Navigationshilfe
Sofern bei einzelnen Leistungspositionen nichts anderes angeführt ist, gelten die hier unten angeführten Vertragspunkte als verbindlich vereinbart und stellen damit die Grundlage sowohl für das Angebot als auch für den späteren Bauvertrag dar.
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Alle Rohrlängen werden - getrennt nach dem jeweiligen Rohrdurchmesser und der Art des verwendeten Rohrmaterials - immer in der Rohrachse gemessen. Dagegen werden Formstücke jeder Art immer nach Stück abgerechnet und zwar als Aufzahlung zu den jeweiligen Rohr-Positionen.
Die angegebenen Preise gelten jeweils ohne Unterschied der Verlegungsart und auch die Künettentiefe hat keinen Einfluss auf den Einheitspreis.
Sofern nichts anderes angegeben ist, sind das Hinterfüllen oder Ummanteln der Rohrleitungen mit Sand oder Beton sowie die Ausführung einer eventuell erforderlichen Betonsohle nicht im angebotenen Verlegepreis enthalten. Diese Leistungen werden bei Bedarf über eigene Positionen abgerechnet.
Der Durchmesser der verschiedenen Rohre oder Schläuche wird jeweils durch die Angabe der Nennweite festgelegt. Die Nennweite wird anstatt mit NW mit der international gebräuchlichen Bezeichnung DN abgekürzt. DN wird übrigens von der englischen Bezeichnung Diameter Nominal abgeleitet.
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