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Navigationshilfe
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen bzw. täglich Bautagesberichte zu erstellen.
Die Art der Bautagebuchführung - als handschriftlich verfasste Einträge in ein vorgedrucktes Bautagebuch oder über eine geeignete Software - ist dem Auftragnehmer überlassen. Die Bautagesberichte sind jeweils in doppelter Ausführung zu erstellen und regelmäßig vom Auftraggeber mit Unterschrift bestätigen zu lassen. Ein unterschriebenes Bautagesbericht-Exemplar ist jeweils dem Auftraggeber zu überlassen.
Jeder Bautagesbericht muss jedenfalls Informationen oder Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
N a v i g a t i o n s h i l f e
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