Baggerarbeiten

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LG 02 Erdbau - Erdarbeiten
Besondere Vertragsbestimmungen

Geländeaufnahme

Navigationshilfe Vor Beginn der Erdarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Höhenaufnahme des bestehenden Geländes durchzuführen. Die ermittelten Messpunkte der jeweiligen Geländehöhen sind in Form eines aussagekräftigen Rasterplans in einem geeigneten Lageplan festzuhalten.

Die Höhenaufnahme wird vor dem Beginn der Erdarbeiten vom Auftragnehmer geprüft und durch einen schriftlichen Bestätigungsvermerk freigegeben. Damit ist dieser Höhenplan bei Bedarf die Grundlage für die spätere Abrechnung der Aushubpositionen.

Eigentum Aushubmaterial

Navigationshilfe Abgehobener Mutterboden, welcher auf der Baustelle nicht benötigt wird, verbleibt jedenfalls im Eigentum des Auftraggebers. Ein allfälliger Verkauf oder Abtransport bzw. eine etwaige Zwischenlagerung werden bei Bedarf mit eigenen Leistungspositionen abgerechnet.

Muster-Leistungsverzeichnis
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