Wegweiser
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gehört zu jenen Versicherungen, die gerne übersehen werden. Zumindest wissen viele Bauherrn gar nicht, welchen Risiken sie als Bauherr ausgesetzt sind.
Es spielt nämlich keine Rolle, von wem ein Bauherr sein neues Haus bauen lässt. Von einem Architekt, vom Baumeister oder von anderen Spezialisten. Fakt ist, dass das Bauherrnrisiko nicht auf andere abgewälzt werden kann. Im Gegenteil: Sie als Bauherr sind im Grunde genommen für alles verantwortlich, was auf Ihrer Baustelle passiert.
Erfahren Sie hier einige Details zu dieser wichtigen Bauherren Haftpflichtversicherung. Weitere Einzelheiten erfragen Sie bei Bedarf am besten direkt bei Ihrem ausgewählten Versicherungsanbieter. Und nicht vergessen: Preise vergleichen!
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Ganz einfach: Weil Sie als Bauherr für alles, was auf Ihrer Baustelle passiert, verantwortlich sind. Für die Verkehrssicherheit auf Ihrer Baustelle und deren Zufahrt, für die Auswahl geeigneter Architekten, Firmen oder Handwerker oder aber auch für die Überwachung und Sicherung Ihrer Baustelle.
Beachten Sie daher, dass Sie also auch dann nicht von Ihren Haftung entbunden werden, wenn Sie einen Architekt oder Bauunternehmer mit der Errichtung Ihres Hauses beauftragt haben.
Gegen finanzielle Ansprüche von Dritten, welche auf Ihrer eigenen Baustelle und durch Ihr Verschulden zu Schaden gekommen sind.
Ein fast klassisches Beispiel sind auf Ihrer Baustelle spielende Kinder. Wenn sich ein Kind auf Ihrer Baustelle verletzt und Ihnen wird nachgewiesen, dass Sie Ihre Sicherungspflicht verletzt haben, wird die Versicherung des geschädigten Regressforderungen an Sie stellen.
Oder durch Ihre Baustelle wird beispielsweise ein Nachbargebäude beschädigt. Speziell im Bereich der Grundgrenze kann das immer wieder mal vorkommen.
Bei jedem Schadensfall wird Ihr eventuelles Verschulden genau überprüft. Und dabei kann sich auch herausstellen, dass Sie selbst für den Schaden verantwortlich sind. Unabhängig davon, ob Sie einen Architekt, einen Bauleiter oder eine Baufirma mit der Errichtung Ihres Hauses beauftragt haben. Beispielsweise dann, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Oder eine Firma beauftragt haben, die nicht in der Lage ist, die beauftragten Leistungen fachgerecht durchzuführen.
Diese Riskien sollten Sie jedenfalls durch Abschluss der Haftpflichtversicherung abdecken.
Wenn Sie Ihre Bauherrnpflichten verletzt haben und daraus ein Schadensfall wird.
Von Ihrer versicherung werden Personenschäden und Vermögens- oder Sachschäden abgedeckt. Es kann aber auch vorkommen, dass an Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden, obwohl Sie sich keiner Pflichtverletzung bewusst sind. Die Schuldfrage wird üblicherweise zwischen den gegnerischen Versicherungen geklärt. Es kann aber auch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Die Bauherren Haftpflichtversicherung wird für Sie die Ansprüche gegen Sie aber jedenfalls abwehren.
Das regeln die genau definierten Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers, wobei es hier unter den verschiedenen Anbietern nicht wirklich gravierende Unterschiede gibt.
Sie können aber davon ausgehen, dass vorsätzlich herbeigeführte oder verursachte Schadensfälle nicht gedeckt sind.
über hinaus werden Sie auch bei Schäden, die aufgrund von Eigenleistungen verursacht wurden, keinen Versicherungsschutz durch die Bauherren Haftpflichtversicherung haben. Bei den Eigenleistungen ist es übrigens egal, ob diese tatsächlich von Ihnen selbst oder von Bekannten oder Verwandten erbracht wurden.
Versicherungsschutz haben Sie ab dem Zeitpunkt der Bezahlung des Versicherungsbeitrages.
Und der Schutz durch die Bauhernnhaftpflichtversicherung endet automatisch mit der Fertigstellung Ihres Hauses. Eine Kündigung ist daher nicht erforderlich. In der Regel gilt aber eine maximale Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Dauert Ihre Bauzeit länger, ist entweder eine Verlängerung oder der erneute Abschluss Der Haftpflichtversicherung erforderlich.
Der Versicherungsbeitrag ist ein einmaliger Beitrag für die gesamte Bauzeit und ist der Betrag im eigenen Interesse vor Baubeginn zu bezahlen. Andere zahlungsweisen werden in der Regel nicht akzeptiert. Wenn doch, dann nur gegen Aufpreis.
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in der Regel nach der gesamten Bausumme. Achten Sie darauf, dass die Preisunterschiede am Markt sehr groß sein können. Üblicherweise bekommen Sie dort, wo Sie bereits als Privatperson haftpflichtversichert sind, die höchsten Rabatte. Muss aber nicht sein. Tipp: Jedenfalls einen Online-Versicherungsvergleich machen lassen.
Tritt ein Schdensfall ein, ...
Wenn in der Gebäudeversicherung eine Bauherrenhaftpflicht bereits enthalten ist, sind Sie in jedem Fall und im wahrsten Sinne des Wortes auf der sicheren Seite. Und wenn Sie dann auch noch gleich eine Bauleistungsversicherung dazu bekommen, umso besser.
Mit dem Versicherungsrechner hier unten können Sie ganz bequem herausfinden, wer für Sie das beste Angebot hat. Einfach Ihre Daten eingeben und auf "Berechnen" klicken.
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