Baustelle richtig absichern
von Philipp
(Saarbrücken)
@ WerbeFabrik / pixabay.com
Der Traum von den eigenen vier Wänden führt heute entweder in die Eigentumswohnung, zum Kauf einer Bestandsimmobilie – oder zum Neubau. Letztere Variante liegt nach wie vor im Trend. Wer es sich als angehender Eigenheimbesitzer ganz einfach machen will, greift einfach zur bezugsfertigen Immobilie vom Bauträger.
Der Vorteil: Findet der Eigentumswechsel erst mit der Schlüsselübergabe statt, muss sich der frischgebackene Immobilienbesitzer um das Thema Baustellenabsicherung keine Gedanken machen.
In Deutschland wurden allein im November 2016 mehr als 20 Milliarden Euro (Quelle:
Statistisches Bundesamt von deutschen Banken für Wohnungsbaukredite verliehen. Nur ein Teil des Kapitals ist in den Neubausektor geflossen. Wer sich für die Bestandsimmobilie baut vielleicht um. Die eigenen vier Wände in Eigenregie hochziehen oder den Ausbau selbst stemmen macht zwar im Hinblick auf Zeit und Kosten durchaus flexibel.
Aber: Eigentümer, die so vorgehen, müssen auch
an das Thema Baustellensicherheit denken. Denn im schlimmsten Fall kommt zum Ärger mit Gewerken die Sorge, für einen Unfall vielleicht sogar juristisch bzw. zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.
Baustelle absichern - darauf ist zu achten
"Eltern haften für ihre Kinder" werden Verbraucher regelmäßig an Baustellenzäunen lesen. Damit machen es sich Bauherren einfach – und sind der Meinung, jegliche Verantwortung abschieben zu können. Diese Grundhaltung ist in juristischem Sinn schlicht falsch. Einfaches Beispiel:
Eine Baustelle wird mit dem Schild versehen, aber ohne Bauzaun. Kinder zwischen 5 bis 8 Jahre können problemlos das Areal betreten und sind aufgrund des Alters oft nicht in der Lage, die Beschilderung richtig zu deuten.
Fakt ist: In Deutschland ergeben sich aus
§ 823 BGB erhebliche Pflichten. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt hier zwar Schadenersatzansprüche, regelt aber auch, wie diese zustande kommen.
Wie muss die Absicherung einer Baustelle in der Praxis aussehen? Prinzipiell richtet sich die Sicherung des Baugrundstücks nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Absicherung ist so auszuführen, dass unbefugtes Betreten nicht ohne Weiteres möglich ist. Alle Maßnahmen werden sich überwinden lassen, die Frage ist nur mit wie viel Energie.
Als Absicherung in Frage kommen:- eine Beschilderung (Eltern haften für ihre Kinder ist nicht ausreichend)
- Absperrungen in Form von Bauzäunen
- sichere Wege/Zugänge
- spezielle Sicherung für Baumaterial.
Letztgenannter Aspekt betrifft beispielsweise die Ablagerung von Steine und Erden oder Material für den Dachstuhl. Beides übt eine magische Anziehungskraft auf Kinder auf – die durch einen Unfall hier schnell zu Schaden kommen. Im Idealfall bemüht sich der Bauherr um einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Wichtig: Im Rahmen der Baustellensicherheit darf es nicht nur um den Zugang zur Baustelle gehen. Das Thema berührt auch Aspekte des Arbeitsschutzes. Und anders als es private Bauherren vielleicht annehmen, sitzen sie hier mit im Boot.
Wer haftet für Schäden?
Die Haftungsfrage ist im Zusammenhang mit dem Bau eines Eigenheims für viele Bauherren leider nicht präsent. Dabei kann sich unter Umständen hieraus ein Risiko ergeben, dass die finanzielle Belastung durch den Bau
weit übersteigt.
Beispiel: Gebaut wird ein Haus, die Baustelle ist leider nicht zureichend abgesichert. Ein 5-Jähriger Junge betritt die Baustelle mit Freunden und spielt auf den Holzbalken für den Dachstuhl. Dabei passiert das Unglück – und das Kind wird an den Rollstuhl gefesselt.
Trägt der Bauherr den Schaden, kann es nicht nur zu Ansprüchen aufgrund der Behandlung kommen. Am Ende droht eine lebenslange Rente wegen des Erwerbsausfalls. Und hier geht es schnell um mehrere hunderttausend Euro.
Grundsätzlich ergibt sich über das Bürgerliche Gesetzbuch auf der einen Seite eine Verkehrssicherungspflicht für den Bauherrn. Auf der anderen Seite haben Eltern Aufsichtspflichten wahrzunehmen. Und der dritte Punkt betrifft die Tatsache, dass der Bauherr Dritte mit den Sicherungsmaßnahmen betrauen kann.
Aber selbst diese letztgenannte Möglichkeit macht den Bauherren nicht komplette von der Verantwortung frei. Hintergrund sind die Regelungen des BGB bezüglich der Haftung für Durchführungsgehilfen, woraus sich gewisse Aufsichtspflichten ergeben.
Haftung auf der Baustelle im Überblick:- Bauherr / Eigentümer nach BGB Verkehrssicherungspflicht
- Verkehrssicherungspflicht delegierbar / übertragbar
- dann aber nach § 831 Haftung für Gehilfen bzw. Aufsichts- / Sorgfaltspflicht
- Eltern müssen Aufsichtspflichten wahrnehmen
Was ist sonst noch zu beachten?
Die Baustellensicherheit ist ein finanzielles Risiko. Über eine Bauherrenhaftpflichtpolice lässt sich dieser Gefahr vorbeugen. Zu beachten sind hier immer die Versicherungsbedingungen. Letztere sehen oft vor, dass der Bauherr zumindest regelmäßige Kontrollen durchführt. Zu prüfen sind vor der Unterschrift aber auch, ob die Versicherungssummen ausreichen, wie lange sich der Versicherungsschutz erstreckt – und wie Leistungsausschlüsse aussehen.
Überdenken sollten Bauherren einen weiteren Aspekt. Was passiert, wenn ein Sturm oder Hagel den bereits fast fertigen Rohbau zerstört? In diesem Fall droht ein hohes finanzielles Risiko. Die Bauleistungsversicherung kann hier gute Dienste leisten. Und es ist darüber nachzudenken, wie Bauhelfer versichert werden, die beim Bau mit zupacken.
Als Bauherr sollte niemand einfach "den Kopf in den Sand" stecken. Gerade beim Thema Bauhelfer ist die entsprechende Berufsgenossenschaft Ansprechpartner und Träger der Unfallversicherung. Auch als privater Bauherr ist es nicht falsch, sich in der nächsten Geschäftsstelle der Genossenschaft beraten zu lassen.
Fazit: Für private Bauherren kann es teuer werden
"Schaffe, schaffe Häuslebauer" – dieses Credo wird jeder private Bauherr kennen. Wer die Immobilie nicht vom Bauträger einzugsfertig erwirbt, muss sich verschiedene Fragen stellen. Sobald Grundeigentum erworben wird, können dessen Besitzer für Schäden verantwortlich sein. Noch einmal deutlich nimmt die Qualität der Haftung zu, wenn auf dem Grundstück der erste Spatenstich fürs Eigenheim erfolgt.
In jedem Fall muss Bauherren klar sein, welche Verantwortung sie übernehmen – auch im Hinblick auf die Absicherung der Baustelle. Eine paar Schilder reichen genauso wenig wie eine Rolle Absperrband. Es kommt darauf an, die Baustelle richtig zu sichern – um Schadenersatzforderungen aus dem Weg zu gehen und etwaige Passanten entsprechend zu schützen.
Davon frei macht auch die Übertragung der Absicherung auf Dritte nicht immer komplett. Im Idealfall lassen sich Eigentümer einfach von Fachleuten zum Thema Sicherheit und Co. beraten, um die größten Stolperfallen und Problemfelder zu umgehen.
(Quelle Beitrag-Foto: WerbeFabrik / pixabay.com)