Erfüllungsgarantie beim Hausbau

von Magnus
(Wien)

Ihre 5. Hausbau Erfolgsformel im Ratgeber-eBook Die ultimative Hausbau Erfolgsformel lautet "keine unbesicherten Vorauszahlungen", und Sie raten dazu, sich von der ausführenden Firma eine "Erfüllungsgarantie" geben zu lassen. Was ist damit gemeint? Vielen Dank im Voraus, Magnus

Bauhilfe24-Antwort

In Zusammenhang mit Ihrer Frage zur Erfüllungsgarantie empfehle ich Ihnen, sich bei Bedarf einfach von Ihrer finanzierenden Bank informieren zu lassen. Vorweg kann ich Ihnen aber gerne kurz erklären, was eine Erfüllungsgarantie ist:


Die Erfüllungsgarantie sichert den Bauherrn und Käufer für den Fall ab, dass der Verkäufer den vertraglich vereinbarten Pflichten nur teilweise oder gar nicht nachkommt. Im Unterschied zur Liefergarantie sowie zur Gewährleistungsgarantie, durch die lediglich die Erfüllung einzelner Pflichten abgesichert wird, hat die Erfüllungsgarantie die Gesamterfüllung eines vereinbarten Vertrages zum Gegenstand.

Um Sie wirklich konkret beraten zu können, müsste ich Ihr Bauvorhaben und die damit verbundenen Vertragswerke kennen, was aber nicht der Fall ist. Tatsache ist, dass eine Erfüllungsgarantie ein besonderes Instrument ist, welches allerdings nicht immer zwingend erforderlich ist. Ich selbst empfehle eine Erfüllungsgarantie eigentlich immer nur aus einem einzigen (wichtigen) Grund:

Die Erfüllungsgarantie (über ca. 10% des Auftragsvolumens) ist für private Bauherrn eine einfache, wirkungsvolle und vor allem kostengünstige Möglichkeit, die Bonität eines Hausanbieters zu "hinterfragen". Für seriöse Unternehmen mit guter Bonität stellt eine Erfüllungsgarantie jedenfalls keinerlei Problem dar.

Verweigert ein Unternehmen allerdings - aus welchen Gründen auch immer - eine Erfüllungsgarantie, kann das ein erstes Zeichen eines Liquiditätsproblems sein. Die Erfüllungsgarantie schränkt nämlich den Kreditrahmen des Unternehmens ein. Für den Unternehmer ist eine Erfüllungsgarantie also mit einer Barzahlung gleichzusetzen.

Alternative zur Erfüllungsgarantie

Eine in der Baupraxis gängige Alternative zur Erfüllungsgarantie ist der Deckungsrücklass, welcher normalerweise zwischen 7 und (empfehlenswert) 10% der jeweiligen Abrechnungssumme liegt. Dieser Deckungsrücklass wird auch gerne Mängelreserve genannt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Bauvorhaben nach tatsächlichen Mengen (nach Aufmaß) abgerechnet wird. Bei jeder Rechnung (Teilrechnungen und Schlussrechnung) wird daher vom Auftraggeber (von Ihnen als Bauherr) ein Deckungsrücklass einbehalten. Dieser Deckungsrücklass wird nach der Legung der Schlussrechnung erst dann an das ausführende Unternehmen ausbezahlt, wenn das Unternehmen dafür eine Bankgarantie in der Höhe des Deckungsrücklasses vorlegt.

Grundsätzlich geht es also immer darum, ein Gleichgewicht zwischen der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der dafür vom Bauherrn geleisteten Zahlung herzustellen.

Bei Pauschalaufträgen sorgt dafür ein Zahlungsplan, wobei hier die sicherste Lösung ist, den jeweiligen Baufortschritt von einem UNABHÄNGIGEN Bausachverständiger prüfen zu lassen (zuerst Baufortschritt-Bestätigung, dann Zahlung). Bei Aufträgen, die nach Aufmaß abgerechnet werden, muss "lediglich" geprüft werden, ob die verrechneten Leistungen auch tatsächlich (mängelfrei) erbracht wurden. Ist das der Fall, liegt also keine unbesicherte Vorauszahlung vor, weil ja die erbrachte Leistung den Gegenwert darstellt.

Um all diese Abrechnungs-Varianten, die nicht selten mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand verbunden sind, zu verhindern, bieten übrigens einige Hausanbieter schon eine ganz andere (sichere) Finanzierungsvariante an...

Erst dann ALLES zahlen, wenn ALLES fertig ist

Der Bauherr übergibt bei dieser Variante dem Hausanbieter eine unwiderrufliche Bankgarantie über die gesamte Auftragssumme und diese Bankgarantie wird erst dann "gezogen", wenn das Haus komplett (mängelfrei) fertiggestellt und an den Bauherrn übergeben wurde. Dazwischen gibt es keinerlei Abrechnungen. Diese Variante ist eigentlich absolut sicher. Zuerst das Haus, dann das Geld. Im schlimmsten Fall wird - aus welchen Gründen (z.B. durch Insolvenz) auch immer - das Haus nicht fertig. In diesem Fall haben Sie dann aber auch nichts für das (halbfertige) Haus bezahlt.

Ob aber immer alles so einfach geht, hängt immer von den Vertragspartnern ab. Am besten sprechen Sie allfällige Bedenken immer direkt gegenüber dem Hausanbieter aus. Seriöse Firmen werden alles tun, um aus Ihnen einen zufriedenen Kunden zu machen. Wenn man nicht auf Ihre Wünsche oder Bedenken eingeht oder nicht eingehen kann, gibt es immer auch andere (bessere) Hausanbieter.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
------
HSB | Haus-Selber-Bauen.com
Bauhilfe24.com

PS: Wenn Sie die gesamte Abwicklung Ihres Bauvorhabens an einen Baufachmann übergeben, wird sich dieser in jedem Fall entsprechende Garantien vom beauftragten Unternehmen vorlegen lassen.

Um auf Ihrem Weg zum eigenen Haus in jeder Phase die nötige Sicherheit zu haben, können Sie aber auch die vom Autor dieser Website und jederzeit abrufbare Online-Baubegleitung in Anspruch nehmen.

Hier klicken und Beitrag kommentieren

Eigenen Artikel schreiben? Hier klicken zu Hausbau FAQ-Service