORT.

Bevor ich nun näher auf Ihr geschildertes Problem eingehe, empfehle ich Ihnen dringend, die Hilfe eine Rechtsberaters in Anspruch zu nehmen. Das ist für Sie die einzige Möglichkeit, eventuell eskalierende und teure Auseinandersetzungen noch zu verhindern.

Jedenfalls befürchte ich, dass es nicht bei der aktuellen Meinungsverschiedenheit bleiben wird. Wenn schon bei den Erdarbeiten - also ganz am Anfang - ums Geld gestritten wird, weiß ich aus Erfahrung, dass Ihnen noch viele andere Konfrontationen bevorstehen. Noch dazu, wenn es um so undurchsichtige Dinge wie "programmierte Formzwänge" geht. Was bitte soll das bedeuten...

Jetzt aber zu Ihren konkreten Fragen:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine verbindlichen Antworten geben kann. Ihre Schilderungen alleine reichen nämlich für eine rechtliche Beurteilung der Situation bei weitem nicht aus. Um Ihnen wirklich helfen zu können, müsste ich sämtliche Vertragsunterlagen kennen, was allerdings nicht der Fall ist.

Schon heute muss ich Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Ihre geschilderten Argumente und Einschätzungen für die Lösung Ihres Problems völlig unerheblich sind. Ihnen muss vielmehr klar sein, dass es in Ihrem Fall ausschließlich auf die Fakten ankommt. Gemeint sind damit die von Ihnen erteilten Aufträge.

Ein Angebot hat jedenfalls nur dann etwas mit einem Auftrag zu tun, wenn es im Auftrag auch zur Auftragsgrundlage erklärt wurde. Es spielt also keinerlei Rolle, was das Hausbauunternehmen "verlangt". Andererseits spielt es auch keine Rolle, was eventuell "üblich" ist. Ausschlaggebend ist immer, was im Auftrag steht und welcher Vertrag geschlossen wurde. Was ist also zu tun?
  • 1. Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einem (oder Ihrem) Rechtsanwalt. Sagen Sie bei der Terminvereinbarung, dass es um eine dringende Baurechtsangelegenheit geht.

  • 2. Sammeln Sie alle Unterlagen, die dazu geführt haben, dass die verschiedenen Firmen für Sie tätig wurden. (Angebote, Kostenvoranschläge, Schriftverkehr, Auftragsschreiben). Ich spreche bewusst nicht nur von Auftragsschreiben, weil ich fast befürchte, dass keine ordentlichen Verträge vorhanden sind? Andernfalls hätten Sie ja in den Auftragsschreiben nachlesen können, was zwischen Ihnen und den Firmen vereinbart wurde.
Der Rechtsanwalt wird von Ihnen wissen wollen, wie die Aufträge zustande gekommen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ein mündlicher Auftrag ein verbindlicher Auftrag sein kann. Allerdings sind bei mündlichen Verträgen nur sehr schwer die Auftragsgrundlagen zu beweisen.

Wie auch immer: Wenn der Rechtsanwalt alle Fakten kennt, wird er genau wissen, welche Schritte zu setzen sind. Ich gehe stark davon aus, dass die an der Auseinandersetzung beteiligten Firmen ein "klärendes" Schreiben Ihres Rechtsberaters bekommen werden.

Abschließende Empfehlung:

Leisten Sie keine übereilten Zahlungen, bevor nicht genau geklärt ist, wie viel für welche Leistung vereinbarungsgemäß zu bezahlen ist. Ich betone das deshalb, weil Firmen bei Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der offenen Zahlungen erfahrungsgemäß umgehend mit einer Rechnungslegung "antworten".

Also Stefanie, tun Sie sich selbst den größten Gefallen und nehmen Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch. Halten Sie sich nicht mehr länger damit auf, Vermutungen anzustellen oder irgendwelche Standpunkte zu vertreten. Besser als in eine solide Rechtsberatung können Sie Ihr Geld in der derzeitigen Situation nicht investieren.

Oder möchten Sie lieber aus Ihrer Sicht ungerechtfertigte Geldbeträge an Firmen bezahlen, die Ihr Vertrauen ohnehin nicht mehr genießen? In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie sich an meine Empfehlungen halten und in Zukunft ganz genau darauf achten, welche Verträge Sie schließen.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

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