"Hausbau Basis-Wissen über die Erdarbeiten, Arbeitshilfe für Ihr Leistungsverzeichnis (LV) zur Ausschreibung der Erd- und Aushubarbeiten und LV-Inhalt mit allen im Excel Muster-LV enthaltenen Auswahlpositionen."
Mit diesem Online-Muster-LV bekommen Sie alles, was Sie brauchen, um mit Ihrer im Muster-LV Shop gekauften Excel-Vorlage auch die Erdarbeiten in Ihr selbst erstelltes Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Zu den meisten Leistungen, die für den Bau Ihres Hauses erforderlich sind, finden Sie direkt bei den einzelnen Leistungspositionen hilfreiche Erklärungen, Empfehlungen oder Anleitungen für die LV-Erstellung.
Bei Unklarheiten hinsichtlich der Positions-Auswahl sowie der Mengenermittlung für die ausgewählten Leistungspositionen helfen Ihnen die angegebenen Hinweise zuverlässig weiter.
Und sollten Sie trotzdem einmal mit der LV-Erstellung alleine nicht mehr so richtig weiterkommen oder vor beliebigen anderen Hausbau-Problemen stehen, können Sie jederzeit die vom Website-Autor angebotene Bauhilfe in Anspruch nehmen.
Dieses Online-LV ist aber auch eine alles umfassende Leseprobe mit umfangreichen Textauszügen und Kurzbezeichnungen aller Auswahlpositionen für sämtliche Bau- und Handwerkerleistungen zur Errichtung eines bezugsfertigen Hauses.
Damit können Sie sich auch schon vor Ihrem Kauf der für Sie am besten geeigneten Muster-LV-Version über den Inhalt der Erd-, Aushub- und Wasserhaltungsarbeiten in der Excel Ausschreibungs- und Kalkulations-Vorlage informieren.
Alle Informationen über das Muster-LV
Mit allen Antworten auf Fragen, die auch ich mir als Website-Autor und Muster-LV-Entwickler vor einem Kauf einer LV-Version gestellt hätte. Hier klicken und umfassend informieren
Navigationshilfe: Sie können von hier aus mit der Leistungsgruppen-Auswahl direkt zu den nächsten LV-Seiten mit den ausgewählten Leistungsgruppen springen oder zuerst nach unten scrollen und alle wichtigen Informationen über die Erdarbeiten lesen.
LG 02 Besondere Vertragsbestimmungen
Beim Bau eines Hauses gehören die Erdarbeiten zu jenen Leistungen, die immer wieder massiv unterschätzt werden. Oft sind die Erdarbeiten nicht einmal Teil einer Angebotsanfrage, weil Bauherren glauben, Bagger und LKW können problemlos selbst organisiert werden. Eine glatte Fehleinschätzung.
Einerseits steht gerade zu Beginn eines Bauvorhabens eigentlich immer genug Geld zur Verfügung. Daher wird bei der Vergabe der Erdarbeiten nur selten auf die Preise geachtet.
Andererseits ist Laien meistens nicht klar, dass gerade die Erdarbeiten aufgrund der unbekannten Bodenverhältnisse mit erhöhtem wirtschaftlichem Risiko verbunden sind.
Dazu kommt, dass die Erdarbeiten in mehreren Etappen durchgeführt werden müssen. Nicht selten liegen zwischen den ersten Aushubarbeiten und den letzten Planierungen mehrere Monate, in denen sich viel ändern kann. Auch die Preise.
Die verschiedenen Preise für die Aushubpositionen sind vor allem auch von der Beschaffenheit des Bodens bzw. des Erdreichs abhängig. Um jeweils genaue preisliche Grenzen ziehen zu können, wird daher der "Boden" - also alles was "unter der Erde" ist - in insgesamt sieben Bodenklassen eingeteilt.
Richtigerweise handelt es sich dabei zwar um Boden- und Felsklassen, mit der allgemein gebräuchlichen Bodenklassen weiß aber jeder, was damit gemeint ist.
Damit Sie wissen, mit welchen Bodenklassen Sie es in der Praxis zu tun bekommen, hier eine kurze Übersicht, welche Bodenklassen es in Deutschland und Österreich gibt und welche Eigenschaften diese haben. In anderen Ländern gibt es andere Klassifizierungen, die Kriterien sind aber sehr ähnlich.
Wie das Wort schon sagt, ist das die oberste Bodenschicht und wird diese auch als Mutterboden oder Humus bezeichnet. Der Oberboden ist nicht für das Bebauen geeignet und muss immer abgetragen werden.
Das sind Böden mit einem sehr hohen Wassergehalt, die auch als Schöpfboden bezeichnet werden. Dieser Boden ist flüssig bis zähflüssig und ist auch nicht zum Bauen geeignet.
Das sind Kies- oder Sandböden mit einem geringen Steinanteil. Auch loser Boden genannt. Beim Aushub müssen die Baugrubenwände abgeböscht oder anders gesichert werden, weil Material leicht nachrutscht.
Das ist eigentlich der beste Boden zum Bauen. Dieser auch Stichboden genannte Boden ist durch das homogene und ausgewogene Gefüge optimal zu bearbeiten.
Im Gegensatz zu den Bodenklassen 3 und 4 ist hier der Steinanteil viel höher. Dieser auch als Hackboden bezeichnete Boden ist ebenfalls bestens zum Bauen geeignet.
Nicht alle Böden lassen sich eindeutig klassifizieren. Darüber
hinaus ist in der Praxis nicht eindeutig zu beurteilen, um welche
Bodenklasse es sich nun tatsächlich handelt.
Dabei handelt es sich um leichtes Gestein, welches brüchig und zerklüftet ist. Wird eindrucksvoll auch als Reißfels oder als Schrämboden bezeichnet. Als Untergrund zum Bauen sehr gut geeignet, allerdings beim Aushub teurer.
Dieser Boden wir unmissverständlich auch als Sprengboden bezeichnet, womit diese Bezeichnung selbstredend ist. Wenn Sie also in diesem Boden einen Keller errichten möchten, muss gesprengt werden. In diesem Fall muss naturgemäß auch mit entsprechend höheren Kosten gerechnet werden.
Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko. Mit dieser auf den Punkt gebrachten Feststellung ist eigentlich schon alles gesagt. In der Praxis bedeutet das für Sie, dass bei der Durchführung der Erdarbeiten jederzeit etwas Unvorhergesehenes passieren kann. Und verantwortlich dafür sind immer Sie als Grundbesitzer.
Sie werden in diesem Online-LV aus gutem Grund mehrmals darauf hingewiesen, für Ihren Baugrund ein Bodengutachten erstellen zu lassen. In jedem Fall dann, wenn es keine genauen Informationen über die Beschaffenheit Ihres Baugrundes gibt.
Informieren Sie sich sicherheitshalber bei der zuständigen Baubehörde, ob im Bereich Ihres Baugrundes bereits geologische Untersuchungen durchgeführt wurden.
Wenn ja, nehmen Sie Kontakt mit dem Geologen auf. Frage Sie, ob auch bei Ihrem Grundstück eine Untersuchung des Bodens durchgeführt werden sollte oder ob die vorliegenden Erkenntnisse auch für Ihren Baugrund gelten. Wahrscheinlich wird Ihnen ein eigenes Gutachten nur für Ihr Baugrundstück empfohlen, und dieses sollten Sie auch in Auftrag gegen.
Die Kosten für eine Baugrunduntersuchung hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab und liegen bei rund 1.500 €.
Vor allem gibt das Bodengutachter aber auch Auskunft über vorhandenes
oder zu erwartendes Grundwasser, wobei damit ist nicht nur das
"klassische" unterirdische Grundwasser gemeint ist.
Grundwasser kann auch Oberflächenwasser, Schmelzwasser oder Regenwasser sein. In jedem Fall kann es zu Wasser-Problemen kommen, wenn die Böden schlecht wasserdurchlässig oder stark lehmig sind.
Schon starke Regenfälle können dafür sorgen, dass sich das Wasser mit enormer Kraft zum Beispiel an Kellerwänden anstaut. oder von unten gegen eine Bodenplatte drückt. Bei (noch nicht fertigen) Bauwerken mit zu wenig Auflast kann drückendes Grundwasser im schlimmsten Fall auch zum Aufschwimmen dieser Bauwerke führen.
Falls Sie Ihr Baugrundstück erst kürzlich erworben haben, sollte der Verkäufer im Kaufvertrag auch erklärt haben, dass das Grundstück frei von Altlasten ist. Sollte das nicht stimmen, kann der Verkäufer dafür haftbar gemacht werden. Sofern im Kaufvertrag entsprechende Klauseln vereinbart wurden.
In beiden angeführten Fällen gibt das Bodengutachten auch Auskunft darüber, ob der Boden unter Ihrem geplanten Haus im Hinblick auf irgendwelche Altlasten tatsächlich unbedenklich ist.
Sofern nicht eindeutig klar ist, welche Tragkraft die vorhandenen Böden
zulassen oder wenn Grundwasser ein Thema ist, führt an einem Bodengutachten
kein Weg vorbei.
Als Bauherr sollten Sie nie vergessen: Das Baugrundrisiko ist immer Ihr ganz persönliches Bauherrenrisiko.
Vollständige Inhalte mit Ausschreibungstexten für alle Leistungsposition dieser Leistungsgruppe LG 02 Erdarbeiten sowie alle Einheitspreise sind in diesen Excel-Vorlagen bzw. LV-Versionen enthalten:
Sofern im Online-LV Einheitspreise angegeben sind, handelt es sich dabei um EU-Durchschnittspreise, die mit den Excel-Vorlagen durch Eingabe der aktuellen Indexzahl auf die für IHR Land gültigen Baupreise umgerechnet werden können.
Für diese Leistungsgruppe gelten folgende Regelungen und Punkte:
Zur Wiederverwendung bestimmtes Aushubmaterial ist im Baustellenbereich zu lagern. Sofern nicht schon im Baustelleneinrichtungsplan festgelegt, wird der für die Zwischenlagerung des Aushubmaterials am besten geeigneten Lagerplatz vor Beginn der Arbeiten gemeinsam und einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestimmt.
Die Wahl der Förderart bleibt dem Auftragnehmer überlassen, ebenso die Wahl der jeweiligen Transportgeräte sowie die gesamte organisatorische Abwicklung der Erdarbeiten und der damit verbundenen Leistungspositionen.
Eventuell erforderliche Lade- oder Transportleistungen innerhalb der Baustelle sind jedenfalls in den jeweiligen Einheitspreisen enthalten und werden demnach nicht extra vergütet.
Die angebotenen Einheitspreise gelten ohne Unterschied der Art des Aushubes oder des Abtragens. Eventuelle Erschwernisse werden mit dafür vorgesehenen und eigenen Leistungspositionen abgerechnet und vergütet.
Erdaushub wird grundsätzlich nach m³-Raummaß abgerechnet. Erfolgt die Erfassung und Abrechnung der Aushubmengen nach Gewicht, gilt ein Umrechnungsfaktor von 2,1 Tonnen je m³ als verbindlich vereinbart.
Sämtliche Erdarbeiten werden ausschließlich im festen und damit im nicht aufgelockerten Zustand abgerechnet. Aufschüttungen und das Ausbreiten von vorhandenem Aushubmaterial werden in fertigem Zustand abgerechnet.
Sind Aufschüttungen zu verdichten, stellt der ...
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Sofern Aushubmaterial von der Baustelle zu entfernen ist, werden allfällige Zwischentransporte innerhalb der Baustelle nicht extra in Rechnung gestellt und damit auch nicht vergütet.
Für den Abtransport und das Entsorgen bzw. Deponieren von Aushubmaterial sind bei Bedarf eigene Leistungspositionen vorgesehen.
Wenn in einzelnen Leistungspositionen nichts anderes angegeben wird, werden ausschließlich die Bodenklassen 3 bis 5 angenommen.
Alle Aushubpositionen und Leistungen dieser Leistungsgruppe gelten ohne Preisunterschied bis zu einer Geländeneigung von 20 Prozent. Die jeweilige Geländeneigung entspricht dem Verhältnis der Höhe zur Horizontalprojektion im Grundriss.
Arbeitsräume und deren Böschungswinkel sowie die auszuführenden Grabenbreiten werden vor Beginn der Arbeiten gemeinsam und einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt.
Werden keine einvernehmlichen Vereinbarungen über die Breiten der Arbeitsräume getroffen, gelten die in der jeweils gültigen Bauarbeiterschutzverordnung oder sonstigen zutreffenden Verordnung festgeschriebenen lichten Mindestbreiten der Arbeitsräume.
Sofern keine zwingenden Gründe - beispielsweise Verunreinigung oder die Verdichtungsfähigkeit - dagegen sprechen, ist für Anschüttungen und Hinterfüllungen das vorhandene Aushubmaterial zu verwenden. Es erfolgt somit ein Massenausgleich.
Reicht das vorhandene und auf der Baustelle zwischengelagerte Aushubmaterial für alle erforderlichen Anschüttungen und Hinterfüllungen nicht aus, weil der Auftragnehmer den Massenausgleich falsch berechnet oder eingeschätzt hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf ...
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Das Herstellen des Grobplanums ist in den Einheitspreisen für den Aushub, das Abtragen und für Anschüttungen enthalten. Die Genauigkeit des Grobplanums beträgt +/-10 cm.
Vor Beginn der Erdarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Höhenaufnahme des bestehenden Geländes in Form eines Lageplans mit Raster-Messpunkten zu erstellen.
Dieser Höhenplan wird vom Auftraggeber durch einen Bestätigungsvermerk freigegeben und ist damit bei Bedarf die Grundlage für die spätere Abrechnung der Aushubpositionen.
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Wegweiser & Navigationshilfe
LG 02 Erdarbeiten
Vertragsbestimmungen
Mit dieser Navigationshilfe können Sie das gesamte Online-Muster-LV auch (fast) wie ein echtes Buch seitenweise durchblättern.
Mit allen Antworten auf Fragen, die sich auch der Website-Autor und Muster-LV-Entwickler vor einem Kauf einer LV-Version gestellt hätte.
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