Veröffentlicht am Feb. 2, 2024

Für neue Pelletheizung Förderung von bis zu 23.500 Euro

In den vergangenen Jahren glich die Pelletheizung-Förderung einer Achterbahnfahrt. 2024 verzeichnet sie wieder einen Aufwärtstrend. Welche Zuschüsse Sie künftig erhalten, wo Sie diese beantragen können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.heizungsfinder.de verfasst.
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Was Sie zur Pelletheizung-Förderung wissen sollten

Die Förderung der Pelletheizung ab 2024 im Überblick
  • Grundförderung in Höhe von 30 % (max. 9.000 €) 
  • Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % (max. 6.000 €) bei Austausch einer alten fossilen oder Biomasse-Heizung (sinkt ab 2028 alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte)
  • Einkommensbonus von 30 % (max. 9.000 €), wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen max. 40.000 € beträgt
  • Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 €, wenn die Pelletheizung nicht mehr als 2,5 mg Feinstaub je m3 ausstößt
  • Effizienzbonus von 5 % (max. 1.500 €) bei Kombination der Pelletheizung mit einer effizienten Wärmepumpe

Bisherige und künftige Förderung von Pelletheizungen

Die Umweltbilanz von Pelletheizungen ist in vielen Punkten besser als die fossiler Wärmeerzeuger. Denn während beim Verbrennen von Gas oder Öl zusätzliches CO2 in die Atmosphäre gelangt, geben Holzpellets nur das an CO2 ab, was der Baum zuvor aufgenommen hat. Hinzukommt, dass Holz ein nachwachsender Rohstoff ist und die Pellets aus dessen Abfällen hergestellt werden.

Die gute Umweltbilanz der Pellets verschafft der Pelletheizung eine Förderung

Da Pellets aus Abfällen des nachwachsenden Rohstoffs Holz hergestellt werden und CO2-neutral verbrennen, stellt der Staat für Pelletheizungen Förderung bereit. | Bild: © Antonio Gravante / Adobe Stock

Gas- und Ölheizungen punkten dagegen mit einem niedrigeren Preis. Damit Sie sich aber auch bei begrenztem Budget für die umweltschonendere Pelletheizung entscheiden, soll die kostensenkende Förderung deren Anschaffung attraktiver machen.

Seit 2021 fördert der Staat klimafreundliche Heiztechnik im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG). Anfangs erhielten Sie dabei für Pelletheizungen eine Förderung von 35–55 Prozent. Mitte 2022 wurde sie dann jedoch um mehr als die Hälfte auf 10–20 Prozent gesenkt. Anfang 2023 kamen außerdem weitere Anforderungen (z. B. gleichzeitiger Einbau einer Solarthermie-Anlage) dazu. Somit lohnte es sich 2023 oft kaum, für eine Pelletheizung Förderung zu beantragen.

Zuschüsse für Pelletheizungen 2024

Anfang 2024 änderten sich Förderrichtlinien ein weiteres Mal. So sind die Fördersätze für neue Pelletheizungen nun wieder höher. Und ein pauschaler Zuschlag von 2.500 Euro ist neu eingeführt worden. So sieht die Pelletheizung-Förderung ab 2024 wie folgt aus:

Grundförderung in Höhe von 30 Prozent

Künftig wird kein Unterschied mehr zwischen den förderfähigen Heizsystemen gemacht. Ob Sie sich nun eine Wärmepumpe, eine Solarthermie-Anlage oder eben eine Pelletheizung zulegen, der Zuschuss beträgt in jedem Fall 30 Prozent.

Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent

Wollen Sie mit der neuen Pelletheizung Ihren derzeitigen Wärmeerzeuger ersetzen und soll der Heizungstausch schon bald stattfinden, erhöht sich dadurch Ihr Fördersatz. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeitsbonus sind:

  • Sie sind „selbstnutzende Eigentümer“ – wohnen also in einem Haus, das Ihnen gehört. In dem muss sich auch die zu ersetzende Heizanlage befinden.
  • Bei der zu ersetzenden Anlage handelt es sich um eine noch funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Um den Bonus für eine Biomasse- oder Gasheizung zu bekommen, muss diese mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. 
  • Die alte Heizung muss vollständig entfernt und entsorgt werden. Das neue Heizsystem darf dann keine fossilen Brennstoffe mehr nutzen. Eine Pelletheizung als Teil einer Gas-Hybridheizung ist also nicht möglich.
  • Ganz ohne Partner geht es aber auch nicht: So muss die Pelletheizung mit einem weiteren regenerativen Wärmeerzeuger kombiniert werden. Dies kann eine Solarthermie-Anlage, eine Brauchwasserwärmepumpe oder eine Photovoltaik-Anlage, die Strom zur Warmwasserbereitung liefert, sein.

Da dieser Bonus zu einem möglichst baldigen Ausbau fossiler Wärmeerzeuger animieren soll, wird er nur in den ersten Jahren in voller Höhe ausgezahlt werden. Ab 2028 wird er alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte gesenkt. Bis er dann 2037 ganz entfällt.

  • Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent  
  • Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent 
  • Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent 
  • Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent 
  • Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent

Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent

Von diesem Bonus profitieren Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Einberechnet werden dabei die Einkommen von allen im Haushalt lebenden Hauseigentümern sowie die von deren Ehe- oder Lebenspartnern. Als Nachweise dienen dabei die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung.

Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent

Kombinieren Sie die Pelletheizung mit einer Erdwärmepumpe oder Grundwasser-Wärmepumpe bzw. einer, die ein natürliches Kältemittel (z. B Propan) verwendet, erhalten Sie für diese EE-Hybridheizung einen um 5 Prozent höheren Fördersatz.

Maximaler Fördersatz: 70 Prozent

Die Höhe Ihrer Pelletheizung-Förderung richtet sich also danach, ob einer oder mehrere der Boni für Sie infrage kommen. Diese werden dann zum Grundfördersatz addiert

Beispiel: Sie ersetzen mit der Pelletheizung und einer Solarthermie-Anlage eine 20 Jahre alte Gasheizung: 30 % (Grundförderung) + 20 (Klimageschwindigkeitsbonus) = 50 %

Hätten Sie zusätzlich Anspruch auf den Einkommensbonus, kämen Sie rein rechnerisch auf 80 %. Hier jedoch greift eine im BEG festgelegte Deckelung: Der höchstmögliche Fördersatz liegt bei 70 %.

Übersicht der Förderung bei Heizungstausch 2024 (BEG EM)

Förderung von Heizungstausch ab 2024 | Grafik: © Heizungsfinder

Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 Euro

Ein Schwachpunkt, den Holzheizungen haben, ist ihr hoher Feinstaubausstoß. Für Pelletheizungen, bei denen dieser nur gering ist, gab es bei Einführung der BEG den sogenannten Innovationsbonus in Höhe von 5 Prozent. Mitte 2022 wurde er dann gestrichen.

Seit Anfang 2024 gibt es erneut einen Anreiz, sich für eine besonders emissionsarme Pelletheizung zu entscheiden. Beträgt deren Feinstaub-Ausstoß maximal 2,5 mg/m3, erhalten Sie künftig den pauschalen Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro. Er ist zunächst bis 2026 vorgesehen.

Auch bei Austauschpflicht erhalten Sie für Pelletheizung Förderung

Es besteht auch dann Anspruch auf Förderung, wenn Ihre alte Heizung von der Austauschpflicht nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) betroffen ist. Diese gilt für Konstanttemperaturkessel, die seit 30 oder mehr Jahren ihren Dienst verrichten und deren Effizienz durch Verschleiß inzwischen stark gesunken ist. Während der vorgeschriebene Austausch bei früheren Förderprogrammen ein Ausschlusskriterium darstellte, erhalten Sie seit Einführung der BEG auch dann noch den staatlichen Zuschuss für Ihre neue Pelletheizung.

Wie sich die Reform der Förderung auf die Kosten der Pelletheizung auswirkt

Eine Deckelung gibt es auch bei den förderfähigen Summen – also bis zu welchem Investitionsbetrag Sie Förderung beantragen können. 2023 waren es für Einfamilienhäuser noch 60.000 Euro. Ab 2024 sind nur noch bis zu 30.000 Euro anrechenbar. 

Bekamen Sie 2023 für eine Pelletheizung bis zu 6.000 Euro (10 % von 60.000 Euro) bzw. 12.000 Euro (20 % von 60.000 Euro) bei Anwendung des Heizungs-Tausch-Bonus, liegen die Fördersummen ab 2024 zwischen maximal 9.000 Euro bei der Grundförderung (30 % von 30.000 Euro) und maximal 21.000 Euro bei Erhalt aller Boni (70 % von 21.000 Euro).

Angenommen, die Anschaffung und der Einbau einer neuen Pelletheizung, inklusive Demontage einer alten Ölheizung, kostet Sie rund 40.000 Euro: Dann sieht die Förderung wie folgt aus:

  • 50 % (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus) von 30.000 € = 15.000 €
  • 70 % (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus + Einkommensbonus) von 30.000 € = 21.000 €
Maximale Fördersummen der Pelletheizung-Förderung 2024
Grundförderung30 % von 30.000 Euro9.000 Euro
+ Effizienzbonus35 % von 30.000 Euro10.500 Euro
+ Klimageschwindigkeitsbonus50 % von 30.000 Euro15.000 Euro
+ Effizienz- u. Klimabonus55 % von 30.000 Euro16.500 Euro
+ Einkommensbonus60 % von 30.000 Euro18.000 Euro
+ Effizienz- u. Einkommensbonus65 % von 30.000 Euro19.500 Euro
+ Klimageschwindigkeits- u. Einkommensbonus (auch + Effizienzbonus möglich)70 % von 30.000 Euro 

Bei Mehrfamilienhäusern gestaltet sich die Deckelung der förderfähigen Kosten so:

  • 30.000 Euro für die 1. Wohneinheit 
  • 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit 
  • 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit

Was bei Einbau einer Pelletheizung alles gefördert wird

So zählen zu den förderfähigen Summen alle mit der Pelletheizung verbundenen Kosten – also die, die bei Anschaffung und Installation von PelletkesselPelletlager, Austragungssystem für den Pellettransport und Pufferspeicher ­anfallen. Je nach Größe müssen Sie da mit durchschnittlich 16.000–24.000 Euro rechnen.

Da derzeit die Kombination mit einer Warmwasser-Wärmepumpe oder mit einer Solarthermie-Anlage für eine Pelletheizung Fördervoraussetzung sind, bekommen Sie deren Anschaffung und Einbau natürlich ebenfalls gefördert. Auch hier richtet sich der Preis danach, wie diese dimensioniert ist. So kostet eine Solarthermie-Anlage zur reinen Warmwasserbereitung weniger als eine, die auch zur Heizungsunterstützung dienen soll.

Und dann können noch weitere sogenannte Umfeldmaßnahmen mit angerechnet werden. Darunter fallen:

  • Installation und Inbetriebnahme (inkl. Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers)
  • Wärmespeicher
  • Brennstoffaustragung, -förderung und -zufuhr
  • Mess-, Steuer- und Reglungstechnik (MSR)
  • Anpassung des Abgassystems und Schornsteins
  • Einrichtung eines Lagers und eines Heiz- und Technikraums
  • Anpassung der Wärmeverteilung (z. B. Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern) und Warmwasserbereitung
  • Demontagearbeiten
  • Baunebenkosten
  • Beratung, Planung und Baubegleitung
Für Anschaffung und Einbau aller Komponenten einer Pelletheizung gibt es staatliche Förderung.

Eine Pelletheizung besteht aus mehreren Komponenten, die angeschafft und eingebaut werden müssen. Die Förderung senkt die dabei anfallenden Kosten. | Foto: © Studio Harmony / Adobe Stock

Was für eine Pelletheizung-Förderung die Voraussetzungen sind

Um für eine Pelletheizung Förderung zu erhalten, muss diese ein paar Voraussetzungen erfüllen. So sind nur folgende Anlagen förderfähig:

  • automatisch beschickte Pelletkessel (Anlagenliste des BAFA) mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l/kW
  • sowie mit Pellets und Scheitholz betriebene, automatisch beschickte Kombikessel mit einem Pufferspeicher von mindestens 55 l/kW

Die Weiternutzung eines bereits vorhandenen sowie der Erwerb eines gebrauchten Pufferspeichers sind dabei gestattet. Beide sind jedoch nicht förderfähig. Auch gibt es keine Förderung für selbst gebaute und gebrauchte Pelletheizungen sowie für Prototypen.

Des Weiteren gelten für die Pelletheizung-Förderung folgende Anforderungen:

  • eine Nennwärmeleistung von mindestens 5 kW
  • die Wärmeverteilung muss über Wasser erfolgen
  • die Pelletheizung sollte zu mehr als 50 % zur Versorgung des Gebäudes mit Raumwärme und/oder Warmwasser beitragen
  • die durch die Anlage versorgten Wohneinheiten oder Flächen sind zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu beheizen 
  • maximal 200 mg (250 mg bei Teillastbetrieb) Kohlenmonoxid je m3
  • ein jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 81 %
  • Durchführung von hydraulischem Abgleich und einer Anpassung der Heizkurve
  • Vorhandensein einer messtechnischen Erfassung der erzeugten Wärmemenge
  • Rohrleitungen müssen gemäß den Vorgaben des GEG gedämmt werden
  • bei Vorhandensein von Internetverbindung ist die Anlage damit zu vernetzen
  • für Erhalt des Klimageschwindigkeitsbonus: Kombination der Pelletheizung mit einer Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung u./o. Heizungsunterstützung (muss die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken können)

Eine Pelletheizung wird übrigens auch dann gefördert, wenn ihre Installation in Eigenleistung erledigt wird. Dann können Sie sich immer noch die Materialkosten bezuschussen lassen. Allerdings bedarf es dafür dann einen von einem Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten erstellten Verwendungsnachweis, der die korrekte Durchführung der Arbeiten und die wahrheitsgetreue Angabe der Kosten bescheinigt.

Zinsgünstiger Ergänzungskredit zum Kauf neuer Pelletheizung

Die Förderung 2024 bietet neben den beschriebenen Investitionszuschüssen auch einen Kredit in Höhe von 120.000 Euro. Diesen erhalten Sie über das KfW. Sein Zinssatz liegt bis zu 2,5 Prozentpunkte unter anderen KfW-Refinanzierungskonditionen. Voraussetzungen sind:

  • Die damit finanzierte Pelletheizung wird in einem Haus eingebaut, das Ihnen gehört und von Ihnen selbst bewohnt wird.
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro.
Förderung für Pelletheizung per zinsgünstigem Kredit

Für eine neue Pelletheizung gibt es ab 2024 auch eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits. | Foto: © DOC RABE Media / Adobe Stock

Auch für eine bestehende Pelletheizung Förderung erhalten

Die Förderung erhalten Sie übrigens nicht nur für die Anschaffung und den Einbau einer neuen Pelletheizung, sondern auch, wenn Sie eine bereits vorhandene optimieren. 

  • Ihre Pelletheizung ist seit mindestens zwei Jahren in Betrieb
  • Sie befindet sich in einem Altbau (Bauantrag ist mindestens 5 Jahre her).
  • Dieser hat maximal 5 Wohneinheiten.
  • Die Mindestinvestionssumme liegt bei 300 Euro.

Für zwei Arten von Heizungsoptimierung gibt es ab 2024 eine Förderung:

Maßnahmen zur Effizienzverbesserung

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Pelletheizung wieder effizienter arbeitet, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen: 

  • Austausch der Heizkörper zur verbesserten Wärmeübergabe
  • Dämmen der Rohrleitungen
  • Durchführen eines hydraulischen Abgleichs (nach Verfahren B inkl. Einstellung der Heizkurve und Austausch der Umwälzpumpe)
  • Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Anpassen der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

Findet die Heizungsoptimierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans statt, erhalten Sie zusätzlich noch den iSFP-Bonus von 5 Prozent

Die Erstellung des iSFP wird übrigens auch gefördert: Bis zu 1.300 Euro (80 % der Kosten) können Sie dafür bekommen. Voraussetzung für den Zuschuss: Ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellt den Sanierungsfahrplan.

Maßnahmen zur Emissionsminderung

Die Verringerung des Feinstaub-Ausstoßes wird auch bei bestehenden Pelletheizungen mit einem Zuschuss belohnt. Senken Sie die Emissionen auf maximal 2,5 mg/m3, erhalten Sie für die entsprechenden Maßnahmen (z. B. Einbau von Staubabscheider) eine Kostenerstattung von 50 Prozent. Voraussetzungen dafür sind:

  • Ihre Pelletheizung ist mindestens 2 Jahre alt.
  • Sie hat eine Nennwärmeleistung von mindestens 4 kW.
  • Die Reduktion der Feinstaubemissionen beträgt mindestens 80 Prozent.

Förderung einer Pelletheizung bei Neubau und energetischer Sanierung

Gefördert werden Pelletheizungen nicht nur als Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei einem Heizungstausch im Altbau, sondern auch im Rahmen der Effizienzhaus-Programme BEG WG und BEG NWG. Diese fördern Maßnahmen in Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG), wenn dadurch ein Effizienzhausstandard erreicht wird. Bei einem Wohngebäude spricht man dann von einem Effizienzhaus (EH), bei einem Nichtwohngebäude von einem Energiegebäude (EG).

Für die einzelnen Effizienzhausstufen gibt es im Gebäudeenergiegesetz (GEG) genaue Vorgaben zur Höhe des jeweiligen Transmissionswärmeverlusts und Primärenergiebedarfs. Um diese Werte möglichst niedrig zu halten, bedarf es zum einen einer guten Dämmung. Zum anderen sollte eine Heizanlage zum Einsatz kommen, deren Energieträger möglichst wenig Primärenergie verbraucht. Da Holz nur einen Primärenergiefaktor (PEF) von 0,2 hat (Öl und Gas: 1,1), trifft dies auf Pellets verbrennende Heizkessel zu. Der Einbau einer Pelletheizung oder einer EE-Hybridheizung trägt somit zum Erreichen einer niedrigen Effizienzhausstufe bei und beschert Ihnen Fördermittel bei Neubau oder Sanierung.

Pelletheizung-Förderung bei Neubauten

In einem Neubau wird der Einbau einer Pelletheizung nicht einzeln gefördert. Nur, wenn Ihr Gebäude als Ganzes hohe Auflagen zu Energieeffizienz und Nachhaltigkeit einhält, bekommen Sie staatliche Unterstützung für Ihre Maßnahmen. So werden seit 1. März 2023 zinsgünstige KfW-Kredite im Rahmen des Programms „Klimafreundlicher Neubau“ vergeben. Dieses gehört auch zur BEG, wird aber nicht wie die anderen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi), sondern vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) betreut.

Förderung bei Altbau-Sanierung

Das Augenmerk der staatlichen Förderung liegt auf der energetischen Sanierung von Altbauten. Denn diese haben oft einen recht hohen Energiebedarf. Für alle Maßnahmen, mit denen Sie diesen weit genug senken, um eine Effizienzhausstufe zu erreichen, bekommen Sie daher einen Zuschuss. Fördersätze von bis zu 25 Prozent stehen Ihnen bei der Sanierung eines Altbaus zur Verfügung. 

Über die Programme BEG WG und BEG NWG erhält auch die Pelletheizung eine Förderung im Neubau.

Für Nichtwohngebäude wurde eine Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. 10 Millionen Euro pro Vorhaben festgelegt. Bei Wohngebäuden dürfen die förderfähigen Kosten je Wohneinheit maximal 120.000 Euro betragen. Um die EE-Klasse zu erreichen, muss ein Wärmeerzeuger eingebaut werden, der zu mindestens 55 % erneuerbare Energie nutzt. Genau das trifft auf die Pelletheizung zu.

Bei einer energetischen Sanierung können Sie übrigens auch mehrmals eine Förderung für das Erreichen einer Effizienzhausstufe bekommen. Lassen Sie sich beispielsweise in einem Jahr einen Heizungstausch und Dämmmaßnahmen bezuschussen, um Ihr Haus auf EH 70 EE zu bringen, stehen Ihnen bereits im nächsten Kalenderjahr erneut Fördermittel zur Verfügung, um auf EH 55 EE zu kommen.

Für den Erhalt der Förderung sind Sie verpflichtet, zur Fachplanung und Baubegleitung einen bei der dena (Deutschen Energieagentur) gelisteten Energieeffizienz-Experten (EEE) in Anspruch zu nehmen. Dies soll die Qualität der Maßnahmen-Umsetzung sicherstellen. Dafür werden aber auch hierfür die Kosten zu 50 Prozent übernommen. Förderfähig sind dabei bis zu 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 4.000 Euro je Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern. Für Nichtwohngebäude gilt ein Höchstbetrag von 10 Euro je m2 bzw. 40.000 Euro.

Bei BAFA und KfW die Förderung der Pelletheizung beantragen

Die Vergabe der Förderung erfolgt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Bei der KfW stellen Sie den Antrag auf Zuschuss oder Kredit, wenn Sie eine neue Pelletheizung einbauen. Über das BAFA bekommen Sie einen Zuschuss, wenn Sie eine bestehende Pelletheizung optimieren.

Übergangsregelung während Wechsel der Förderung von BAFA zu KfW

Die Zuständigkeit für die Heizungsförderung im Rahmen der BEG EM ist Anfang 2024 vom BAFA auf die KfW übergegangen. Da es etwas Zeit braucht, bis dort alles eingerichtet ist, werden Sie Ihren Förderantrag voraussichtlich erst ab dem 27.02.2024 stellen können. 

Des Weiteren gilt folgende Übergangsregelung: Tauschen Sie eine Heizung bis zum 31.08.2024, dürfen Sie die Förderung dafür auch noch im Nachhinein (bis zum 30.11.2024) beantragen.

Was es in beiden Fällen zu beachten gilt, ist, dass Sie die Förderung beantragen müssen, bevor Sie sich eine Pelletheizung kaufen oder einbauen lassen. Einzig Planungsleistungen dürfen schon vorab durchgeführt werden.

Neuheit der Pelletheizung-Förderung 2024: Vertrag vorab

Wollen Sie künftig die Förderung für eine Pelletheizung beantragen, müssen Sie bereits bei der Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorweisen. Darin vereinbaren Sie mit einem Fachbetrieb die Umsetzung des Heizungstauschs. Auch wann dieser voraussichtlich stattfindet, ist darin festzuhalten (Datum der Umsetzung).

Damit Sie keine Sorge haben zu brauchen, die Kosten am Ende doch allein tragen zu müssen, muss der Vertrag eine spezielle Klausel enthalten: Sie besagt, dass er entweder erst bei Förderzusage gilt (= aufschiebende Bedingung) bzw. bei Förderabsage nicht gilt (= auflösende Bedingung).

Bei beiden Instituten geschieht die Beantragung in Online-Portalen. Für einen Kreditantrag müssen Sie sich aber zunächst ein Kreditinstitut als Finanzierungspartner suchen. Dieses übernimmt dann die Beantragung.

Bei dieser sind die zu erwartenden förderfähigen Kosten anzugeben. Da anhand jener berechnet wird, wie viel Geld für Ihr Sanierungsprojekt reserviert wird, empfiehlt es sich, hier großzügig aufzurunden. Denn eine einmal festgelegte Fördersumme wird auch bei späteren Kostensteigerungen nicht mehr erhöht.

Sobald die Eingangsbestätigung Ihres Antrags vorliegt, können Sie mit dem Heizungstausch beginnen. Wenn Sie allerdings auf Nummer sicher gehen wollen, warten Sie noch den Erhalt des Zuwendungsbescheids ab. Von da an haben Sie eine Bewilligungsfrist von 36 Monaten, um die geplanten Maßnahmen durchzuführen und beispielsweise eine Pelletheizung betriebsfertig zu installieren. Nur in Ausnahmefällen kann eine Verlängerung um 24 Monate erwirkt werden.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums bleiben Ihnen dann weitere 6 Monate, um einen Verwendungsnachweis zu erbringen – das heißt, die im Zuwendungsbescheid aufgeführten Unterlagen, u. a. Rechnungen und Fachunternehmererklärung, einzureichen. Nach positiver Prüfung wird Ihnen dann die Pelletheizung-Förderung von KfW oder BAFA ausgezahlt.

Wer kann für eine Pelletheizung Förderung beantragen?

Das derzeitige Förderprogramm sowie die geplante Grundförderung stehen folgenden Antragstellern zur Verfügung:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergesellschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen (auch kommunale und Einzelunternehmer)
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (inkl. Wohnbaugenossenschaften)

Neben aktuellen und künftigen Eigentümern einer Immobilie kann es sich dabei auch um Mieter oder Pächter sowie Investoren oder Contractoren handeln.

Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus werden dagegen nur an Besitzer von selbstgenutztem Wohneigentum vergeben.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Droht ein Verbot von Pelletheizungen? Sonstige Fragen zur Pelletheizung, ihren Komponenten und deren Einbau haben, kann Ihnen auch ein Fachbetrieb beantworten.

FAQ

Wird eine Pelletheizung noch gefördert?
Ja, eine Förderung der Pelletheizung gibt es auch 2024 noch. Führen Sie in einem Altbau einen Heizungstausch durch, liegen die Fördersätze bei 30–70 %.
Wie sieht beim Umstieg von einer Gas- auf eine Pelletheizung die Förderung aus?
Für die Pelletheizung bekommen Sie derzeit eine Grundförderung von 30 %. Ist die zu ersetzende Gasheizung schon mindestens 20 Jahre alt, sorgt der Klimageschwindigkeitsbonus für weitere 20 %. Insgesamt können Sie für den Austausch einer alten Gas- durch eine neue Pelletheizung eine Förderung in Höhe von 30–70 % erhalten.
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