Umbauarbeiten - Schadenersatz

von Konrad
(Niederösterreich)

Ich bin Besitzer einer Jugendstilvilla, die im Jahre 1896 erbaut wurde. Im letzten Winter habe ich grosse Umbauarbeiten vorgenommen. Aussenwände (1 Meter dick) wurden mit mit grossen Scheiben (ca. 1 m Durchmesser) aufgeschnitten. Dabei wurde falsch gearbeitet und der Boden im 1. Stock ist um ca. 10 cm abgesunken.


Es bildeten sich Risse in der Mauer. Danach wurde die Decke wieder mit Stützen angehoben und fixiert. Die Risse wurden vom Maler beseitigt. Man sieht so weit nichts mehr. Und der Boden ist auch wieder gerade, wie es sein sollte.

Meine Frage nun an Sie: Habe ich nun zu einem späteren Zeitpunkt Schäden zu befürchten? Habe ich Anrecht auf eine Reduzierung des Honorars des Statikers, weil es war seine Schuld. Seine Berechnungen waren mangelhaft und deshalb kam es zu den Schäden am Haus. Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen,
Konrad

Bauhilfe24-Antwort

Hallo Konrad,

Ihre Angaben reichen leider nicht aus, um Ihre Fragen seriös beantworten zu können. Darüber hinaus fehlen mir vor allem auch Hinweise darauf, worauf sich Ihre Feststellung bezieht, dass der Schuldige der Statiker wäre.

Ohne jetzt im Detail auf die Vorkommnisse bei Ihrem Bauvorhaben einzugehen, darf ich Ihnen daher als erste Sofortmaßnahme nur empfehlen, so rasch wie möglich eine fundierte Rechtsberatung eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Und zwar vorerst unabhängig davon, ob sich - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich ein Rechtsstreit entwickeln wird oder ob es doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung kommt.

Sammeln Sie also in jedem Fall einmal alle Unterlagen, die für die Auftragsabwicklung von Bedeutung sind und lassen Sie sich beraten, wie Schadenersatzprozesse im Bau ablaufen, wer wofür haftet, welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Schlichtung es gibt und auf welcher Grundlage ein Richter im Fall der Fälle sein Urteil sprechen wird.

Versetzen Sie sich dazu einfach in die Lage eines Außenstehenden, der darüber urteilen soll, was bei Ihrem Projekt schief gelaufen ist. Genauso wie das beispielsweise auch ein Richter vor Gericht tun würde. Und damit ein Außenstehender (Richter) urteilen kann, braucht er schriftliche Informationen, die als Beweismittel geeignet sind. Konkret auf Ihre Umbaumaßnahmen bezogen, sollten Sie also zumindest Folgendes darlegen und dokumentieren können:
  • Wer ist der Auftraggeber und wer sind die jeweiligen Auftragnehmer?
  • Gibt es einen Pauschalauftrag für sämtliche Umbauarbeiten?
  • Wurden mit allen Handwerkern jeweils eigene Verträge geschlossen?
  • Was war die jeweilige Auftragsgrundlage?
  • Gibt es ein genaues Leistungsverzeichnis und wer hat dieses erstellt?
  • Haben sich die ausführenden Firmen an das Leistungsverzeichnis gehalten?
  • Wer war für die baubegleitende Qualitätskontrolle bei den Umbauarbeiten verantwortlich?
  • Zu welchen Konditionen wurden die Aufträge erteilt und ausgeführt?
Alleine aus diesen Unterlagen - sofern vorhanden - wird sich zuverlässig ablesen lassen, wer seine Pflichten auftragsgemäß erfüllt hat und wer nicht. Sollten die vorhandenen Unterlagen bzw. Beweismittel für eine abschließende Beurteilung nicht ausreichen, werden vom Gericht bestellte Bausachverständige damit beauftragt, die Qualität der jeweils ausgeführten Leistungen zu überprüfen. Wie das alles enden wird, hängt von vielen Faktoren ab. Sie als Kunde und Auftraggeber dürfen allerdings zumindest auf eine unumstößliche Tatsache vertrauen:
  • Es gibt keinen Grund, warum Sie als Kunde nicht das bekommen sollen, was Ihnen zugesagt wurde.
Ich hoffe, Sie können aus meiner Antwort die richtigen Schlüsse ziehen. Zumindest wünsche ich Ihnen das...

Alles Gute!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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