Kanal geht mitten durch meinem Grund

von Konrad
(Bayern)

Wir sind noch ganz am Anfang aber haben schon das erste massive Problem: Wir haben gerade ein Grundstück erworben welches wir bebauen wollen. Nachdem unser Architekt die Abwasserplanung machen wollte und dazu die Pläne anforderte traf uns der Schlag! Mitten durch unser geplantes Haus führt eine Abwasserleitung / Kanal der nicht im Grundbuch eingetragen ist. Was können wir tun? Das Haus kann auf Grund des recht kleinen Grundstücks nicht umgeplant werden. Der Kanal würde immer unser Haus treffen!

Wir haben heute einen Termin bei der Gemeinde - was können wir fordern? Wie ist die Rechtslage? Wir wissen das erst seit gestern - am Montag nächste Woche wollten wir unsere Baupläne zur Genehmigung einreichen! Über eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar. Liebe Grüße,
Konrad

Bauhilfe24-Antwort

Hallo Konrad,

wenn ich Ihnen jetzt sage, dass es in jedem Fall besser gewesen wäre, schon vor dem Erwerb des Grundstücks entsprechende Erkundigungen einzuholen, hilft Ihnen das jetzt im Nachhinein leider nicht weiter. Aber ich erwähne das trotzdem, weil dadurch vielleicht andere Leser meiner Bauherrn-Webseite rechtzeitig auf ein vermeidbares Problem aufmerksam gemacht werden können.

Nun aber zu Ihren Fragen, die bei mir - bitte nicht böse sein - gleich zu Beginn einige Gegenfragen aufwerfen:

Was sagt Ihr Architekt zu dem Problem? Hat Ihr Architekt nicht ohnehin sofort alles in die Wege geleitet, um das Problem FÜR Sie rechtssicher zu lösen? Hat der Grundsücksverkäufer mit Sicherheit nichts vom bestehenden Kanal auf dessen Grund gewusst? Hat der Vertragserrichter davon gewusst?

Ich gehe jedenfalls davon aus, dass sich der Vertragserrichter durch Einsicht beim Grundbuch vergewissert hat, dass keine Dienstbarkeiten eingetragen sind, welche die Nutzung des Grundstücks einschränken. Andernfalls hätte diese Dienstbarkeit (z.B. Nutzungsrecht durch Gemeinde für Kanal) ja in Ihrem Kaufvertrag stehen müssen. Und wenn Sie das gewusst hätten, hätten Sie wohl nicht gleich gekauft ...

Wie auch immer: Ohne die Umstände für den vorhandenen Kanal genau zu kennen, kann ich leider keine verbindlichen Aussagen machen. Eine Klärung der Angelegenheit kann daher nur beim zuständigen Gemeindeamt erfolgen - den Termin haben Sie ja bereits vereinbart.

Ich weiß zwar jetzt nicht, welches Vertragsverhältnis Sie mit Ihrem Architekt haben - aber wenn Ihr Architekt den Auftrag für die Planung Ihres Hauses hat, MUSS auch der Architekt als Ihr offizieller Vertreter gegenüber den Baubehörden an diesem Termin unbedingt teilnehmen und FÜR Sie eine Lösung erarbeiten. In Wahrheit sind Sie als Bauherr also lediglich "Zuhörer", weil Ihr Architekt in Ihrem Auftrag ohnehin alles klären sollte.

Die Rechtslage ist dabei eigentlich klar: Entweder es gibt - auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer - eine Dienstbarkeit für den Kanal auf Ihrem Grundstück oder nicht. Wenn es, wovon ich hier ausgehe, KEINE Dienstbarkeit gibt, haben Sie Anspruch auf ein in jeder Hinsicht lastenfreies Grundstück.

Daraus folgt auch, dass der Kanal vom derzeitigen Nutzer (z.B. der Gemeinde) auf dessen Kosten entfernt, umgelegt (z.B. auf angrenzendes öffentliches Gut) oder Ihrem geplanten Haus entsprechend umgebaut oder angepasst werden muss.

Mit der Gemeinde sind jedenfalls folgende Punkte zu klären:

  • 1. Welchen Zweck hat der Kanal überhaupt?
  • 2. Ist der Kanal überhaupt in Betrieb?
  • 3. Wer profitiert derzeit vom Kanal?
  • 4. Welche Objekte (außer Ihrem geplanten Haus) werden mit dem Kanal aufgeschlossen?
  • 5. Ist der Kanal ein öffentlicher Kanal? Wenn ja - welches erworbene Recht hat die Gemeinde, das Grundstück für den Kanal zu nutzen?
  • 6. Wenn die Gemeinde ein erworbenes Recht hat: Warum wurde das IHNEN beim Kauf des Grundstücks verschwiegen? (Rechtliche Prüfung Rücktrittsrecht).
  • 7. Kann der Kanal für Ihren erforderlichen Kanalanschluss verwendet und entsprechend adaptiert werden?
Normalerweise liegt es vorrangig im Interesse der Gemeinde, mit Ihnen eine schnelle und möglichst unbürokratische Lösung zu erarbeiten, mit der alle Beteiligten zufrieden sind. Sollte es aber - aus welchen Gründen auch immer - keine Lösung für das Problem geben, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Klärung der Angelegenheit zu betrauen.

In diesem Sinne hoffe ich, dass alles gut für Sie ausgeht. Meiner Meinung nach stehen die Vorzeichen für eine positive Lösung ganz gut.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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Bauhilfe24.com

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