Vor allem bei privaten Einfamilienhaus-Bauvorhaben sorgt die Baustelleneinrichtung bei Bauherren immer wieder für mehr oder weniger große Verwirrung - nämlich dann, wenn die Baustelleneinrichtungskosten in einem Angebot über die Durchführung der Baumeister- oder Rohbauarbeiten in einer eigenen Leistungsgruppe angeführt sind oder wenn dafür ein pauschaler, nicht wirklich nachvollziehbarer Betrag angeboten wurde.
Unbestritten ist dabei allerdings, dass vom ausführenden Bauunternehmen verschiedene Leistungen erbracht werden müssen, um die Baustelle überhaupt betreiben zu können. Genau das sind jene Leistungen, die in der Baupraxis als Baustelleneinrichtung bezeichnet werden. Auf den Punkt gebracht, was man unter dem Einrichten der Baustelle versteht:
Das hört sich nicht weiter kompliziert an. Tatsache ist aber, dass die Einrichtung der Baustelle den wirtschaftlichen Ablauf einer Baustelle ganz wesentlich beeinflusst - ganz besonders bei großen Baustellen. Aber auch für den Bau IHRES eigenen Hauses ist die Baustelleneinrichtung sehr wichtig. Schließlich geht es neben vielen organisatorischen Aspekten auch darum, dass ...
Dazu müssen ausreichend große Lagerplätze geschaffen, Mannschaftsunterkünfte und Bauleitungsbüros errichtet, sanitäre Anlagen eingerichtet und eventuell auch ein Baukran aufgestellt werden.
Und alles zusammen sollte während der Bauzeit möglichst nicht extra umgestellt werden müssen, weil irgendetwas irgendwo im Weg steht und den Bauablauf stört - und damit Geld kostet. Ihr Geld.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten für die Baustelleneinrichtung sind, hängt dabei immer von den individuellen Gegebenheiten eines Bauvorhabens ab:
Vom Bau- und Auftragsvolumen, von der Lage und den Bodenverhältnissen, vom geplanten Geräteeinsatz und darüber hinaus auch noch von vielen anderen Faktoren, die erst nach der eingehenden Besichtigung des Bauplatzes von Fachleuten entsprechend beurteilt werden können.
Um die Kosten für die erforderliche Baustelleneinrichtung also weitgehend genau bewerten und anbieten zu können, wird sich also jede seriöse Firma, die ein ernsthaftes Angebot über die Durchführung eines Bauvorhabens macht, vorher im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von der Baustelle machen - und den Bauplatz besichtigen.
Im privaten Hausbau geht es bei der Bauplatzbesichtigung vor allem um die Fragen der Platz- und Bodenverhältnisse.
Wenn ein Bauunternehmen im Rahmen einer Bauausschreibung also um ein Angebot ersucht wurde, wird es vor der Abgabe des Angebots mit Sicherheit einen Besichtigungstermin geben. Entweder mit Ihrem Baubegleiter und Bauherrenvertreter, wenn Sie sich vernünftigerweise für einen solchen entschieden haben oder mit Ihnen als Bauherr, wenn Sie die Bauausschreibung selbst in die Wege geleitet haben.
Im Gegensatz zu öffentlichen Bauvorhaben, wo die Baustelleneinrichtung grundsätzlich als eigene Leistungsgruppe mit detaillierten Leistungspositionen für jede einzelne Leistung ausgeschrieben und auch angeboten wird, muss bei privaten Bauvorhaben die Baustelleneinrichtung nicht genau definiert werden.
In der Praxis wird zwar so ziemlich bei jedem Angebot zumindest eine Leistungsposition mit dem Titel "Baustelleineinrichtung" zu finden sein, was darin aber konkret enthalten ist, lässt sich von Baulaien eigentlich gar nicht herausfinden. Meistens wird für das Einrichten der Baustelle ein Pauschalbetrag angeboten, wobei die Höhe dieses Pauschalbetrages immer in einem Verhältnis zur gesamten Angebotssumme steht.
Oft werden die Kosten für die Baustelleneinrichtung sowie die ebenfalls anfallenden Kosten für die Baustellengemeinkosten aber nicht in vollem Umfang angeboten, sondern auch auf die verschiedensten Einheitspreise der einzelnen Bauleistungen "umgelegt". Das hat zwar auf die Gesamtsumme des Angebots keine Auswirkungen, sehr wohl aber auf die Einheitspreise - weil SIE als Bauherr nämlich nicht wissen, welche konkreten Kosten auf welche Positionen aufgeteilt wurden.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT:
Normalerweise sind in den Kosten für die Baustelleneinrichtung alle wichtigen Arbeiten und Leistungen enthalten, die für die Abwicklung des Bauvorhabens erforderlich sind - beispielsweise ...
Bei JEDEM Bauvorhaben kann auch etwas Unvorhergesehenes passieren. Aufgrund der Beschaffenheit des Untergrundes können zum Beispiel spezielle Geräte erforderlich sein oder es fallen im Zuge der Bauausführung Arbeiten an, die - aus welchen Gründen auch immer - nicht vorhersehbar waren, aber trotzdem durchgeführt werden müssen.
Für diese Fälle sollten Sie zumindest ungefähr wissen, wie viel einzelne Bauleistungen und Baugeräte kosten dürfen, WENN diese nicht in den Leistungspositionen im Angebot enthalten sind.
Neben den Kosten für das Einrichten der Baustelle gibt es auch noch eine Leistungsgruppe, die ganz ähnlich heißt - die Baustellengemeinkosten. Bei privaten Bauvorhaben werden diese Kosten nicht selten mit den Kosten für die Baustelleneinrichtung "vermischt" oder überhaupt nur in einer Leistungsgruppe "Baustellengemeinkosten" aufgelistet und angeboten.
In diesem Fall können die Kosten für das Einrichten sowie auch das Räumen der Baustelle Teil der Leistungsgruppe Baustellengemeinkosten sein. Wie das bei IHREN Angeboten ist, hängt davon ab, wie das Leistungsverzeichnis für die Bauausschreibung erstellt wurde und welche Leistungen ausgeschrieben wurden.
im Wesentlichen spielte es für Sie als privater Bauherr aber keine wesentliche Rolle, wie nun diese "Allgemeinkosten" bezeichnet werden. Tatsache ist, dass diese Kosten in jedem Fall anfallen und normalerweise mit den Leistungspositionen in der Bauausschreibung genau definiert sind.
Die hier angeführten Detailpreise für die verschiedenen Leistungen haben daher nur den Zweck, Sie zur Sicherheit darüber zu informieren, wie hoch die Preise für die einzelnen Leistungen sein dürfen, WENN diese aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bzw. Umstände anfallen, angeboten oder in Rechnung gestellt werden.
Falls Sie oder Ihr Baubetreuer in Ihrem Leistungsverzeichnis verschiedene Regie- oder Stundenlohnarbeiten ausschreiben (müssen), sollten Sie unbedingt darauf achten, dass für diese Leistungspositionen keine Kleinmengen ausgeschrieben werden.
KONKRET: Wenn beispielsweise die Stundensätze für einen Facharbeiter oder Helfer ausgeschrieben werden, weil möglicherweise diverse (unvorhergesehene) Arbeiten nach Stundenaufwand durchzuführen sind, sollte keinesfalls nur jeweils 1 Stunde ausgeschrieben werden, weil in diesem Fall von der anbietenden Firma mit Sicherheit ein sehr hoher Stundensatz angegeben wird.
Da weder Sie noch die ausführende Firma mir Sicherheit wissen, ob tatsächlich Stundenlohnarbeiten anfallen, sollten Sie im Rahmen der Bauausschreibung ruhig etwas "schwindeln". Schreiben Sie daher ruhig z.B. 200 Helferstunden und 100 Facharbeiterstunden aus.
Da Regiearbeiten bzw. Stundenlohnarbeiten vom ausführenden Unternehmen grundsätzlich immer nur nach ausdrücklichem Auftrag durch den Auftraggeber ausgeführt werden dürfen, muss in diesem Fall die Baufirma realistische und wettbewerbsfähige Stundensätze anbieten, WENN sie allfällige Regiearbeiten durchführen möchte.
Andernfalls könnten Sie als Bauherr durchaus auch eine andere Firma mit der Durchführung von Stundenlohnarbeiten beauftragen - nämlich eine Firma, die zu günstigen und marktgerechten Stundensätzen arbeitet.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT:
Normalerweise werden bei einem Einfamilienhaus-Projekt keine Regie- bzw. Stundenlohnarbeiten anfallen - vor allem dann, wenn der Bauauftrag in Form eines pauschalen Festpreises vergeben wird.
WENN aber - aus welchen Gründen auch immer - trotzdem derartige Regie- bzw. Stundenlohnarbeiten ausgeschrieben werden, immer eine entsprechend große Anzahl an Stunden für Geräte oder Arbeitsleistungen ausschreiben - nicht aber nur einzelne Stunden.
Die hier angegebenen Kosten und Baustelleneinrichtungs-Detailpreise stellen die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen dar und gelten jeweils für eine fix und fertige Leistung. Wenn nichts anderes angegeben ist, sind daher immer alle anfallenden Kosten für An- und Abtransport, Löhne, Betriebsmittel, Mieten und sonstige Nebenleistungen im jeweiligen Angebotspreis enthalten.
Sofern die verschiedenen Leistungen nach Monaten angegeben sind, können die Richtwerte bei Bedarf auf Stunden umgerechnet werden. In diesem Fall sind die Werte durch die Anzahl der monatlichen Stunden (z.B. ca. 170) zu dividieren. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bestimmte Geräte billiger sind, wenn diese für einen längeren Zeitraum gemietet bzw. genutzt werden.
Beachten Sie jedenfalls, dass es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten gibt, wie die Kosten für Baustelleneinrichtung verrechnet oder angeboten werden können:
Wie auch immer: Das ist zwar nur ein Richtwert, aber wie schon eingangs angeführt, liegen die Kosten für die Einrichtung der Baustelle üblicherweise zwischen 5 und 10 Prozent der Auftragssumme. Manchmal kann das etwas mehr sein, manchmal etwas weniger. Sicherheitshalber sollten Sie vom höheren Wert ausgehen. Wenn die tatsächlichen Kosten dann niedriger sind, umso besser.
NICHT VERGESSEN: Damit Sie in der Angebotsphase alle angebotenen Einheitspreise fair vergleichen können, sollten die Baustelleneinrichtungs-Kosten in jedem Angebot jedenfalls separat ausgewiesen sein. Sind die Kosten auf die
Einheitspreise umgelegt, tun Sie sich als Laie sehr schwer beim
richtigen Einschätzen der Angebotspreise.
Bauleiter
10.940 € / M
Bautechniker, Abrechnungstechniker
7.390 € / M
Polier
7.900 € / M
Hilfspolier
7.190 € / M
Facharbeiter
45,0 € / h
Hilfsarbeiter / Bauhelfer
42,0 € / h
Kranfahrer
42,0 € / h
Baggerfahrer
42,0 € / h
LKW 5 to Kipper
49,0 € / h
LKW 15 to Kipper und Kran
70,0 € / h
Tieflader 38 to
86,0 € / h
Grabenbagger
67,0 € / h
Dumper, Muldenkipper
2.190 € / M
Vibrationsstampfer
169,0 € / M
Vibrations-Doppelwalze
12,0 € / h
Kompressor mit 1 Abbruchhammer
15,5 € / h
Rüttelplatte
10,0 € / h
Baustromverteiler
190,0 € / M
Bauaufzug
45,0 € / h
Krantransport
32,0 € / km
Turmdrehkran aufstellen
7.400 € / PA
Kran abbauen
3.190 € / PA
Bauwagen mit Fahrgestell
285,0 € / M
Lagercontainer
295,0 € / M
Bürocontainer
350,0 € / M
Sanitärcontainer
725,0 € / M
Chemische Toilette
590,0 € / M
Blechhütte
80,0 € / M
Mischmaschine 200 l
370,0 € / M
Krankübel
85,0 € / M
Betonrüttler
220,0 € / M
Tauchkörperpumpe
350,0 € / M
Hand-Elektrogeräte
70,0 € / M
Elektrohammer
145,0 € / M
Tischkreissäge
75,0 € / M
Nivelliergerät oder Rotationslaser
50,0 € / M
Kettensäge
102,0 € / M
Bauzaun
26,0 € / lfm
Fassadengerüst
13,5 € / m²
Schüttmaterial
9,5 € / m³