Baustrom

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LG 01 Baustellengemeinkosten
Leistungspositionen

Pos. 01.09 Baustromverteiler herstellen - Baustromkosten

Navigationshilfe Betriebsfertige Herstellung des Baustromanschlusses durch Installation eines Bau-Stromverteilers. Ausführung in einem versperrbaren Kasten. Zählerplatte mit mindestens:

  • 1 Universalsicherung 35A
  • FI-Schutzschalter vierpolig 40/0,1 A
  • 2 Stück Schukosteckdosen 16 A
  • 2 Stück 5-polige Steckdosen 16 A

Der Standort wird vom Auftraggeber angegeben. Für die Herstellung des Bau-Stromanschlusses hat der Auftragnehmer selbständig das Einvernehmen mit dem Elektrizitäts- bzw. Versorgungsunternehmen herzustellen.

Eventuell erforderliche Anträge für den Baustromanschluss bzw. für den Strombezug sind vom Auftragnehmer entweder im eigenen Namen oder - falls aus organisatorischen Gründen erforderlich - im Namen des Auftraggeber zu stellen. Im letzteren Fall ist vom Auftragnehmer rechtzeitig eine Vollmacht oder die Unterschrift für die Bestätigung des Antrages einzuholen. Dem Auftragnehmer ist jedenfalls eine Kopie des schriftlichen Antrages zu überlassen.

Die Ausführungsvorschriften für die Herstellung des Baustromanschlusses sind jedenfalls einzuhalten.

Ist der Einbau eines Stromzählers erforderlich, sind die Kosten dafür im Einheitspreis enthalten. Sofern Bau-Strom während der Bauzeit kostenpflichtig bezogen werden muss, trägt die allfälligen Kosten für den Stromverbrauch der Auftragnehmer.

Erfolgt die Verrechnung der Verbrauchskosten für den Bau-Strom aus organisatorischen Gründen direkt an den Auftraggeber, erfolgt eine Gegenverrechnung oder Weiterverrechnung an den Auftragnehmer jedenfalls zu den Tarifen des Versorgungsunternehmens und damit ohne Preisaufschlag.

Der Auftragnehmer hat den Baustromanschluss und damit den Bau-Strom selbst bei Bedarf nicht nur seinen eigenen Subfirmen zur Verfügung zu stellen, sondern auch jenen Firmen, die Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges des Auftragnehmers erbringen. Es obliegt dem Auftragnehmer, gegebenenfalls Subzähler zum Zwecke der internen Abrechnung mit Drittfirmen einzubauen bzw. den Stromverbrauch direkt mit diesen Firmen zu verrechnen.

Eine funktionierende Baustromversorgung ist während der gesamten Baudauer - unabhängig von der jeweiligen Jahreszeit - zu gewährleisten.

Im Einheitspreis ist auch der Abbau des Provisoriums nach Beendigung der Bauarbeiten enthalten. Nicht enthalten ist allerdings die Herstellung des endgültigen Strom-Hausanschlusses. Die Kosten dieser Leistungsposition sind einmalige Kosten.

Menge Einheit Einheitspreis Positionspreis
1 Pauschale 950,-- EUR 950,-- EUR

[Preisinfo]

Leistungsgruppe 01 Zwischensumme

Navigationshilfe Die hier nicht angeführte Zwischensumme ergibt sich aus den jeweils zutreffenden Mengenangaben und Leistungspositionen für Ihr eigenes Bauvorhaben.

Die gesamten Baustellengemeinkosten für Ihr eigenes Bauvorhaben sind abhängig von den Gesamt-Baukosten! Die Kosten für die Leistungspositionen 01.01 Baustelle einrichten und 01.02 Baustelle räumen stellen dabei in der Regel einen fixen Prozentsatz der Gesamtkosten dar. Der Prozentsatz liegt im Ermessen des Anbieters. Weiterführende Informationen zur Baustelleneinrichtung finden Sie hier.

LG 01
Zwischensumme 00.000,-- EUR

Muster-Leistungsverzeichnis
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