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Navigationshilfe
Rechnungen jeder Art können jeweils nur monatlich gelegt werden. Grundsätzlich dürfen nur jene Leistungen verrechnet werden, welche auch tatsächlich beauftragt und gleichzeitig erbracht wurden.
Jede erste Rechnung einer bestimmten Rechnungsart (z.B. Teilrechnung, Regierechnung) ist vor der ersten Rechnungslegung dem Auftraggeber als Konzept zur Freigabe vorzulegen. Für die Erstellung der Rechnung sind die Positionsnummern und die Kurztexte aus dem Leistungsverzeichnis zu übernehmen.
Jeder Rechnung sind kotierte und farblich markierte bzw. angelegte Abrechnungsunterlagen bzw. Abrechnungspläne im geeigneten Maßstab beizulegen. Die Rechnungslegung hat jeweils in 2-facher Ausfertigung zu erfolgen. Ein Exemplar wird als Korrekturexemplar verwendet und nach der Korrektur dem Auftragnehmer übermittelt.
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