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Im Rahmen der Rechnungsprüfung wird ein Rechungsprüfblatt erstellt. Auf diesem Prüfblatt sind folgende Angaben enthalten bzw. wird der jeweils anweisbare Rechnungsbetrag entsprechend dem angeführten Rechenvorgang wie folgt berechnet:
Der Netto-Rechnungsbetrag abzüglich etwaiger Nachlässe ergibt die Zwischensumme 01. Diese Zwischensumme 01 ist die Grundlage für die Berechnung der jeweils anteiligen Höhe des allgemeinen Bauschadens, der Bauleistungsversicherung und der vereinbarten Rücklässe (Deckungsrücklass oder Haftrücklass).
Von der Zwischensumme 01 werden vereinbarte Haft- oder Deckungsrücklässe in Abzug gebracht. Daraus ergibt sich die Zwischensumme 02. Von dieser Zwischensumme 02 werden die anteiligen Kosten für die Bauleistungsversicherung und für allgemeine Bauschäden in Abzug gebracht. Dieser Rechenvorgang ergibt die Zwischensumme 03.
Ein vereinbartes Skonto wird von der Zwischensumme 02 berechnet und von der Zwischensumme 03 in Abzug gebracht. Damit ergibt sich die Zwischensumme 04.
Von dieser Zwischensumme 04 werden bei Bedarf die Kosten für jene Bauschäden in Abzug gebracht, die dem Auftragnehmer direkt zuzuordnen sind. Ebenso werden von der Zwischensumme 04 bereits angewiesene Nettobeträge in Abzug gebracht. Daraus ergibt sich die Zwischensumme 05 und stellt diese Zwischensumme die Netto-Summe des anweisbaren Betrages dar. Daraus folgt der konkret auf die jeweilige Rechnung bezogene Umsatzsteuer, welche zum Schluss zur Zwischensumme 05 hinzugerechnet wird.
Das Endergebnis ist der anweisbare Rechnungsbetrag inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
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