Terrassenüberdachungen: Wann ist eine Genehmigung notwendig?

von Nicolas

Die Terrasse ist für viele Hauseigentümer der Rückzugsort im Sommer schlechthin. Unmittelbar im Freien lassen sich dort Sonnenstrahlen bestmöglich genießen. Allerdings sind entspannte Aufenthalte auf der Terrasse immer an geeignete Wetterbedingungen geknüpft. Regen und zu starke Sonneneinstrahlung können hier rasch zum Problem werden.

Aus diesem Grund entscheiden sich Hausbesitzer oft für eine Terrassenüberdachung. Abhilfe schafft beispielsweise ein manuell steuerbares Lamellendach, mit dem der Lichteinfall und die Durchlässigkeit des Daches nach Belieben angepasst werden können. Doch ist bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung Vorsicht geboten.

Je nach Bundesland ist es notwendig, zunächst eine Baugenehmigung einzuholen. Auch sonstige Vorschriften sollten berücksichtigt werden. Wann eine Genehmigung gebraucht wird und was es sonst zu beachten gibt, klärt dieser Artikel.

Baugenehmigung Terrassenüberdachung: Die Größe entscheidet

Eine Terrassenüberdachung bietet für Bauherren und Hausbesitzer eine Vielfalt an Vorteilen. Vor allem vergrößert sie das Nutzungsspektrum der Terrasse und lässt auch bei ungünstigen Witterungsbedingungen Aufenthalte im Freien problemlos zu. Ob dabei für eine geplante Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigt wird, ist vornehmlich Ländersache. Jedes Bundesland kennt eigene Regularien in diesem Bereich, die in der Landesbauordnung zu finden sind.

Alle haben sie aber eine Gemeinsamkeit: Das ausschlaggebende Kriterium ist die Größe der geplanten Terrassenüberdachung. Bis zu einem gewissen Ausmaß zählen Terrassenüberdachungen zu den sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben. Sonstige Faktoren, beispielsweise das Material der Überdachung, sind nicht wichtig. Es ist also egal, ob eine Terrassenüberdachung aus Holz, Metall oder ein Lamellendach errichtet werden soll.

Insofern eine Baugenehmigung notwendig ist, muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag gestellt werden. Dafür müssen verschiedene Unterlagen beigefügt und ein Formular ausgefüllt werden. Wichtig hierbei ist vor allem, dass für das Genehmigungsverfahren ausreichend Zeit eingeplant wird. Dieses kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Der Bau darf erst nach der Genehmigung erfolgen und kann durch falsche Zeitplanung daher deutlich nach hinten verschoben werden.

Regelungen der einzelnen Bundesländer

Wie bereits angedeutet, sind die Regularien für Baugenehmigungen und Terrassenüberdachungen vom jeweiligen Bundesland abhängig. Die Bauverordnungen der Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Thüringen und Rheinland-Pfalz kennen des Weiteren die Unterscheidungen zwischen "Innenbereich" und "Außenbereich".

Diese Begriffe beziehen sich auf Gebiete innerhalb oder entsprechend außerhalb der zusammenhängenden Gebiete einer Gemeinde. Die dazugehörigen Grenzen legt jede Gemeinde selbständig fest. Hier ist eine spezifische Nachfrage von Nöten.

Grundlegend sehen die Landesverordnungen folgende Regeln im Zusammenhang von Baugenehmigung und Terrassenüberdachung vor:
  • Baden-Württemberg: Terrassenüberdachungen im Innenbereich gelten bis zu 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Vorhaben.

  • Bayern: Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe ist verfahrensfrei und benötigt keine Baugenehmigung.

  • Brandenburg: Terrassenüberdachungen sind im Innenbereich bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Bremen: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3,5 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Hamburg: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Hessen: Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Überdachungen von Terrassen im Erdgeschoss baugenehmigungsfrei.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Nordrhein-Westfalen: Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4,5 m Tiefe ist verfahrensfrei und braucht keine Baugenehmigung.

  • Niedersachsen: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Rheinland-Pfalz: Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung im Innenbereich.

  • Saarland: Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Sachsen: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Sachsen-Anhalt: Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Schleswig-Holstein: Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei und brauchen keine Baugenehmigung.

  • Thüringen: Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe ist im Innenbereich verfahrensfrei und braucht keine Baugenehmigung.

Grundlegende Vorschriften für Terrassenüberdachungen

Neben den landesspezifischen Vorschriften für die Notwendigkeit einer Baugenehmigung im Falle von Terrassenüberdachungen müssen sich Bauherren und Hauseigentümer auch noch an weitere, grundlegende Vorschriften halten. Dazu zählen gesetzliche Regelungen des Baurechts und Nachbarrechts.

Konkret darf eine Terrassenüberdachung die Nachbarn nicht in ihrer Sicht einschränken. Dies wird unter anderem durch einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück gewährleistet. Wie hoch dieser ist, findet sich ebenfalls in der länderspezifischen Bauordnung unter Abstandsflächen. In der Regel sind hier zwei bis drei Meter ausgehend von der Grundstücksgrenze üblich.
  • Hier ist es sinnvoll, die Nachbarn unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zuvor über den geplanten Bau zu informieren und sich ggf. schriftliches Einverständnis erteilen zu lassen.

  • So sind Bauherren für späteres Konfliktpotenzial abgesichert und können gleichzeitig für ein gutes Nachbarschaftsklima sorgen, indem sie zeigen, dass sie die Interessen ihrer Nachbarn im Blick haben.
Des Weiteren müssen Regelungen zu Statik, Brandschutz und Denkmalschutz eingehalten werden und die Konstruktion muss so gebaut sein, dass sie Schnee und Wind standhält.

Mit diesen Informationen im Hintergrund sind Bauherren auf dem Weg zur eigenen Terrassenüberdachung gut vorbereitet und wissen um die wichtigsten gesetzlichen Regelungen.

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