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Navigationshilfe
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber schriftlich über die Fertigstellung bzw. Beendigung der Arbeiten zu informieren, ohne dass dadurch eine Übernahme ausgelöst wird.
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen gelten unbeschadet etwaiger Benützung durch den Auftraggeber nicht als übergeben bzw. übernommen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass für den Beginn der Gewährleistung ein einziger Termin für sämtliche Gewerke stattfinden wird. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer diesen Termin 14 Tage vor dem beabsichtigten Übergabetermin schriftlich bekannt geben.
Sollte der Auftragnehmer - aus welchen Gründen auch immer - den vereinbarten Übergabe- bzw. Übernahmetermin nicht einhalten, so wird die Übergabe bzw. Übernahme trotzdem durchgeführt. Hinsichtlich vorhandener Mängel gelten in diesem Fall dann ausschließlich die Behauptungen des Auftraggebers.
N a v i g a t i o n s h i l f e
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