Baustelle richtig einrichten

von Thomas
(Trier)

Bild 01. Die Baustelle muss fachkundig und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben eingerichtet werden. Bauherren sind hier in der Pflicht, können sich jedoch fachkundige Hilfe von Projektleitern holen.

Bild 01. Die Baustelle muss fachkundig und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben eingerichtet werden. Bauherren sind hier in der Pflicht, können sich jedoch fachkundige Hilfe von Projektleitern holen.

Baustelle richtig einrichten und Bußgelder vermeiden. Endlich. Der Traum vom eigenen Haus rückt in greifbare Nähe. Der Baugrund füllt sich schon bald mit Leben und die Arbeiten gehen voran. Was viele Bauherren nicht wissen: Sie sind für die Einrichtung der Baustelle verantwortlich. Wer gegen die gesetzlichen Auflagen und Pflichten verstößt, muss mit enormen Bußgeldern bis hin zur (vorübergehenden) Stilllegung der Baustelle rechnen.

Baustelleneinrichtung: diese rechtlichen Grundlagen gelten

Die Baustellenverordnung (BaustellV) bildet die gesetzliche Grundlage beim Bau von Wohnhäusern. Darin enthalten: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Verkehrssicherungspflicht sowie Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wer einen Projektleiter beauftragt, erhält auch fachkundige Unterstützung, wenn es um die Einhaltung und Umsetzung der Baustellenverordnung geht. Das Arbeitsschutzgesetz spielt dabei eine wesentliche Rolle. Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung sind, abhängig vom Bundesland, Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung oder Ämter für Arbeitsschutz. Nur wenigen Bauherren sind ständig vor Ort, müssen jedoch bei Kontrollen erreichbar sein. Die Lösung: eine Rufumleitung einrichten, beispielsweise zu dem Bau-/Projektleiter. Er kennt sämtliche Abläufe auf der Baustelle und kann bei Fragen Auskunft geben.

Arbeitsschutz auf der Baustelle: das ist zu beachten

§4 des ArbSchG ist die gesetzliche Grundlage, wenn es um die Planung des Wohntraumes geht. Es gilt der Grundsatz: Sämtliche Arbeiten sind so zu gestalten, dass keine Gefahren oder Unfallrisiken für Arbeitnehmer bestehen.

Dazu gehört es auch, dass alle Sicherheitsmaßnahmen verständlich in Sprache und Form auf der Baustelle zugänglich gemacht werden (hierfür gibt es spezielle Tafeln oder Vordrucke). Erfüllen Bauherren die gesetzlichen Anforderungen nicht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Es kann jedoch noch schlimmer kommen: Verletzt sich ein Bauarbeiter während seiner Tätigkeit und wurden die Sicherheitsmaßnahmen nicht kommuniziert und eingehalten, besteht sogar der Straftatbestand (§26 ArbSchG).

Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle: das müssen Bauherren unbedingt einhalten

Wer sich für die Bauausführung über ein Unternehmen entscheidet, überträgt die Verkehrssicherungspflichten fast immer an sie. Dennoch bleibt für Bauherren noch immer die Aufsichtspflicht. Für Schäden, die durch den Hausbau entstehen, können sie in Haftung genommen werden.

Der Gültigkeitsbereich der Verkehrssicherungspflicht umfasst sämtliche Personen, die Zutritt zur Baustelle erlangen. Hierzu gehören Handwerker, Lieferanten, Bauarbeiter oder freiwillige Helfer. Bei Kindern gibt es besonders strengen Regeln für die Verkehrssicherungspflicht: Die Baustelle muss so ausgestaltet werden, dass Kinder keinen Zutritt erlangen können (beispielsweise durch einen Zaun um das Baugrundstück).

Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung auf der Baustelle

Zur Baustelleneinrichtung gehört auch die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Dazu gehört u. a. die Bereitstellung von Erst-Hilfe-Materialien. Ebenso muss der Bauherr dafür Sorge tragen, dass Rettungs- und Fluchtwege stets frei bleiben. Beauftragen Bauherren Handwerker oder andere Fachkräfte, werden deren Vorgesetzte bzw. die Unternehmensinhaber als Arbeitgeber angesehen, sodass sie für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung zuständig sind.

Häufig helfen Familie, Freunde und Bekannte unentgeltlich auf der Baustelle. Hier gilt eine Ausnahme: In solch einem Fall werden Bauherren als Arbeitgeber angesehen und haben damit alle Verantwortlichkeiten zur Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, können empfindliche Bußgelder bis 5.000 Euro drohen.

Tipp: Auf einer Baustelle und Gewerke gleichzeitig miteinander. Hier ist der Bauherr dazu verpflichtet, deren Zusammenarbeit zu koordinieren (§3 BaustellV). In der Praxis werden dafür aus Effizienz- und Kostengründen häufig Bauerkoordinatoren (§4 BaustellV) beauftragt, welche für die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung vor Ort sorgen und im Schadenfall verantwortlich gemacht werden können.

Wesentlicher, aber oft unterschätzter, Bestandteil der Arbeitsstättenverordnung ist die Bereitstellung von Pausenunterkünften für die Arbeitnehmer. Sobald auf dem Bauareal mindestens fünf Arbeiter über einen Zeitraum von mehr als einer Woche tätig sind, muss der Bauherr für Tagesunterkünfte sorgen. Gleiches gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer über 20 Personentage auf der Baustelle tätig ist.

Die Unterkunftsmöglichkeiten dienen zu Erholungszwecken und Einhaltung der Pausenzeiten. Dafür stellen Bauherren häufig Wohnwagen, Baucontainer oder Baustellenwagen zur Verfügung.

Ohne Baustellenplan geht es nicht

Um die ArbStättV-Anforderungen zu erfüllen, ist auch der Baustellenplan notwendig. Er zeigt auf, wo sich einzelne Bereiche bzw. Elemente auf der Baustelle befinden. Sämtliche Informationen werden präzise und maßstabsgetreu eingezeichnet. Entscheidend ist nicht nur der Hausgrundriss, sondern auch sämtliche Anschlüsse, Lagerorte für Materialien oder Schutt sowie Stellplätze für Maschinen. Der Plan wird von Bauherren bzw. den Koordinatoren gemeinschaftlich mit den jeweiligen Baupartnern erstellt und allen Beteiligten zugänglich gemacht.

Die Baustelle auf dem Grundstück einrichten: diese Maßnahmen sind gefordert

Die Sicherung des Grundstückes während der Vorbereitungs- und eigentlichen Bauphase ist unerlässlich. Damit der Baugrund vor unbefugtem Zutritt geschützt ist, muss das Areal abgesichert werden. Beleuchtung, Baumschutz, Leistungsschutz, ein Bauzaun, Leitplanken, Bodenschutz und vieles mehr sorgen dafür, dass alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen erfüllt wurden.

Die Kennzeichnung der Baustellenbegrenzung ist ebenfalls unerlässlich. Warnschilder mit dem Hinweis "Baustelle betreten verboten" sollten gut sichtbar an verschiedenen Bereichen montiert werden. Eine Liste mit Notfall-Telefonnummern (u. a. Feuerwehr, Polizei oder Versorgungsunternehmen) ist ebenfalls empfehlenswert

Tipp: Bauherren können sich gegen Schäden auf ihrer Baustelle absichern

Während der Bauphase kann es trotz Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen immer wieder zu Schäden bzw. Unfällen kommen. Bauherren können sich gegen drohende Schadenersatzansprüche (§ 823 Abs. 1 BGB) absichern und beispielsweise die Haftpflichtversicherung abschließen.

Bildquellen:
Bild 01: Pixabay.com © Amigos3D (CCO Public Domain)
Bild 02: Pixabay.com © 211438 (CCO Public Domain)

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