Hilfe & Leseprobe Baustellengemeinkosten. Arbeitshilfe für die LV-Erstellung und Ausschreibung der allgemeinen Baustellen- und Baustelleneinrichtungs-Kosten mit Ihrer im Muster-LV Shop gekauften Excel-Vorlage.
Mit diesem Online-LV können Sie sich auch schon vor Ihrem Kauf der für Sie am besten geeigneten Muster-LV-Version über den Inhalt der Baustellengemeinkosten in der Excel Ausschreibungs- und Kalkulations-Vorlage informieren.
Bei jedem Bauvorhaben fallen auch Kosten an, die nicht direkt einer bestimmten Bauleistung zugeordnet werden können und daher als Baustellengemeinkosten erfasst werden. Im üblichen Sprachgebrauch sind damit auch die Kosten für das Einrichten einer Baustelle gemeint:
Aufstellen von Bauhütten, Gerätecontainern und Bau-WC, errichten von Bauzäunen, Herstellung von Zufahrtsstraßen und Lagerplätzen, Aufbau eines Baukrans oder das Versorgen der Baustelle mit Baustrom und Bauwasser.
In der Baupraxis geht es dabei aber nicht nur um die klassischen Arbeiten und Leistungen direkt auf der Baustelle, sondern vor allem auch um die firmeninternen Vorbereitungs- und Planungsarbeiten - also die Arbeitsvorbereitung.
Egal, ob es sich bei einem Bauvorhaben um ein großes Gewerbe- oder Industriebauprojekt, einen öffentlichen Bau oder um ein verhältnismäßig kleines Bauprojekt wie dem Bau eines Einfamilienhauses handelt:
Die Qualität der Einrichtung der Baustelle stellt in jedem Fall einen der wichtigsten Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg eines Bauvorhabens dar.
Ob eine Baustelle "läuft", hängt neben der Kompetenz der Bau- und Projektleiter auch von der möglichst effizienten Baustelleneinrichtung ab.
Im Gegensatz zu großen Bauvorhaben wird bei der Erstellung von Angeboten
über den Bau eines Einfamilienhauses allerdings oft darauf verzichtet,
die allgemeinen Kosten der Baustelle gesondert anzubieten.
Sie als privater Bauherr können durch diese Umlegung der Kosten auf andere Leistungen allerdings nicht feststellen, welche tatsächlichen Baustellengemeinkosten auf die Preise von anderen Bauleistungen aufgeschlagen wurden.
Durch die Umlegung der Baustellengemeinkosten auf andere Bauleistungen werden die Einheitspreise von Leistungspositionen verfälscht und sind damit auch nicht wirklich vergleichbar.
Für private Bauvorhaben sollten daher Im Rahmen einer Bauausschreibung in jedem Fall auch die wichtigsten Leistungspositionen für die Baustelleneinrichtung ins Leistungsverzeichnis aufgenommen werden. Nur so können Sie in Erfahrung bringen, wie hoch die Baustellengemeinkosten für Ihr Bauvorhaben tatsächlich sind
Vollständige Inhalte mit Ausschreibungstexten für alle Leistungsposition dieser Leistungsgruppe LG 01 Baustellengemeinkosten sowie alle Einheitspreise sind in diesen Excel-Vorlagen bzw. LV-Versionen enthalten:
Sofern im Online-LV Einheitspreise angegeben sind, handelt es sich dabei um EU-Durchschnittspreise, die mit den Excel-Vorlagen durch Eingabe der aktuellen Indexzahl auf die für IHR Land gültigen Baupreise umgerechnet werden können.
Für diese Leistungsgruppe gelten folgende Regelungen und Punkte:
Die Baustellengemeinkosten müssen über die dafür vorgesehenen Leistungspositionen angeboten werden. Eine Umlegung dieser Kosten auf die Einheitspreise anderer Leistungsgruppen ist unzulässig.
Vor Beginn der Bauausführung ist vom Auftragnehmer ein Baustelleneinrichtungsplan mit den benötigten Flächen / Bereichen für den Eigenbedarf sowie allfälligen Dritten zu erstellen und in Kopie dem Auftraggeber zu überlassen. Bei beengten Platzverhältnissen sind Vorhaltezeiten auf das Mindestmaß zu reduzieren.
Sofern für die Bauausführung öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke genutzt werden müssen, hat der Auftragnehmer rechtzeitig mit allen Beteiligten entsprechende Vereinbarungen über die Dauer sowie die Nutzungsbedingungen zu treffen. Der Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang in jeder Hinsicht schadlos zu halten.
Pos. 01.01 Baustelleneinrichtung
LV Praxisbeispiel
Einmalige Kosten für das Einrichten und Räumen der Baustelle. Folgende Leistungen sind im Gesamtpreis enthalten:
Sind während der Baudauer ...
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Einheitspreis: 6.000,0 € / PA
Der hier angegebene Richtpreis kann für Ihr Bauvorhaben zu hoch oder
auch zu niedrig sein. Die tatsächlichen Kosten für das Einrichten der
Baustelle werden üblicherweise als Prozentsatz der gesamten
Angebotskosten ermittelt und hängen von mehreren Faktoren ab. Vor allem
von der Größe der Baustelle und den Platzverhältnissen.
Pos. 01.02 Statische Berechnung und Pläne
Sonderkosten für das Ausarbeiten der bei Bedarf erforderlichen statischen Berechnungen. Damit verbundenen ist auch die Erstellung von statischen Befunden und Attesten für die allfällige Vorlage bei der Baubehörde.
Einheitspreis: 1.420,0 € / PA
Pos. 01.03 Baustellenkoordinator / SiGe-Koordinator
Sonderkosten für die Ausübung der Funktion des Baustellenkoordinators (Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators). Koordinierung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle während der Dauer der beauftragten Bauleistungen entsprechend den länderspezifischen Erfordernissen. (z.B. BauKG-Bauarbeitenkoordinationsgesetz, Baustellenverordnung).
Einheitspreis: 1.420,0 € / PA
Pos. 01.04 Erhebung von Einbauten
Einholen von Informationen einschließlich der dazugehörigen Lagepläne über eventuell vorhandene unterirdische Einbauten, beispielsweise diverse Ver- oder Entsorgungsleitungen, Wasserleitungen, Erdkabel oder dergleichen.
Einheitspreis: 291,7 € / PA
Pos. 01.05 Beweissicherung
Durchführung einer Beweissicherung über die an den Grundgrenzen bestehenden Einrichtungen, Gebäuden, Bepflanzungen oder Zaunanlagen. Der jeweilige Istzustand wird in geeigneter Weise dokumentiert und schriftlich festgehalten.
Sofern Ihr Bauplatz in unmittelbarer Nähe an Nachbargrundstücke grenzt, gehört die Beweissicherung zu den wichtigsten Leistungspositionen Ihres Bauvorhabens.
Pos. 01.06 Schnurgerüst
Herstellen des Schnurgerüstes und einmessen des geplanten Bauwerks der Lage und der Höhe nach. Sofern vorgeschrieben, ist die Baufreigabe durch die Schnurgerüstabnahme entsprechend den Vorgaben der zuständigen Baubehörde zu erwirken. Die Fixpunkte des Schnurgerüsts sind bei Bedarf so zu versichern, dass das Schnurgerüst jederzeit wiederhergestellt werden kann.
Nicht verwechseln. Diese Position ist nur für ein von der Baubehörde vorgeschriebenes Schnurgerüst gedacht. Das Schnurgerüst für den Bau des Gebäudes ist hingegen ohnehin im Leistungsumfang der ausführenden Baufirma enthalten.
WENN bei Ihrem Bauvorhaben von der Baubehörde kein Schnurgerüst
vorgeschrieben ist bzw. bekannt ist, dass keine entsprechenden Auflagen
erteilt werden, müssen Sie diese Position auch nicht ins LV aufnehmen.
Pos. 01.07 Wasseranschluss herstellen - Wasserverbrauch
Herstellen und Vorhalten eines provisorischen Wasseranschlusses für die Versorgung der Baustelle mit Bauwasser.
Für die Herstellung des Wasseranschlusses hat der Auftragnehmer selbständig das Einvernehmen mit dem jeweiligen Leitungsträger bzw. Versorgungsunternehmen herzustellen, deren Ausführungsvorschriften sind jedenfalls einzuhalten.
Ist der Einbau eines Wasserverbrauchszählers (Wasseruhr) erforderlich, sind die Kosten dafür im Einheitspreis enthalten. Sofern Bauwasser während der Bauzeit kostenpflichtig bezogen werden muss, sind die dafür anfallenden Kosten für den Wasserverbrauch vom Auftragnehmer zu tragen.
Erfolgt die Verrechnung der Verbrauchskosten für Wasser aus organisatorischen Gründen direkt an den Auftraggeber, erfolgt eine Gegenverrechnung oder Weiterverrechnung an den Auftragnehmer zu den Tarifen des Versorgungsunternehmens und damit ohne Preisaufschlag.
Der Auftragnehmer hat den Wasseranschluss und damit das Bauwasser selbst bei Bedarf nicht nur seinen eigenen Subfirmen zur Verfügung zu stellen, sondern auch jenen Firmen, die Leistungen außerhalb des Leistungsumfanges des Auftragnehmers erbringen.
Es obliegt dem Auftragnehmer, gegebenenfalls Subzähler zum Zwecke der internen Abrechnung mit Drittfirmen einzubauen bzw. den Wasserverbrauch direkt mit diesen Firmen zu verrechnen.
Ein funktionierender Wasserbezug ist während der gesamten Baudauer, unabhängig von der jeweiligen Jahreszeit, zu gewährleisten. Damit verbunden sind demnach auch Schutzvorkehrungen gegen Frost.
Im Einheitspreis enthalten ist auch ...
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Einheitspreis: 1.047,7 € / PA
Pos. 01.08 Baustromanschluss herstellen, Verteilerkasten
Herstellen und vorhalten eines provisorischen Baustromanschlusses
durch Installation eines sperrbaren Baustromverteilers, ausgeführt nach
den Vorschriften des Energie-Versorgungsunternehmens.
Eventuell erforderliche Anträge für den Baustrom bzw. für den
Strombezug sind vom Auftragnehmer entweder im eigenen Namen oder - falls
aus organisatorischen Gründen erforderlich - im Namen des Auftraggebers
zu stellen. Im letzteren Fall ist vom Auftragnehmer rechtzeitig eine
Vollmacht oder die Unterschrift für die Bestätigung des Antrages
einzuholen.
Erfolgt die Verrechnung der Verbrauchskosten für den Baustrom aus
organisatorischen Gründen direkt an den Auftraggeber, erfolgt eine
Gegenverrechnung oder Weiterverrechnung an den Auftragnehmer zu den
Tarifen des Versorgungsunternehmens und damit ohne Preisaufschlag.
Der Auftragnehmer hat den Baustromanschluss ...
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Pos. 01.09 Bauzaun
Herstellen eines Bauzauns zur Absicherung der Baustelle, einschließlich der für den Baubetrieb erforderlichen Türen und Tore. Zaunhöhe ca. 150 bis 250 cm über Gelände.
Ein Bauzaun zur Absperrung der Baustelle wird beispielsweise benötigt, wenn öffentliche
Verkehrsflächen oder Gehwege an Ihren Baugrund angrenzen. In diesem
Fall muss sichergestellt werden, dass kein Unbefugtes Betreten der
Baustelle möglich ist.
Pos. 01.10 Blower-Door-Messung
LV Praxisbeispiel
Durchführung der Luftdurchlässigkeitsmessung entsprechend den einschlägigen Normen durch einen zertifizierten Prüfer. Einschließlich aller für die Messung ...
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Die Überprüfung der Luftdichtheit durch ein Differenzdruck-Messverfahren sollte mehrmals durchgeführt werden. Empfehlenswert sind Messungen vor dem Beginn der Innenausbauarbeiten und nach der Fertigstellung bzw. vor der Übergabe / Übernahme des Gebäudes.
Pos. 01.11 Sachverständiger Energieberater
Einmalige Sonderkosten für Energieberatung gemäß den Anforderungen der zuständigen Förderstelle (z.B. KfW). Die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistungen ist mit dem geforderten Bestätigungsnachweis von einem in der Expertenliste für Förderprogramme geführten Sachverständigen für Energieeffizienz zu bestätigen.
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Einen zertifizierten Energieberater brauchen Sie in jedem Fall, wenn
Sie in Deutschland bauen und eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen.
Außerhalb von Deutschland können Sie auf diese Leistungsposition
verzichten.
Hier finden Sie einige ausgewählte Bücher, die zu dieser ersten Leistungsgruppe LG 01 Baustellengemeinkosten passen. Die Links zu unserem Fachbücher-Partner öffnen sicherheitshalber ein neues Fenster.
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LG 01 Baustellengemeinkosten
Pos. 01-11
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Empfohlen von Wilfried Ritter | Website-Autor
Die zwei mit Abstand wichtigsten Hilfsmittel für die erfolgreiche Umsetzung Ihres geplanten Bauvorhabens.