Abwasserkanal von Nachbar auf Baugrund

von Carsten
(Stade)

Wir haben von einem älteren Herren ein Grundstück gekauft, auf dem noch ein altes Haus stand. Dieses haben wir jetzt abreißen lassen um neu zu bauen. Soweit wurde das Grundstück aufgefüllt - bis auf eine kleine Ecke. Denn dort tauchten auf einmal sämtliche Leitungen (Abwasser, Regenwasser, Wasser, Strom) auf - die Leitungen des älteren Herren, der hinter uns wohnt. Diese Leitungen müssen jetzt natürlich verlegt werden und das ist auch alles in Sachen Kosten notariell festgehalten.


Jetzt hatten wir gestern einen Termin mit der Stadt und auch dem Tiefbauunternehmen. Der Mann von der Stadt kam mit solch veralteten Plänen an, da waren nicht mal die jetzigen eingezeichnet. Wir werden jetzt aufgefordert, neue Zeichnungen anzufertigen. Ist das rechtens?

Mir wurde gesagt, dass wir das Ganze nur als Skizze für uns hinterlegen müssen. Des Weiteren meinte der Tiefbauer, dass wir eine Filteranlage und Gemeinschaftspumpe einbauen müssen. Ist dem so? Denn schließlich lief bis dato auch alles und unsere Anschlüsse liegen noch gar nicht.

Das Thema ist ziemlich dringlich, da wir mit dem Bauunternehmen vereinbart haben, Mitte August zu starten und uns ja sonst auch in Sachen Finanzierung schon Zinsen drohen, obwohl wir das Geld noch gar nicht könnten.

Bauhilfe24-Antwort

Vorab eine Empfehlung aus der Praxis: Das Wort "dringend" sollten Sie auf Ihrem Weg zum eigenen Haus am besten aus Ihrem Wortschatz verbannen. Diese (vermeintlichen) Dringlichkeiten kosten nämlich meistens nur viel Geld, und trotzdem wird nur selten etwas schneller erledigt.

Jetzt zu Ihrer Frage, die mangels fehlender Detailinformationen leider nicht seriös zu beantworten ist. Dazu müssten alle einschlägigen Vertragswerke bekannt sein, was hier nicht der Fall ist. Vor allem aber müsste Klarheit über die Zuständigkeiten und Funktionen der Beteiligten bestehen. Und beteiligt sind nach Ihren Ausführungen gleich mehrere Parteien:

Sie als Käufer des Grundstücks und Bauherr. Der Verkäufer des Grundstücks, der gleichzeitig auch Ihr Nachbar ist. Ein Vertreter der Stadt. Ein Tiefbauunternehmen. Ein Bauunternehmen, wobei unklar ist, ob dieses bereits einen Bauauftrag von Ihnen erhalten hat. Außerdem muss es auch jemanden geben, der den Kaufvertrag für das Grundstück verfasst hat. Dass "alles notariell festgehalten" wurde, sagt allerdings nicht aus, ob der Notar auch Vertragsverfasser war.

Ohne im Detail darauf einzugehen, was bisher "passiert" ist und was richtigerweise zu tun gewesen wäre, darf ich Ihnen daher empfehlen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Damit ist gemeint, dass Sie sich mit Ihren Fragen an jene Parteien wenden sollten, die tatsächlich für Sie zuständig sind. In diesem Fall empfehle ich Ihnen, so vorzugehen:
  • 1. Klären Sie (NUR) mit dem Verfasser des Kaufvertrages, was in Ihrem konkreten Fall rechtens ist.

  • 2. Klären Sie (NUR) mit der zuständigen Baubehörde, welche konkreten Maßnahmen von IHNEN gesetzt werden müssen.

  • 3. Delegieren Sie die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Zusammenhang mit der bestehenden Kanalanlage an das bereits beauftragte (?) Bauunternehmen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, wie viel die Maßnahmen kosten werden, vereinbaren Sie am besten einen Pauschalbetrag.
Welche Rolle das von Ihnen genannte Tiefbauunternehmen hat, ist unklar. Ich gehe davon aus, dass dieses normalerweise Arbeiten im Auftrag der Stadt durchführt. Wenn das so ist, kann dieses Tiefbauunternehmen bei Bedarf auch von Ihrem Bauunternehmen beauftragt werden.

Und noch einmal die Empfehlung: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten - von wem auch immer. Für eine ordentliche Klärung und Auftragserteilung muss immer Zeit sein. Alles andere führt nur zu Problemen und kostet unnötig Geld. Ihr Geld...

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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