Navigationshilfe
In jedem Fall kann vorausgesetzt werden, dass neu errichtete Wände und Decken normgerecht und unter Einhaltung der zulässigen Maßtoleranzen ausgeführt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, hat der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten darauf hinzuweisen. Nach dem Beginn der Putzarbeiten werden etaige Mehrkosten aus dem Titel "nicht normgerecht hergestellter Untergrund" nicht anerkannt.
Anschlüsse an Decken und Wände sind scharfkantig auszuführen.
Allfällige Abweichungen bei Wandinnenkanten und Wandaußenkanten vom rechten Winkel haben keinen Einfluss auf den Einheitspreis.
Bei allen Außenecken sind Kantenschutzprofile zu setzen. Die Kosten dafür sind im Einheitspreis enthalten.
Sofern nach Anordnung durch den Auftraggeber Sonderprofile oder Dehnfugenprofile zu versetzen und einzuputzen sind, werden diese Leistungen über eigene Leistungspositionen abgerechnet und vergütet.
Sind Decken mit Balken zu verputzen, wird jeweils die abgewickelte Fläche gemessen, verrechnet und vergütet.
N a v i g a t i o n s h i l f e
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Überblick LG 08 Putzarbeiten
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