"Mehr als 70 Detailpreise für Abbrucharbeiten, die bei Gebäude-Sanierungen, Umbau- oder Zubauarbeiten anfallen können."
Nutzen Sie die hier angeführten Detailpreise für einen Preisvergleich, um die verschiedenen Angebote entsprechend bewerten zu können. Die Informationen auf dieser Seite haben aber auch den Zweck, Ihnen als privater Bauherr eine Entscheidungshilfe zu geben.
Sie können damit relativ einfach selbst berechnen, ob es sinnvoll ist, verschiedene Abbrucharbeiten überhaupt an Firmen zu vergeben.
Oder, körperliche Eignung vorausgesetzt, ob es vielleicht lohnender wäre, bei den einen oder anderen Arbeiten selbst Hand anzulegen.
Im Zuge von Sanierungsarbeiten oder bei An- und Umbauten könnte jedenfalls gerade bei den Abbrucharbeiten unter Umständen einiges an Geld gespart werden. Immer mehr Bauherren haben allerdings längst erkannt, dass mit einem guten Baumanagement mehr verdient werden kann als mit Eigenleistungen.
Sollte es also auch bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich sein, bestehende Bauteile oder Einbauten zu entfernen, macht es mehr Sinn, sich mit der Organisation der nötigen Arbeiten zu beschäftigen.
Den Auftrag an den Bestbieter wiederum können Sie nur dann vergeben, wenn Sie wissen, wie viel die verschiedenen Abbrucharbeiten kosten dürfen. Diese spezielle Seite hilft Ihnen dabei, genau das herauszufinden.
Die hier weiter unten angeführten Detailpreise für die jeweiligen Abbrucharbeiten sind auch die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen.
Die Preise stellen Richtwerte dar, die von den bei Ihrem Bauvorhaben tatsächlich durchzuführenden Leistungen mehr oder weniger stark abweichen können.
In der Praxis können daher die Preise bei Kleinmengen entsprechend höher ausfallen. Sie bekommen hier aber in jedem Fall ein gutes Gefühl dafür, wie viel die jeweiligen Abbrucharbeiten kosten werden oder kosten dürfen, wenn Sie von Firmen Angebote einholen.
Ziegelfundament abbrechen
45,0 / m³
Streifenfundament abbrechen
60,5 € / m³
Betonfundament abbrechen
79,0 € / m³
Stahlbetonfundament abbrechen
97,0 € / m³
Ziegelmauerwerk abbrechen
289,0 € / m³
Hohlziegelmauerwerk abbrechen
289,0 € / m³
Gasbetonmauerwerk abbrechen
239,0 € / m³
Steinmauerwerk abbrechen
324,0 € / m³
Betonwand abbrechen
443,0 € / m³
Stahlbetonwand abbrechen
719,0 € / m³
Betonwand bis 15 cm abbrechen
93,0 € / m²
Stahlbetonwand bis 15 cm abbrechen
182,0 € / m²
Zwischenwand 10 cm gemauert abbrechen
29,0 € / m²
Mauerziegel reinigen
132,0 € / m²
Rauchfang-Kopfmauerwerk abbrechen
303,0 € / m³
Gipskarton Zwischenwand 1-seitig 1x beplankt abbrechen
4,0 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 2-seitig 2x beplankt abbrechen
7,5 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 2-seitig 1x beplankt abbrechen
7,5 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 2-seitig 2x beplankt abbrechen
15,5 € / m²
Metallständer der Zwischenwand abbrechen
4,0 € / m²
Dippelbaumdecke abbrechen
47,0 € / m²
Tramdecke abbrechen
24,0 € / m²
Gemauertes Gewölbe abbrechen
209,0 € / m³
Stahlbetondecke abbrechen
729,0 € / m³
Stahlbeton-Fertigteildecke abbrechen
102,0 € / m²
Wand-Innenputz abschlagen
15,5 € / m²
Deckenputz abschlagen
16,5 € / m²
Außenputz abschlagen
19,0 € / m²
Außenputz mit 5 cm Putzträger abschlagen
24,0 € / m²
Sockelputz abschlagen
25,0 € / m²
Fassadenverkleidung aus Faserzement abbrechen
7,0 € / m²
Fassadenverkleidung aus Holz abbrechen
6,5 € / m²
Fassaden-Holz-Unterkonstruktion abbrechen
2,5 € / m²
Fassadenverkleidung Wärmedämmung abbrechen
8,5 € / m²
Abgehängte Gipsdecke abbrechen
10,0 € / m²
Abgehängte Holzdecke abbrechen
11,0 € / m²
Abgehängte Metalldecke abbrechen
8,0 € / m²
Schiff-Bretterbelag abbrechen
5,5 € / m²
Pfostenbelag abbrechen
8,5 € / m²
Bretter-Parkettbelag abbrechen
8,0 € / m²
Klebeparkett abbrechen
7,0 € / m²
Fertigparkett abbrechen
6,5 € / m²
Polsterhölzer und Blindboden abbrechen
5,5 € / m²
PVC-Bodenbelag abbrechen
4,0 € / m²
Sockelleisten abbrechen
1,0 € / lfm
Beschüttung abräumen
73,0 € / m³
Ziegelpflaster abbrechen
15,5 € / m²
Terrazzoboden abbrechen
23,0 € / m²
Schwimmenden Zementestrich abbrechen
280,0 € / m³
Dämmschichten abbrechen
220,0 € / m³
Holzfenster abbrechen
60,0 € / ST
Alufenster abbrechen
60,0 € / ST
Kunststofffenster abbrechen
57,0 € / ST
Holztürstock bis 2m² abbrechen
42,0 € / ST
Holztürstock bis 2m² auslösen
112,0 € / ST
Stahlzarge bis 2m² abbrechen
50,0 € / ST
Stahlzarge bis 2m² auslösen
112,0 € / ST
Holzgeländer abbrechen
10,0 € / lfm
Metallgeländer abbrechen
7,0 € / lfm
Rohre bis 150 mm Durchmesser abbrechen
6,0 € / lfm
Heizkörper abtragen
22,0 € / ST
Regenablaufrohr abbrechen
4,0 € / lfm
Raseneinfassung abbrechen
5,5 € / lfm
Randsteine auslösen
15,0 € / lfm
Kleinsteinpflaster mit Sandfuge auslösen
7,0 € / m²
Kleinsteinpflaster mit Mörtelfuge auslösen
10,5 € / m²
Asphalt bis 8 cm Stärke abbrechen
3,0 € / m²
Natursteinplatten mit Sandfuge auslösen
7,0 € / m²
Natursteinplatten mit Mörtelfuge auslösen
10,0 € / m²
Holzzaun bis 100 cm Höhe abbrechen
6,0 € / m²
Maschendrahtzaun bis 100 cm Höhe abbrechen
5,5 € / m²
Staubwand mit Weichfaserplatten aufstellen
22,0 € / m²
Fußbodenschutz mit Weichfaserplatten
7,0 € / m²
Obwohl es "nur" um Abbruch-, Abtrag- oder Demontagearbeiten geht, ist dabei einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Informationen.
Die angegebenen Kosten für die verschiedensten Abbrucharbeiten haben vor allem bei Adaptierungen von Gebäuden bzw. bei Umbau- und Sanierungsarbeiten Gültigkeit und gelten jeweils für eine fix und fertige Leistung.
Wenn in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben ist, sind daher immer alle anfallenden Kosten für An- und Abtransport, Löhne, Betriebsmittel, Mieten und sonstige Nebenleistungen in den Einheitspreisen bereits eingerechnet und damit enthalten.
Sollte ein Gebäude vollständig abgebrochen bzw. abgetragen werden, ist für diesen Totalabbruch der Leistungsumfang frei zu vereinbaren und in Schriftform zu formulieren. In der Regel wird auch für einen Totalabbruch und den herzustellenden Endzustand ein einziger Pauschalpreis vereinbart.
Abbrechen und Abschlagen: Diese Begriffe nimmt der Auftragnehmer wörtlich. Dieser geht daher davon aus, dass das abgebrochene oder abgeschlagene Material nicht wiederverwendet wird.
Vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch, dass das sorgfältige Lagern im Einvernehmen mit Ihnen als Bauherr erfolgt und diese Leistung in den Einheitspreisen enthalten ist.
Speziell bei Abbrucharbeiten kann es vorkommen, dass die Baubehörde klar definierte Auflagen vorgibt. Staubschutz, Schallschutzvorkehrungen, Verkehrszeichen aufstellen, Straßensperren errichten, Schuttcontainer und noch einiges mehr.
Welche organisatorischen Vorleistungen in diesem Zusammenhang auch immer erforderlich sind: Diese Leistungen müssen vom Abbruchunternehmen erkundet werden. Daher sind derartige Vorleistungen in den Einheitspreisen bereits eingerechnet.
Sofern in bestimmten Fällen aus welchen Gründen auch immer nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Mengeneinheiten der angeführten Einheitspreise immer für den festen Zustand.
Das heißt, das Ausmaß ist immer vor dem Abbruch der jeweiligen Leistung festzustellen. Es gilt daher nicht der aufgelockerte Zustand nach dem Abbruch.
Wird das Abbruchmaterial nicht sofort abtransportiert, sondern muss ein Zwischenlager auf der Baustelle eingerichtet werden, sind die Kosten dafür in den Einheitspreisen bereits einkalkuliert und daher enthalten. Dies gilt ebenso für das spätere Laden vom Zwischenlager aus.
Wird das Abbruchmaterial von der Baustelle abtransportiert, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass damit auch die Entsorgungskosten abgegolten sind. Die Entsorgungskosten richten sich nach dem jeweils zu entsorgenden Material und können sehr unterschiedlich sein.
Ob das Entsorgen im Einheitspreis enthalten ist, muss im Angebot oder in der jeweiligen Leistungsposition ausdrücklich angeführt sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie jedenfalls schon vor den Abbrucharbeiten die Entsorgungskosten verbindlich vereinbaren.
Die Vorschriften in Zusammenhang mit der Entsorgung von Materialien, die bei Abbrucharbeiten anfallen, sind heute fast überall durch eigene Abfallgesetze geregelt.
Die Regelungen sind zwar im Wesentlichen einheitlich, trotzdem werden von den Gemeinden oder Ländern jeweils eigene Richtlinien über die Abfalltrennung und Entsorgung bei Abbrucharbeiten herausgegeben.
Abhängig vom jeweiligen Abbruchmaterial können sich dadurch unter Umständen die Kosten für die reinen Abbrucharbeiten vervielfachen.
Unabhängig von den auf dieser Seite angeführten Richtpreisen und Kosten für die verschiedenen Abbrucharbeiten sollten Sie jedenfalls mehrere Angebote einholen. Sinnvoll ist dabei ein Pauschalangebot als Grundlage für die Vergabe eines Pauschalauftrages.
Damit entfallen komplizierte und oft nur sehr schwer durchzuführende Mengenberechnungen. Die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten nicht mehr kosten als angeboten, ist daher ein Pauschalauftrag.
Abbrucharbeiten sind nicht zu vergleichen Neubauleistungen mit vorhersehbarem Endergebnis. Vielmehr kann es dabei zu Überraschungen kommen, die mangels klarer Vereinbarungen nicht selten zu Missverständnissen führen. Diese wiederum können sich auf die Kosten auswirken.
Gemeint ist damit, dass bei Abbrucharbeiten von Anfang an klar gestellt werden muss, was mit dem Abbruchmaterial passiert. Vor allem muss also die Verwertung des Abbruchmaterials einvernehmlich vereinbart werden.
Die Klärung dieser grundsätzlichen Fragen sind bei Abbrucharbeiten sehr wichtig, weil es dabei häufig auch um Produkte oder Materialien geht, die wiederverwendet werden können.
Für die Wiederverwendung ist im Wesentliches alles geeignet, was noch nicht kaputt ist. Alt alleine ist jedenfalls kein Grund, etwas (Wertvolles) zu entsorgen.
Genau solche Sachen sind nicht nur bei Sammlern sehr begehrt, sondern auch bei (anderen) Bauherren. Und was begehrt ist, hat auch einen Wert und einen Preis.
Was mit dem Altmaterial alles möglich ist, weiß natürlich auch die beauftrage Abbruchfirma. Sie können daher davon ausgehen, dass Firmen auch mit den unter Umständlich beträchtlichen Verwertungserlösen kalkulieren. Und dieser Umstand sollte sich auch im Angebot niederschlagen.
Auch für die Abbrucharbeiten gilt: Für ein ordentliches Auftragsschreiben muss immer Zeit sein. Auch dann, wenn es nur um einen kleinen Auftrag geht.
Sie sind daher gut beraten, im Auftragsschreiben auch festzulegen, wie mit dem Abbruchmaterial umgegangen werden muss. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie das zur Wiederverwendung bestimmte Abbruchmaterial auf der Baustelle sortiert wird und wer dafür aufkommt.
Und wenn Sie schlussendlich wissen, was Sie wollen, müssen Sie das auch schon bei der Besichtigung den anbietenden Firmen bekannt geben. Nur so bekommen Sie ein maßgeschneidertes Angebot zu fairen Preisen.
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