"Mehr als 70 Detailpreise für Abbrucharbeiten, die bei Gebäude-Sanierungen, Umbau- oder Zubauarbeiten anfallen können."
Mit der Durchführung der nötigen Arbeiten werden normalerweise Baufirmen betraut, sofern es komplizierter wird, gibt es dazu auch spezialisierte Abbruchunternehmen.
Nutzen Sie die hier angeführten Detailpreise für einen Preisvergleich, um die verschiedenen Angebote entsprechend bewerten zu können. Die Informationen auf dieser Seite haben aber auch den Zweck, Ihnen als privater Bauherr eine Entscheidungshilfe zu geben.
Sie können damit relativ einfach selbst berechnen, ob es sinnvoll ist, verschiedene Abbrucharbeiten überhaupt an Firmen zu vergeben.
Oder, körperliche Eignung vorausgesetzt, ob es vielleicht lohnender wäre, bei den einen oder anderen Arbeiten selbst Hand anzulegen.
Im Zuge von Sanierungsarbeiten oder bei An- und Umbauten könnte jedenfalls gerade bei den Abbrucharbeiten unter Umständen einiges an Geld gespart werden. Immer mehr Bauherren haben allerdings längst erkannt, dass mit einem guten Baumanagement mehr verdient werden kann als mit Eigenleistungen.
Sollte es also auch bei Ihrem Bauvorhaben erforderlich sein, bestehende Bauteile oder Einbauten zu entfernen, macht es mehr Sinn, sich mit der Organisation der nötigen Arbeiten zu beschäftigen.
Den Auftrag an den Bestbieter wiederum können Sie nur dann vergeben, wenn Sie wissen, wie viel die verschiedenen Abbrucharbeiten kosten dürfen. Diese spezielle Seite hilft Ihnen dabei, genau das herauszufinden.
Die hier weiter unten angeführten Detailpreise für die jeweiligen Abbrucharbeiten sind auch die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen.
Die Preise stellen Richtwerte dar, die von den bei Ihrem Bauvorhaben tatsächlich durchzuführenden Leistungen mehr oder weniger stark abweichen können.
In der Praxis können daher die Preise bei Kleinmengen entsprechend höher ausfallen. Sie bekommen hier aber in jedem Fall ein gutes Gefühl dafür, wie viel die jeweiligen Abbrucharbeiten kosten werden oder kosten dürfen, wenn Sie von Firmen Angebote einholen.
Ziegelfundament abbrechen
63 € / m³
Streifenfundament abbrechen
85 € / m³
Betonfundament abbrechen
110 € / m³
Stahlbetonfundament abbrechen
136 € / m³
Ziegelmauerwerk abbrechen
405 € / m³
Hohlziegelmauerwerk abbrechen
405 € / m³
Gasbetonmauerwerk abbrechen
335 € / m³
Steinmauerwerk abbrechen
455 € / m³
Betonwand abbrechen
620 € / m³
Stahlbetonwand abbrechen
995 € / m³
Betonwand bis 15 cm abbrechen
130 € / m²
Stahlbetonwand bis 15 cm abbrechen
255 € / m²
Zwischenwand 10 cm gemauert abbrechen
40 € / m²
Mauerziegel reinigen
185 € / m²
Rauchfang-Kopfmauerwerk abbrechen
425 € / m³
Gipskarton Zwischenwand 1-seitig 1x beplankt abbrechen
6 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 1-seitig 2x beplankt abbrechen
11 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 2-seitig 1x beplankt abbrechen
11 € / m²
Gipskarton Zwischenwand 2-seitig 2x beplankt abbrechen
22 € / m²
Metallständer der Zwischenwand abbrechen
6 € / m²
Dippelbaumdecke abbrechen
66 € / m²
Tramdecke abbrechen
34 € / m²
Gemauertes Gewölbe abbrechen
295 € / m³
Stahlbetondecke abbrechen
995 € / m³
Stahlbeton-Fertigteildecke abbrechen
143 € / m²
Wand-Innenputz abschlagen
22 € / m²
Deckenputz abschlagen
23 € / m²
Außenputz abschlagen
27 € / m²
Außenputz mit Putzträger abschlagen
34 € / m²
Sockelputz abschlagen
35 € / m²
Fassadenverkleidung aus Faserzement abbrechen
10 € / m²
Fassadenverkleidung aus Holz abbrechen
9 € / m²
Fassaden-Holz-Unterkonstruktion abbrechen
4 € / m²
Fassadenverkleidung Wärmedämmung abbrechen
12 € / m²
Abgehängte Gipsdecke abbrechen
14 € / m²
Abgehängte Holzdecke abbrechen
15 € / m²
Abgehängte Metalldecke abbrechen
11 € / m²
Schiff-Bretterbelag abbrechen
8 € / m²
Pfostenbelag abbrechen
12 € / m²
Bretter-Parkettbelag abbrechen
11 € / m²
Klebeparkett abbrechen
10 € / m²
Fertigparkett abbrechen
9 € / m²
Polsterhölzer und Blindboden abbrechen
8 € / m²
PVC-Bodenbelag abbrechen
6 € / m²
Sockelleisten abbrechen
1,5 € / lfm
Beschüttung abräumen
102 € / m³
Ziegelpflaster abbrechen
22 € / m²
Terrazzoboden abbrechen
32 € / m²
Schwimmenden Zementestrich abbrechen
392 € / m³
Dämmschichten abbrechen
308 € / m³
Holzfenster abbrechen
80 € / ST
Alufenster abbrechen
80 € / ST
Kunststofffenster abbrechen
80 € / ST
Holztürstock bis 2m² abbrechen
70 € / ST
Holztürstock bis 2m² auslösen
157 € / ST
Stahlzarge bis 2m² abbrechen
70 € / ST
Stahlzarge bis 2m² auslösen
157 € / ST
Holzgeländer abbrechen
14 € / lfm
Metallgeländer abbrechen
10 € / lfm
Rohre bis 150 mm Durchmesser abbrechen
8,5 € / lfm
Heizkörper abtragen
25 € / ST
Regenablaufrohr abbrechen
6 € / lfm
Raseneinfassung abbrechen
8 € / lfm
Randsteine auslösen
21 € / lfm
Kleinsteinpflaster mit Sandfuge auslösen
10 € / m²
Kleinsteinpflaster mit Mörtelfuge auslösen
15 € / m²
Asphalt bis 8 cm Stärke abbrechen
5 € / m²
Natursteinplatten mit Sandfuge auslösen
10 € / m²
Natursteinplatten mit Mörtelfuge auslösen
14 € / m²
Holzzaun bis 100 cm Höhe abbrechen
8 € / m²
Maschendrahtzaun bis 100 cm Höhe abbrechen
8 € / m²
Staubwand mit Weichfaserplatten aufstellen
30 € / m²
Fußbodenschutz mit Weichfaserplatten
10 € / m²
Obwohl es "nur" um Abbruch-, Abtrag- oder Demontagearbeiten geht, ist dabei einiges zu beachten. Hier die wichtigsten Informationen.
Die angegebenen Kosten für die verschiedensten Abbrucharbeiten haben vor allem bei Adaptierungen von Gebäuden bzw. bei Umbau- und Sanierungsarbeiten Gültigkeit und gelten jeweils für eine fix und fertige Leistung.
Wenn in den Leistungspositionen nichts anderes angegeben ist, sind daher immer alle anfallenden Kosten für An- und Abtransport, Löhne, Betriebsmittel, Mieten und sonstige Nebenleistungen in den Einheitspreisen bereits eingerechnet und damit enthalten.
Sollte ein Gebäude vollständig abgebrochen bzw. abgetragen werden, ist für diesen Totalabbruch der Leistungsumfang frei zu vereinbaren und in Schriftform zu formulieren. In der Regel wird auch für einen Totalabbruch und den herzustellenden Endzustand ein einziger Pauschalpreis vereinbart.
Abbrechen und Abschlagen: Diese Begriffe nimmt der Auftragnehmer wörtlich. Dieser geht daher davon aus, dass das abgebrochene oder abgeschlagene Material nicht wiederverwendet wird.
Vereinbaren Sie in diesem Zusammenhang unbedingt auch, dass das sorgfältige Lagern im Einvernehmen mit Ihnen als Bauherr erfolgt und diese Leistung in den Einheitspreisen enthalten ist.
Speziell bei Abbrucharbeiten kann es vorkommen, dass die Baubehörde klar definierte Auflagen vorgibt. Staubschutz, Schallschutzvorkehrungen, Verkehrszeichen aufstellen, Straßensperren errichten, Schuttcontainer und noch einiges mehr.
Welche organisatorischen Vorleistungen in diesem Zusammenhang auch immer erforderlich sind: Diese Leistungen müssen vom Abbruchunternehmen erkundet werden. Daher sind derartige Vorleistungen in den Einheitspreisen bereits eingerechnet.
Sofern in bestimmten Fällen aus welchen Gründen auch immer nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Mengeneinheiten der angeführten Einheitspreise immer für den festen Zustand.
Das heißt, das Ausmaß ist immer vor dem Abbruch der jeweiligen Leistung festzustellen. Es gilt daher nicht der aufgelockerte Zustand nach dem Abbruch.
Wird das Abbruchmaterial nicht sofort abtransportiert, sondern muss ein Zwischenlager auf der Baustelle eingerichtet werden, sind die Kosten dafür in den Einheitspreisen bereits einkalkuliert und daher enthalten. Dies gilt ebenso für das spätere Laden vom Zwischenlager aus.
Wird das Abbruchmaterial von der Baustelle abtransportiert, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass damit auch die Entsorgungskosten abgegolten sind. Die Entsorgungskosten richten sich nach dem jeweils zu entsorgenden Material und können sehr unterschiedlich sein.
Ob das Entsorgen im Einheitspreis enthalten ist, muss im Angebot oder in der jeweiligen Leistungsposition ausdrücklich angeführt sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie jedenfalls schon vor den Abbrucharbeiten die Entsorgungskosten verbindlich vereinbaren.
Die Vorschriften in Zusammenhang mit der Entsorgung von Materialien, die bei Abbrucharbeiten anfallen, sind heute fast überall durch eigene Abfallgesetze geregelt.
Die Regelungen sind zwar im Wesentlichen einheitlich, trotzdem werden von den Gemeinden oder Ländern jeweils eigene Richtlinien über die Abfalltrennung und Entsorgung bei Abbrucharbeiten herausgegeben.
Abhängig vom jeweiligen Abbruchmaterial können sich dadurch unter Umständen die Kosten für die reinen Abbrucharbeiten vervielfachen.
Unabhängig von den auf dieser Seite angeführten Richtpreisen und Kosten für die verschiedenen Abbrucharbeiten sollten Sie jedenfalls mehrere Angebote einholen. Sinnvoll ist dabei ein Pauschalangebot als Grundlage für die Vergabe eines Pauschalauftrages.
Damit entfallen komplizierte und oft nur sehr schwer durchzuführende Mengenberechnungen. Die einzige Möglichkeit sicherzustellen, dass die Abbrucharbeiten nicht mehr kosten als angeboten, ist daher ein Pauschalauftrag.
Abbrucharbeiten sind nicht zu vergleichen Neubauleistungen mit vorhersehbarem Endergebnis. Vielmehr kann es dabei zu Überraschungen kommen, die mangels klarer Vereinbarungen nicht selten zu Missverständnissen führen. Diese wiederum können sich auf die Kosten auswirken.
Gemeint ist damit, dass bei Abbrucharbeiten von Anfang an klar gestellt werden muss, was mit dem Abbruchmaterial passiert. Vor allem muss also die Verwertung des Abbruchmaterials einvernehmlich vereinbart werden.
Die Klärung dieser grundsätzlichen Fragen sind bei Abbrucharbeiten sehr wichtig, weil es dabei häufig auch um Produkte oder Materialien geht, die wiederverwendet werden können.
Für die Wiederverwendung ist im Wesentliches alles geeignet, was noch nicht kaputt ist. Alt alleine ist jedenfalls kein Grund, etwas (Wertvolles) zu entsorgen.
Genau solche Sachen sind nicht nur bei Sammlern sehr begehrt, sondern auch bei (anderen) Bauherren. Und was begehrt ist, hat auch einen Wert und einen Preis.
Was mit dem Altmaterial alles möglich ist, weiß natürlich auch die beauftrage Abbruchfirma. Sie können daher davon ausgehen, dass Firmen auch mit den unter Umständlich beträchtlichen Verwertungserlösen kalkulieren. Und dieser Umstand sollte sich auch im Angebot niederschlagen.
Auch für die Abbrucharbeiten gilt: Für ein ordentliches Auftragsschreiben muss immer Zeit sein. Auch dann, wenn es nur um einen kleinen Auftrag geht.
Sie sind daher gut beraten, im Auftragsschreiben auch festzulegen, wie mit dem Abbruchmaterial umgegangen werden muss. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie das zur Wiederverwendung bestimmte Abbruchmaterial auf der Baustelle sortiert wird und wer dafür aufkommt.
Und wenn Sie schlussendlich wissen, was Sie wollen, müssen Sie das auch schon bei der Besichtigung den anbietenden Firmen bekannt geben. Nur so bekommen Sie ein maßgeschneidertes Angebot zu fairen Preisen.
Empfohlen von Wilfried Ritter | Website-Autor
Hausbau FAQ-Service. Antworten vom Autor
Excel LV-Vorlagen. Für alle Hausbau-Gewerke
Online-Baubegleitung. Bauhilfe24 Spezial