Navigationshilfe
Alle angegebenen Rohrlängen werden - getrennt nach der Art des verwendeten Rohrmaterials und dem jeweiligen Rohrdurchmesser - in der Rohrachse gemessen und abgerechnet. Formstücke jeder Art werden dagegen immer nach Stück abgerechnet und zwar jeweils als Aufzahlung zu den jeweiligen Kanalrohr-Leistungspositionen.
Die angegebenen Preise gelten jeweils ohne Unterschied der Verlegungsart und auch die Künettentiefe hat keinen Einfluss auf den Einheitspreis.
Wenn nichts anderes angegeben ist, sind das Ummanteln der Kanalrohre mit Sand oder Beton, die Ausführung einer eventuell erforderlichen Betonsohle sowie das Hinterfüllen nicht im angebotenen Einheitspreise enthalten. Bei Bedarf werden diese Leistungen über eigene Positionen erfasst und abgerechnet.
Sollte eine Prüfung der Dichtheit der verlegten Kanalrohre verlangt werden, werden - sofern die Dichtheit nachgewiesen und darüber ein Attest ausgestellt wird - die Kosten dafür gesondert vergütet.
Sofern in den einzelnen Positionen nichts anderes angegeben ist, sind für die Dichtung der Rohre die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien des Rohrerzeugers einzuhalten.
Der Durchmesser der verschiedenen Kanalrohre wird jeweils durch die Angabe der Nennweite definiert. Die Nennweite wird mit DN abgekürzt, wobei DN für die international gebräuchliche Bezeichnung Diameter Nominal steht.
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