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Die Gültigkeit des vorliegenden Angebots ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist begrenzt. Diese endet ...... (z.B. 6) Kalendermonate nach dem Tag der Angebotsabgabe. Mit Ablauf der Zuschlagsfrist wird dieses Angebot vom Auftraggeber daher als nicht mehr gültig betrachtet.
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Der Auftragnehmer wird im Zuge der Auftragserteilung alle dieser Ausschreibung zugrunde liegenden Pläne und sonstigen Unterlagen rechtsgültig unterfertigen.
Können - aus welchen Gründen auch immer - einzelne Unterlagen, die einen integrierenden Bestandteil des Bauauftrages bilden, nicht gleichzeitig mit der Auftragserteilung unterfertigt werden, hat der Auftragnehmer diese fehlenden Unterlagen innerhalb von längstens 14 Tagen ab dem Tage der Auftragserteilung im Nachhinein zu unterfertigen. Erfolgt diese Unterfertigung im Nachhinein nicht fristgerecht, gelten sämtliche Angebotsunterlagen als vom Auftragnehmer rechtsverbindlich anerkannt.
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