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Die vereinbarte Gewährleistungsfrist beträgt: ........ Jahre (z.B. 5 Jahre)
Der Umgang mit Mängeln wird wie folgt vereinbart: Grundsätzlich haftet der Auftragnehmer für alle von ihm selbst oder in seinem Auftrag erbrachten Leistungen. Der Auftragnehmer hat daher alle Mängel, die sich sowohl während der Bauzeit als auch während der vereinbarten Gewährleistungsfrist ergeben, zu beheben. Der Auftragnehmer wird dazu nach einfacher Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von längstens 7 Tagen mit der Mängelbehebung beginnen und die Mängel im gemeinsam festgelegten Zeitraum - jedenfalls aber in angemessener Zeit - beheben.
Nicht bautechnisch bedingte Unterbrechungen bei der Mängelbehebung sind nicht gestattet und berechtigen den Auftraggeber, sofort und ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme zu Lasten des Auftragnehmers zu beauftragen.
Bei Gefahr in Verzug ist der Auftraggeber berechtigt, auch ohne Fristsetzung die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers von Dritten beheben zu lassen.
Der Auftragnehmer bzw. Anbieter erklärt sich darüber hinaus mit der Abgabe des Angebotes oder mit der Annahme des Auftrages mit folgenden Regelungen einverstanden:
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