"Was Sie erledigt haben müssen, um mit gutem Gewissen den Bauauftrag vergeben und damit die mühsamen Vorbereitungen zum Abschluss bringen zu können."
Mit den bevorstehenden Unterschriften der Vertragspartner werden schlussendlich die Rahmenbedingungen für die Errichtung Ihres Traumhauses festgelegt.
Auf Ihrem Weg zum eigenen Haus ist die Vergabe des Bauauftrages jedenfalls der wichtigste und alles entscheidende Augenblick. Bedeutet dieser Moment doch, dass damit die anstrengenden und oft auch sehr mühsamen Vorbereitungs- und Planungsarbeiten endlich ein Ende haben.
Gleichzeitig bedeutet der Zeitpunkt der Auftragsvergabe aber auch, dass ab jetzt die Dinge Ihren Lauf nehmen...
Wenn Sie als Bauherr einmal Ihre Unterschrift unter das Auftragsschreiben gesetzt haben, gibt es ab diesem Zeitpunkt also auch kein Zurück mehr.
Sofern alle Vorbereitungsarbeiten für die Vergabe des Bauauftrags zur Errichtung Ihres Einfamilienhauses von Ihrem professionellen Baubegleiter in die Wege geleitet wurden, dürfen Sie aber jedenfalls mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass alles wie vereinbart schriftlich besiegelt wird und alles seine Richtigkeit und Ordnung hat.
Immerhin waren wahrscheinlich monatelange Planungsleistungen nötig, um schlussendlich soweit zu sein, den Bauauftrag an Ihren bevorzugten Baupartner vergeben zu können.
An wen konkret Sie den Bauauftrag vergeben, ist dabei nicht so wichtig. Wichtig ist, dass Sie einen in jeder Hinsicht verlässlichen Baupartner gewählt haben, der sich ab jetzt um die Organisation und Abwicklung Ihres Bauprojektes kümmert.
Im professionellen Hausbau gibt es dabei im Wesentlichen nur diese Möglichkeiten, ein Haus zu bauen. Eine davon wird auch auf Sie zutreffen.
Das ist mit Sicherheit die bequemste und insgesamt auch die sicherste Art, ein Haus zu bauen. Damit haben Sie nur einen einzigen kompetenten Ansprechpartner, der den Auftrag hat, Ihre Wünsche umzusetzen.
In diesem Fall müssen Sie sich also nicht mit allen Hausbau-Details beschäftigen: Es genügt, wenn Sie vorgeben, was Sie erwarten und haben wollen. Um alles andere kümmert sich der Architekt...
Auch das ist eine angenehme Art, ein Haus zu bauen. Vor allem aber ist das aus gutem Grund die beliebteste Hausbau-Variante. Der Bauherr kommt mit fertigen Plänen zum Bauunternehmer, dieser führt dann alles wie geplant aus - von A bis Z.
Hier läuft alles ähnlich wie beim Generalunternehmer ab, zusätzlich ist der Totalunternehmer allerdings auch für die gesamte Planung verantwortlich. Damit wird der Totalunternehmer praktisch zum Totalübernehmer, daher auch diese mögliche Bezeichnung.
Totalunter- oder -übernehmer sind in der Praxis kompetente Hausanbieter, die nicht nur die üblichen Baumeisterarbeiten selbst erbringen, sondern auch alle nötigen Handwerkerleistungen, für die Baufirmen oder GU-Bau-Firmen normalerweise Subfirmen beauftragen.
Sie können als Bauherr natürlich auch selbst der verantwortliche Bauabwickler sein. Eine Hausbau-Variante, die genauso beliebt ist wie der Bau mit einem GU, allerdings vor allem aus finanziellen Gründen. In diesem Fall können die benötigten Handwerker auch in Etappen beauftragt und bezahlt werden.
Welche dieser aufgezählten Möglichkeit, ein Haus zu bauen, die empfehlenswerteste ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die hier aber nicht zur Diskussion stehen. Hier geht es um das Thema Bauauftrag vergeben. Und genau das müssen Sie in jedem Fall tun.
Bevor Sie sich auf einen Vertrag mit Ihrem ausgewählten Baupartner einlassen, haben Sie jedenfalls alles Mögliche getan, um diese wichtigste Etappe au Ihrem Weg zum eigenen Haus erfolgreich zu meistern: Sie haben vorgegeben...
Und alle Ihre Vorgaben wurden von Ihrem Baubegleiter oder Bauberater professionell umgesetzt und in das Auftragsschreiben integriert. Oder eben von Ihnen selbst, wenn Sie keine professionelle Hilfe von Baufachleuten in Anspruch nehmen.
Wenn das bisher Gelesene auch auf Sie zutrifft, können Sie das als Bestätigung Ihrer eigenen, richtigen Vorgehensweise betrachten. In diesem Fall haben Sie also so ziemlich alles richtig gemacht.
Dann sollten Sie sich lieber doch noch einmal genau überprüfen, ob Sie tatsächlich schon dazu bereit sind, den Bauauftrag vergeben zu
können. Und diese Überprüfung ist ziemlich einfach:
Sollten Sie mit diesen zwei Begriffen nichts anfangen können, haben Sie schlicht und einfach ein gröberes Problem. Und sollte dieses Problem im Moment für Sie (noch) gar nicht als solches erkennbar sein, werden Sie schon bald noch größere Probleme haben.
Es spielt dabei keine Rolle, auf welche der weiter oben beschriebenen Arten Sie Ihr Haus bauen lassen wollen. Sie werden in jedem Fall ein Leistungsverzeichnis als Grundlage für den zu vergebenden Bauauftrag benötigen.
Ja. Natürlich könnte jeder mögliche Baupartner auch selbst ein passendes LV erstellen. Das würde dann in jedem Fall zuerst einmal für den Baupartner passen...
Für Sie als Bauherr sollte daher von Anfang an klar sein, dass Sie selbst möglichst genau festlegen müssen, welche konkreten Leistungen von den Firmen erbracht werden sollen. Wie schon mehrmals gesagt:
Mit einem LV werden nicht nur die gewünschten Bau- und Handwerkerleistungen beschrieben und festgelegt, sondern auch die Konditionen, zu den Sie bereits sind, den Bauauftrag zu vergeben.
Zu wissen, wie viel das geplante Haus kosten wird, ist übrigens die wichtigste Voraussetzung überhaupt, um zu einem Haus zu kommen. Alles andere wäre Spekulation und daher zu riskant.
Sie haben sich gerade gefragt, wie Sie es schaffen können, als privater Bauherr alleine ein Leistungsverzeichnis zu erstellen? Ist das nicht die Aufgabe von Architekten oder andren Baufachleuten? Normalerweise schon.
Aber eben nur normalerweise. Mit den vom Autor dieser Website entwickelten Excel Ausschreibungs-Vorlagen können Sie nämlich auch selbst...
Genau das alles sollten Sie auch tun - und zwar aus einem einzigen guten Grund: Weil die einzige Möglichkeit, von allen möglichen Hausanbietern vergleichbare Angebote zu bekommen, über eine Bauausschreibung führt. Und dazu brauchen Sie ein Leistungsverzeichnis...
Da Sie nun schon bis hierher gelesen haben, werden Sie wahrscheinlich erkannt haben, dass Ihnen doch noch die eine oder andere Voraussetzung fehlt, um Ihren Bauauftrag vergeben zu können. Hier daher eine abschließende Zusammenfassung...
Die alles entscheidende Wegstrecke auf Ihrem Weg zum eigenen Haus
ist jene bis zur Auftragsvergabe. Alles, was Sie bis dahin unternehmen,
hat daher nur einen einzigen Zweck:
Schritt für Schritt die Grundlagen für die Vergabe des Bauauftrages zu schaffen. Erst dann, wenn Sie so weit sind, den Bauauftrag vergeben zu können, haben Sie das mit Abstand wichtigste Hausbau-Ziel überhaupt erreicht.
Ihr Weg zum Bauauftrag ist ein sehr logischer - trotzdem halten sich die meisten Bauherren nicht (immer) an die nötigen Schritte. In jedem Fall gilt...
Dass ein detailliertes Leistungsverzeichnis auch bei Ihrer Auftragsvergabe die wichtigste Auftragsgrundlage sein wird, wissen Sie mittlerweile. Noch nicht bekannt ist vielleicht, dass Bauaufträge in der Praxis vom Auftragnehmer vorbereitet werden.
Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass Auftragnehmer grundsätzlich möglichst rasch zu einem Vertragsabschluss kommen wollen. Im Wesentlichen wird das auch Ihr Interesse sein. Trotzdem gilt wie bei jedem Vertrag auch für den Bauauftrag:
Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.
Egal, wie viel Erfahrung Ihr zukünftiger Baupartner mit der Erstellung von Bauverträgen hat - für eine genau Prüfung der Vertragsunterlagen muss daher immer genug Zeit sein. Gemeint ist damit eine fachkundige Prüfung.
Und wenn Sie an diesem letzten Punkt einmal angekommen sind, können Sie tatsächlich mit gutem Gewissen Ihren Bauauftrag vergeben. Bis dahin ist allerdings noch einiges zu tun für Sie.