![]() |
Facebook Profit |
Navigationshilfe
Sofern der Bauauftrag nicht als Pauschalauftrag ohne Massenabrechnung erteilt wurde, sind dem Auftraggeber jeweils vor der Erstellung von Rechnungen vorbereitete Aufmaßerstellungen vorzulegen, welche gemeinsam geprüft werden.
Eine Rechnungslegung kann demnach erst dann erfolgen, wenn die Aufmaße vom Auftraggeber geprüft, bei Bedarf richtiggestellt und damit anerkannt wurden.
Die Prüfung der Aufmaße erfolgt jeweils durch einen Vertreter des Auftraggebers und eines Vertreters des Auftragnehmers gemeinsam. Unabhängig von einer Rechnungslegung müssen Aufmaße mindestens monatlich erstellt werden. Der Vertreter des Auftraggebers ist verpflichtet, die gemeinsame Prüfung innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Vorlage der Aufmaßunterlagen beim Auftraggeber zu ermöglichen.
Für die Erstellung der Aufmaßunterlagen sind die Positionsnummern und die Kurztexte aus dem Leistungsverzeichnis zu übernehmen.
Aufmaße für Leistungen, welche später nicht mehr nachvollzogen werden können, sind im Bautagebuch zu erfassen und gegebenenfalls zusätzlich mit geeigneten Mitteln zu dokumentieren. Werden für bestimmte Leistungen keine Aufmaße erstellt und können diese Aufmaße auch aufgrund von Ausführungsplänen im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, unterwirft sich der Auftragnehmer damit der späteren und nachträglichen Aufmaßfeststellung durch den Auftraggeber. Im Zweifelsfall kann das sogar dazu führen, dass diese strittigen Leistungen mangels Aufmaß vom Auftraggeber als nicht ausgeführt betrachtet werden können.
N a v i g a t i o n s h i l f e
Zur nächsten LV-Seite
Alle Angebots- & Vertragsbedingungen im Überblick
Wegweiser durch das komplette Muster-LV
Zum LV-Anfang
Zum Seitenanfang
Nutzen Sie auch die weiter führenden Haus-Selber-Bauen.com-Links auf dieser Seite oder die Navigationsleiste auf der linken Seite. Zu jeder Bauetappe finden Sie zusätzliche Informationen, welche gerade für Sie als Bauherr sehr interessant, vor allem aber nützlich sein werden.
Zuallererst! Wenn Ihnen diese Seite gefällt, bitte hier unten auf Gefällt mir klicken.
Besuchen Sie mich auf Facebook
"Wie Sie ganz einfach herausfinden, wieviel Haus Sie sich eigentlich leisten dürfen und wo Sie den Rest Ihres Lebens verbringen werden." mehr...
Mit Ihrer Anforderung verpflichten Sie sich zu absolut nichts. Versprochen!