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Navigationshilfe
Alle entscheidungsbefugten Mitarbeiter oder Personen des Auftragnehmers müssen sowohl der deutschen Sprache als auch der technischen Begriffe mächtig sein. Ist das nicht der Fall, müssen auf der Baustelle Dolmetscher verfügbar sein, welche diese Anforderungen erfüllen.
Sollten dem Auftraggeber Nachteile durch sprachbezogene Verständigungsschwierigkeiten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers.
Während der gesamten Bauzeit dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers bzw. der vertretungsbefugten örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) Bauleiter, Poliere, Partieführer oder Obermonteure nicht ausgetauscht werden.
Dagegen hat der Auftraggeber bzw. die vertretungsbefugte örtliche Bauaufsicht jederzeit das Recht, ohne Angabe einer Begründung die Ablöse des jeweiligen Vertreters des Auftragnehmers zu verlangen.
N a v i g a t i o n s h i l f e
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