![]() |
Facebook Profit |
Navigationshilfe
Während der Bauzeit und damit vor der Übergabe bzw. Übernahme trägt grundsätzlich jeder Auftragnehmer das Risiko für Diebstahl, Unfälle und Beschädigungen selbst.
Sofern der Verursacher eines Bauschadens bekannt und damit einer bestimmten Firma zuzuordnen ist, sind Leistungen zur Behebung von Schäden jeweils direkt vom Erbringer dem jeweiligen Verursacher zu verrechnen. Eine Prüfung durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
Nicht direkt zuordenbare Bauschäden, deren Behebung über Anordnung durch den Auftraggeber oder vom Auftraggeber selbst veranlasst wurden, werden - ausgehend von der berechneten Schlussrechnungssumme - an alle am Bau beteiligten Firmen aufgeteilt und entsprechend in Abzug gebracht.
Die Aufteilung von derartigen nicht zuordenbaren Bauschäden wird jeweils nach Vorliegen im Rahmen von Baubesprechungen festgelegt und vereinbart. Kommt - aus welchen Gründen auch immer - keine einvernehmliche Regelung über die Aufteilung der Kosten für die Schadensbehebung zustande, wird bei der jeweiligen Schlussabrechnung eine aliquote Aufteilung auf alle am Bau beteiligten Firmen vorgenommen.
N a v i g a t i o n s h i l f e
Zur nächsten LV-Seite
Alle Angebots- & Vertragsbedingungen im Überblick
Wegweiser durch das komplette Muster-LV
Zum LV-Anfang
Zum Seitenanfang
Nutzen Sie auch die weiter führenden Haus-Selber-Bauen.com-Links auf dieser Seite oder die Navigationsleiste auf der linken Seite. Zu jeder Bauetappe finden Sie zusätzliche Informationen, welche gerade für Sie als Bauherr sehr interessant, vor allem aber nützlich sein werden.
Zuallererst! Wenn Ihnen diese Seite gefällt, bitte hier unten auf Gefällt mir klicken.
Besuchen Sie mich auf Facebook
"Wie Sie ganz einfach herausfinden, wieviel Haus Sie sich eigentlich leisten dürfen und wo Sie den Rest Ihres Lebens verbringen werden." mehr...
Mit Ihrer Anforderung verpflichten Sie sich zu absolut nichts. Versprochen!