So wird das Eigenheim barrierefrei

von Treppenlift-Ratgeber.de

Heutzutage werden Menschen immer älter – gleichzeitig gibt es bei vielen den Wunsch, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Was eine barrierefreie Wohnung kostet und welche Fördermöglichkeiten es gibt, wurde bereits in diesem Artikel vorgestellt. Doch was heißt wirklich barrierefrei, welche rechtlichen Vorgaben bestehen und was bedeutet das für die Einrichtung in jedem einzelnen Raum?

Die DIN 18040 zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist nicht nur ein Wort, welches Orte beschreibt, die für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen vollständig nutzbar sind. Es ist vielmehr eine harte rechtliche Definition, wie Wohnungen, Häuser und Plätze gestaltet sein müssen, damit sie überhaupt erst als barrierefrei gelten dürfen. Diese Richtlinien sind festgelegt in der DIN 18040, die genau vorschreibt, wie groß beispielsweise Abstände zu sein haben oder wie stark sich Rampen neigen dürfen.


Die DIN 18040 ist auch Grundlage für die Landesbauordnung in Sachen Barrierefreiheit und bestimmt somit detailliert die Planung und Durchführung von Bauprozessen. Für jeden einzelnen Raum in einem Wohngebäude setzt diese Richtlinie Standards fest, die es zu beachten gilt.

Das Badezimmer

In Bezug auf die Barrierefreiheit ist das Badezimmer besonders stark von der DIN 18040 betroffen. Hier wird nicht nur vorgegeben, dass die Dusche ebenerdig zu sein hat, sondern auch, dass ein Rollstuhl das Waschbecken unterfahren können muss. Wichtig ist auch die Richtung, in welche die Badezimmertüre aufgeht. Hier ist klar vorgeschrieben, dass diese nach außen aufzugehen hat, denn im Falle eines Sturzes im Bad könnte eine nach innen aufgehende Türe durch die Person versperrt werden.

Im Bereich der Toilette müssen Stützklappgriffe angebracht sein, deren Abstand voneinander zwischen 65 bis 70 Zentimetern liegen muss und die 15 Zentimeter über die Vorderkante des WC-Beckens hinausragen müssen. Die Armaturen sollten mit einem Hebel zu bedienen sein oder gänzlich berührungslos funktionieren.

Das Wohnzimmer

Im Bereich der Wohnräume liegt das Augenmerk zum einen auf den Möbeln, zum anderen auf dem Bodenbelag. Teppiche gehören fest verklebt und lose Läufer müssen eine Unterseite haben, die rutschfest ist. Dazu sollte jeder Raum über eine Bewegungsfläche von mindestens 1,2 x 1,2 Metern verfügen, für Rollstuhlfahrer sogar 1,5 x 1,5 Meter. Dies gewährleistet eine ausreichende Mobilität, auch wenn die Bewohner Gehhilfen benutzen.

Vor den Möbeln muss es mindestens eine Bewegungsfläche von 90 Zentimetern geben, im Fall einer Rollstuhlnutzung mindestens 150 Zentimeter. Es ist sinnvoll, die Möbel an sich mit Armstützen auszustatten, an denen sich der Sitzende hochdrücken kann, wenn er aufstehen möchte. In vielen Fällen verfügen Wohnungen auch über den Zugang zu einer Terrasse oder einem Balkon. Dabei muss für den Bewohner gewährleistet sein, dass er nicht über eine erhöhte Schwelle treten muss.

Die Küche

Wer seinen Kochbereich barrierefrei gestalten möchte, sollte vor allem auf genügend Platz achten. Die Richtlinien der DIN 18040 geben hier eine mindestens 120 x 120 Zentimeter große Bewegungsfläche vor, für Rollstuhlfahrer mindestens 150 x 150 Zentimeter. Darüber hinaus ist es sinnvoll, Hängeschränke tiefer als gewöhnlich anzubringen und Einlegeböden aus Glas zu verwenden, damit man auch von unten sehen kann, was sich darauf befindet.

Bei der Barrierefreiheit spielt auch die Tiefe des Kühlschranks und von anderen Schränken eine Rolle. Diese sollte geringer sein, als es standardmäßig der Fall ist, um eine gute Erreichbarkeit der Nahrungsmittel und des Geschirrs zu gewährleisten.

Alternativen

Neben dem Umbau hin zu einer barrierefreien Wohnung sollten Sie auch die Alternativen für das Wohnen im Alter, speziell falls spätere körperliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, betrachten. Eine Übersicht zu den Alternativen, sowie auch Tipps sowohl zur Finanzierung der Umbauten als auch der Förderung einer alternativen Wohnform finden Sie hier: Treppenlift-Ratgeber.de

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