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Vor Ort - also direkt auf der Baustelle - werden in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen Baubesprechungen stattfinden. Im Rahmen dieser Besprechungen werden Termine, die weitere Vorgangsweise, der Leistungsumfang, die Bauschadenverfolgung, Maßnahmen zur Sicherheit auf der Baustelle und dergleichen besprochen.
An diesen Besprechungen sollten alle Bau- bzw. Projektleiter der einzelnen Firmen teilnehmen. Die Besprechungstermine werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle wesentlichen Punkte, die den gesamten Bauablauf betreffen, werden von der örtlichen Bauaufsicht protokolliert. Diese Protokolle werden allen am Bau beteiligten Firmen übermittelt.
Einwände gegen einzelne Baubesprechungsprotokolle sind nur von jenen Firmen möglich, deren befugter Vertreter an der jeweiligen Baubesprechung teilgenommen hat. Darüber hinaus müssen etwaige Einwände innerhalb einer Woche bei der örtlichen Bauaufsicht einlangen und auch begründet werden. Dies kann entweder schriftlich oder - sofern die Zeitspanne ausreicht - mündlich vor der nächsten Baubesprechung erfolgen. Wird innerhalb einer Woche kein Einwand gegen das jeweilige Protokoll erhoben, gilt Einverständnis.
Die Wochenfrist für Einwände beginnt mit dem Einlangen des jeweiligen Besprechungsprotokolls beim Auftragnehmer und zwar:
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