![]() |
Facebook Profit |
Navigationshilfe
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen bestimmte Materialien, Produkte oder Fabrikate nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, können gleichwertige Produkte angeboten werden. In diesem Fall kann der Auftraggeber aber verlangen, dass die Gleichwertigkeit vom Anbieter bzw. Auftragnehmer nachzuweisen ist.
Dem Anbieter steht es aber in jedem Fall frei, alternative Materialien, Produkte und Fabrikate anzubieten. Allerdings ausschließlich in Form von zusätzlichen Alternativangeboten. Demnach ist die jeweils ausgeschriebene Leistungsposition jedenfalls auszupreisen. Über einen entsprechenden Vermerk kann der Anbieter auf Alternativpositionen hinweisen und diese in Form eines Begleitschreibens oder Zusatzangebotes anbieten.
Derartige Begleitschreiben oder Zusatzangebote werden im Fall einer Auftragserteilung jedenfalls zu einem integrierenden Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Grundsätzlich dürfen nur solche Materialien oder Erzeugnisse angeboten oder verwendet werden, welche über die erforderlichen Zulassungen verfügen. Und zwar sowohl für den jeweiligen Verwendungszweck als auch für den Standort des gegenständlichen Projektes.
N a v i g a t i o n s h i l f e
Zur nächsten LV-Seite
Alle Angebots- & Vertragsbedingungen im Überblick
Wegweiser durch das komplette Muster-LV
Zum LV-Anfang
Zum Seitenanfang
Nutzen Sie auch die weiter führenden Haus-Selber-Bauen.com-Links auf dieser Seite oder die Navigationsleiste auf der linken Seite. Zu jeder Bauetappe finden Sie zusätzliche Informationen, welche gerade für Sie als Bauherr sehr interessant, vor allem aber nützlich sein werden.
Zuallererst! Wenn Ihnen diese Seite gefällt, bitte hier unten auf Gefällt mir klicken.
Besuchen Sie mich auf Facebook
"Wie Sie ganz einfach herausfinden, wieviel Haus Sie sich eigentlich leisten dürfen und wo Sie den Rest Ihres Lebens verbringen werden." mehr...
Mit Ihrer Anforderung verpflichten Sie sich zu absolut nichts. Versprochen!