Bauabdichtung – das ist zu beachten

von Lisa Ferdinand
(Munich)

Bauwerksabdichtungen dienen dem Zweck, Gebäude vor dem schädigenden Angriff von Wasser zu schützen oder, beispielsweise in Wasserreservoirs, Wasserverluste zu vermeiden. Asphaltähnliche Stoffe wurden schon vor 3000 Jahren im Zweistromland verwendet, um die Dichtigkeit von Wasserspeichern zu gewährleisten. Die Römer setzten vulkanisches Tuffgestein, das bei Kontakt mit Wasser hydraulisch reagiert, ein. Im Mittelalter gehörten auch Kupfer und Blei zu den verwendeten Materialien.


Mit der Entwicklung von Bitumenbahnen zum Ende des 19. Jahrhunderts war es fortan möglich, sowohl großflächige Flächen als auch filigrane Detailpunkte sicher abzudichten. Zu jener Zeit wurden die fünf Grundregeln für die Bauwerksabdichtung entwickelt, die prinzipiell heute noch Gültigkeit besitzen:

1. Grundregel: Die Abdichtung muss allseitig und hohlraumfrei von festen Baukörpern umschlossen sein.

Bitumen besitzt durch seine Elastoviskosität eine gewisse Fließfähigkeit unter Last und Wärmeeinwirkung. Die 1. Grundregel soll sicherstellen, dass das Fließen des Bitumens ermöglicht wird und ein Ablösen der Bitumenabdichtung ausgeschlossen ist.

2. Grundregel: Die Abdichtung hat keinen kraftschlüssigen Verbund parallel zu den abgedichteten Bauwerken (reibungslos) und kann nur rechtwinklig zu ihrer Ebene gerichtete Kräfte übertragen.

Bitumenabdichtungen wirken wie ein bewegliches Auflager zwischen belasteten Flächen. Die Beachtung der 2. Grundregel ist insbesondere im Bereich bituminöser, horizontaler Sperrschichten bei gemauerten Außenwänden von Bedeutung: Ein einseitiger Erddruck kann bei Gebäuden in Hanglage zu einer Gleitbewegung führen. Ebenso kann das frühzeitige Verfüllen der Baugrube bei fehlender Auflast zu einer Verformung der Kellerwände führen.

3. Grundregel: Die auf eine Abdichtungsebene wirkende Belastung muss möglichst gleichmäßig, zumindest aber stetig verteilt sein.

Weist die Belastungslinie abgedichteter Flächen sprunghafte Wechsel auf, neigt die bituminöse Abdichtungsmasse dazu, in geringer belastete Abdichtungszonen abzufließen. Dieses Abwandern aber muss vermieden werden, weil der höher belastete Teil der Abdichtung ansonsten abmagern würde. Wo das Einhalten stetiger Belastungslinien nicht möglich ist, müssen geeignete konstruktive Maßnahmen ergriffen werden.

4. Grundregel: Die wasserdruckhaltende, nackte bituminöse Abdichtung mit nackter Bitumenbahn muss dauernd mit einem ausreichenden Flächendruck zwischen festen Bauteilen eingepresst sein.

Bitumenschichten sind im Gegensatz zu Metallen in geringem Maße wasserdampfdurchlässig, können also Wasser aufnehmen und unter Aufquellen verrotten. Durch die Einpressung nackter Bitumenbahnen zwischen feste Körper wird ihre Wasseraufnahme verhindert, so dass sie nicht mehr in Fäulnis übergehen. Ausnahmen von der 4. Grundregel gelten nur für Bitumenbahnen, die in geeigneter Weise mit Metallbändern kombiniert sind, da Metall kein Wasser aufnehmen kann. Auch Bitumenabdichtungs- und Bitumenschweißbahnen, die eine verrottungssichere Trägereinlage aufweisen, benötigen keine Einpressung.

5. Grundregel: Die Temperatur an der eingebauten Abdichtung muss unter dem Erweichungspunk der Klebemassen oder Deckaufstrichmittel liegen und darf nicht mehr als 40 Grad Celsius betragen.

Hohe Temperaturen wirken sich auf das Fließverhalten und die Klebekraft bituminöser Massen aus, weshalb eine Höchstgrenze der Wärmebeanspruchung festgelegt wurde. In der heute gültigen Norm für Bauwerksabdichtungen, DIN 18 195, ist zudem festgelegt, dass die Bauteiloberfläche während der Verarbeitung mindestens fünf Grad Celsius betragen muss, um Spannungen in der Abdichtungsebene und ein Ablösen der Abdichtung vom Untergrund zu verhindern.

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Kommentare für Bauabdichtung – das ist zu beachten

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Sehr guter Artikel
von: Herbert

Ein wirklich sehr guter Artikel. Es sollte auch beachtet werden, dass das Wetter für das Verlegen der Bitumenbahnen wichtig ist. Auch wenn Zeitdruck herrscht, sollte nicht bei zu nassem oder kaltem Wetter verlegt werden!

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