RAL Fenstermontage

von Dieter
(Deutschland)

Was ist eine RAL Fenstermontage? Zu meinem Problem: Wir renovieren aktuell einen Altbau und dazu hätte ich eine Frage. Wir renovieren nach KFW, es soll unter anderem eine Fassadendämmung gemacht werden und neue Fenster. Die Fenster sind inzwischen drinnen, aber wir bezweifeln, ob diese richtig gesetzt wurden. Die Fenster wurden rechts und links an das Mauerwerk geschraubt, oben und nach unten sind keine Schrauben, die Fensterzwischenfugen zur Wand hin wurden ausgeschäumt, wahrscheinlich mit Montageschaum (mal grau und mal hellgelb).


Die Fassadendämmung wird erst nächstes Jahr gemacht. Die Fenster wurden für diesen Zweck nach außen gesetzt. Jetzt ist natürlich die Zwischenfuge nicht ganz dicht, weder von außen, noch von innen, gerade wenn es hin regnet. Das Gebäude ist momentan unbewohnt. Deshalb meine Frage: Hätte der Fensterbauer nicht nach RAL montieren müssen, also mit Dichtungsbändern? Im Vorfeld fragten wir für das Angebot eine RAL-Montage nach, bekamen aber keine Antwort vom Fensterbauer und dann ging diese Frage leider unter.

Heute war der Fensterbauer da und wir sprachen ihn erneut darauf an, dass wir ursprünglich eine RAL- Montage beauftragt hätten. Ich habe ihm die Mail vom August gezeigt, wo ich nach seiner Montageart gefragt habe, ob er denn nach RAL montieren würde. Daraufhin habe ich ja leider keine Antwort bekommen.

Wir haben die Ausschreibung mit der Bezeichnung gemacht, dass wir eine Montage der Fenster nach den gängigen Wärmeschutzverordnung haben möchten. Daraufhin hat er uns das Angebot gemacht, allerdings steht da nur drinnen, Fenstermontag der Neufenster mit Ausschäumen und auf das beruft er sich. Er hat gemeint, er hätte doch klar und deutlich geschrieben, die Fenstermontage wird durch Ausschäumen gemacht, das würde so im Angebot stehen und wir hätten ihn beauftragt. Da hätten wir keine Chancen etwas dagegen zu machen. Außerdem hätte er für eine RAL-Montage ein Gerüst gebraucht.

Dass die Fenster oben und unten nicht verschraubt sind, haben wir auch angesprochen. Da meinte er, das müssen wir schon ihm überlassen, wie er sie befestigt. Die Vorgabe, Kunststofffenster sollen alle 70 cm verschraubt werden, sei nicht Pflicht. Aber ihm würde es jetzt langsam reichen und er würde seinen Rechtsanwalt einschalten, da wir schließlich mit seinem Angebot einverstanden gewesen seien. Wir haben dann gesagt, dass wir als Laie nicht beurteilen konnten, ob das Ausschäumen nur ein Teil seiner Arbeit gewesen wäre. Und er hätte uns darauf hinweisen müssen, dass er nicht nach RAL montiert.

Er lief dann durch, nahm noch einige Mängel bei den 31 Fenstern auf und meinte dann zum Schluss, er wolle mal schauen, ob er doch was machen könne, da ein Sachverständiger ca. 1500 bis 2000 (?) Euro kosten und nicht im Verhältnis zum Schaden stehen würde, da wir angeblich in einem Bereich von 300 bis 400 Euro liegen würden.

Er wolle darüber nachdenken, meinte aber, dass er wahrscheinlich in der unteren Horizontale der Fenster außen ein Band hinkleben wolle, die Seiten und oben (noch?) nicht, weil er nicht wisse, ob das Band den Fassadenbauer stören würde, wenn der seine Anschlussschienen montieren würde, dann sei Kleber auf Kleber und das sei immer kritisch. Im Übrigen sprang uns der Fassadenbauer ab, da er sich mit diesem Fensterbauer zerstritten hatte, das kommt noch erschwerend dazu :-(, jetzt müssen wir wieder ausschreiben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie uns einen Tipp geben könnten, was wir nun tun sollen. Danke schon jetzt dafür, Dieter.

Bauhilfe24-Antwort

So wie Ihnen, ergeht es leider den meisten privaten Auftraggebern und Bauherren. Das erste Problem dabei: Bei Auseinandersetzungen zwischen Auftragnehmer und privatem Bauherr geht es ab einem gewissen Zeitpunkt - so wie auch in Ihrem Fall - nur mehr um die Frage, wer in der Sache selbst "Recht" hat. Also wer, wann, wo etwas geschrieben, gesagt oder "gemeint" hat.

Und damit geht es leider nicht mehr darum, worum es eigentlich immer gehen sollte. Nämlich um die Frage: "Wie kann der gegenständliche Auftrag in bestmöglicher Qualität und zur vollen Kundenzufriedenheit ausgeführt werden?"

Wirklich traurig und vor allem bedenklich ist nun, dass dieser Leitsatz leider nur mehr für die wenigsten Unternehmen gilt. Es geht scheinbar nur mehr darum, schnell einen Auftrag abzuwickeln, Geld zu kassieren. Fertig. Probleme? Gehen mich nichts an... Das Ganze allerdings mit einer großen Einschränkung: Derartige Streitfälle "passieren" in der Regel privaten Bauherrn - also im Grunde genommen "völligen Laien".

Verstehen Sie mich aber jetzt bitte nicht falsch - ich mache Ihnen hier keine Vorwürfe. Sie haben sicherlich schon längst selbst erkannt, dass es besser gewesen wäre, die Abwicklung Ihres Bauvorhaben in die Hände eines Fachmannes zu legen. Trotzdem möchte ich Ihnen kurz erklären, warum private Bauherren immer in Schwierigkeiten geraten.

Das zweite Problem: Wenn Sie als privater Bauherr - und damit als Laie - mit einem (weniger seriösen) Unternehmen einen Vertrag abschließen, sind bereits ab diesem Zeitpunkt aus Sicht des Unternehmens die Karten bereits gemischt und die Fronten ganz klar abgesteckt: Auf der einen Seite der "wissende" Unternehmer, auf der anderen Seite der "unwissende" Bauherr.

Ich habe das soeben mit "unwissend" etwas eleganter ausgedrückt. Aus der Sicht des Unternehmens sind Sie jedenfalls schlicht und einfach derjenige, der ohnehin keine Ahnung und keinen blassen Schimmer von der Materie hat.

Im konkreten Fall mit Ihrer Fensterfirma gehe ich davon aus, dass es ab sofort keinen Sinn mehr macht, sich mit Ihrer Firma eine verbale Schlacht zu liefern. Ich kenne solche Fälle zur Genüge: Was auch immer SIE an Argumenten vorbringen, wird vom "Gegner" bestritten. Aus Prinzip. Egal, ob SIE nun recht haben oder nicht.

Auf der anderen Seite wird der Unternehmer sein "Fachwissen" ausspielen. Ob er nun ein solches hat oder nicht. Er wird Sie förmlich zuschütten mit fachlichen Erklärungen. Auch das kenne ich zur Genüge. Und zum "Drüberstreuen" droht Ihnen der Unternehmer jetzt sogar noch mit seinem Anwalt, anstatt selbst alles daran zu setzen, dass SIE das bekommen, worauf Sie ein Anrecht haben: Auf einwandfreie Qualität zum vereinbarten Preis.

Was sollen Sie jetzt tun?

Hören Sie im eigenen Interesse möglichst umgehend damit auf, die Angelegenheit alleine klären zu wollen! Sie werden es nämlich nicht schaffen.

Sie brauchen vielmehr sofort einen "Mitstreiter" auf Ihrer Seite, der die Angelegenheit völlig objektiv betrachtet und auch so behandelt. Jemanden, der die Auftragsunterlagen prüft, diese mit den erbrachten Leistungen vergleicht, die Qualität der durchgeführten Arbeiten überwacht und vor allem jemanden, der ab diesem Zeitpunkt ganz exakt vorgibt, wie es nun weitergeht.

Schließlich geht es ja auch noch darum, eine "neue" Firma zu finden, die im Frühjahr den Vollwärmeschutz aufbringt. Es geht also auch um die Erstellung einer neuen Bauausschreibung und darauf basierend um die Erteilung eines Bauauftrages, der für SIE passt. Und Sie werden sicherlich nicht wollen, dass Sie spätestens dann erneut vor Problemen stehen, nur weil Sie wieder ganz wesentliche Punkte "übersehen" hatten.

Aufgrund der Tatsache, dass vor allem auch bereits ausgeführte Bauleistungen überprüft werden müssen, ist meiner Meinung nach jedenfalls ein Bausachverständiger für Sie die beste Wahl. Dabei lassen Sie sich nicht von den Kosten abschrecken. Ich sage Ihnen schon heute, dass diese Investition viel geringer ist als der spätere Nutzen Ihrer Entscheidung.

Und sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die Fenstermontage tatsächlich fehlerfrei erfolgte, umso besser für Sie. Allerdings bin mir fast sicher, dass der Sachverständige sehr wohl Fehler und Mängel "entdecken" wird, mit denen die Fensterfirma zu konfrontieren ist. Und dann soll die Firma dem Sachverständigen erklären, dass trotzdem alles bestens ist... Nur zur Info: Eine RAL-Montage ist heute Stand der Technik.

Zum Schluss noch ein wichtiger Punkt: Sofern Sie - was ich aber nicht hoffen möchte - nicht schon ohnehin alle erbrachten Leistungen bezahlt haben, sollten Sie ab sofort jede weitere Zahlung einfrieren. Einbehaltene Zahlungen sind jedenfalls immer noch das beste Druckmittel für einen Bauherrn. Übrigens auch dann, wenn Sie vom Anwalt der Firma eine Aufforderung bekommen, die verrechneten Leistungen zu bezahlen. Sobald Sie nämlich berechtige Mängel behaupten, hat der Unternehmer keinen Anspruch mehr auf vollständige Bezahlung seiner (mangelhaft) erbrachten Leistung.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

Kommentare für RAL Fenstermontage

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Danke für die interessanten Informationen
von: Othmar

Hallo Herr Ritter,

wir haben einen ähnlichen Fall, daher ist Ihre Antwort auch für uns von Interesse. Durch Ihre Ausführungen gehen wir jetzt davon aus, dass das Problem mit unserer Fensterfirma so gelöst werden kann, dass uns kein großer finanzieller Schaden entsteht.

Mit freundlichen Grüssen

Othmar



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