Betontreppen: Planung, Konstruktion und Detailpreise zum Vergleichen

Betontreppen: Planung, Konstruktion und Detailpreise zum Vergleichen

"Was auch Sie als interessierter Bauherr über Betontreppen wissen sollten: Regeln & Normen, Optimales Steigungsverhältnis, Darstellung im Plan."

  • Weil Treppen in einem Haus einfach da sind, macht sich kaum jemand größere Gedanken über diesen unverzichtbaren Bauteil.

Dabei gibt es zumindest zwei wirklich gute Gründe, sich mit Treppen im Allgemeinen etwas näher zu beschäftigen. Sicherheit und Bequemlichkeit beim Begehen.

Fertigteiltreppe oder gebaut nach Baumeisterart

Obwohl beim modernen Einfamilienhausbau in den meisten Fällen Betonfertigteiltreppen eingebaut werden, gibt es auch heute noch immer wieder Bauvorhaben, wo Betontreppen nach Baumeisterart hergestellt werden.

Damit sind Betontreppen gemeint, die zimmermannsmäßig geschalt, entsprechend bewehrt und mit Ortbeton betoniert werden.

Das Ergebnis ist beiden Fällen dasselbe - eine mehr oder weniger bequem zu begehende Verbindung zwischen zwei Stockwerkwerken.

Die Art der Herstellung spielt bei Treppen im Allgemeinen jedenfalls keine Rolle. Im Wesentlichen muss daher nur gewährleistet sein, dass diese Auf- und Abstiegshilfen sicher und bequem genutzt werden können. Genau darum geht es auf dieser HSB Betontreppen-Seite.

Darüber hinaus finden Sie hier auch die wichtigsten Detailpreise für die einzelnen Bauleistungen für den Bau einer handwerklich gebauten Betontreppe. Und auch noch etwas über die sprachlichen Eigenheiten:

Zuallererst: Betontreppe oder Betonstiege?

  • Das kommt darauf an, wo SIE wohnen und welche Bezeichnung sich in Ihrer Region eingebürgert hat.
  • Während in Österreich und im süddeutschen Raum hauptsächlich von Stiegen die Rede ist, sind damit in den anderen Gebieten Treppen gemeint. Was "richtig" oder "falsch" ist, kann also nicht wirklich gesagt werden.
  • Tatsache ist, dass sowohl Betontreppen als auch Betonstiegen aus Stufen bestehen - nämlich aus den Trittstufen und den vertikalen Setzstufen. Letztere wiederum allerdings nur, wenn es sich um keine offene Treppe handelt, bei der es eben keine Setzstufen gibt. Wie auch immer:

Wenn es auf dieser Website um irgendwelche Treppen geht, sind damit in jedem Fall immer auch Stiegen gemeint.

  • Interessant ist aber vielleicht trotzdem, dass in jenen Regionen, wo Treppen im üblichen Sprachgebrauch Stiegen heißen, besondere Ausführungen trotzdem meistens als Treppe bezeichnet werden.
  • So bleibt beispielsweise eine Wendeltreppe immer eine Wendeltreppe. Es wird also auch dort, wo Stiegen im wahrsten Sinne des Wortes zu Hause sind, normalerweise keine Wendelstiege daraus gemacht.
  • Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das überall so ist. Auf die Herstellung von Stiegenbau  spezialisierte Firmen bezeichnen die von ihnen - meistens aus Holz - gebauten Wendeltreppen nämlich dann da und dort doch wieder auch als Wendelstiegen.

Noch mehr sprachliche Unterschiede

  • Sprachliche Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern oder Regionen gibt es natürlich nicht nur, wenn es um Stufenbauwerke geht, die zwei Geschoße miteinander verbinden. Oder soll es Geschosse heißen? Das kommt auch hier wieder darauf an...

ERDGESCHOSS. OBERGESCHOß. DACHGESCHOSZ.

  • Scharfes S (nur) in Österreich, in der Schweiz nur Doppel-S und damit auch kein "Eszett". Sonst ebenfalls zwei s, wenn im Zeichensatz kein ß vorhanden ist, was aber fast überall der Fall ist.
  • Spezielle ß-Besonderheiten bei Eigen- oder Familiennamen, Schreibweise in Reisepässen und dann auch noch das Große ß für Blockschrift. Als gäbe es keine anderen Problemchen.
  • Daher auf dieser Website (abwechselnd) beide Schreibweisen, weil man es ohnehin niemanden recht machen kann.

Interessant: Das Große ß ( Versal-ß)  wurde per 29. Juni 2017 durch den Rat für deutschen Rechtschreibung (RdR) in das amtliche Regelwerk der Rechtschreibung aufgenommen. Na dann ...

Haupt- und Nebentreppen

  • Wenn es um die Planung und Konstruktion von Treppen für Wohngebäude, und damit auch um Betontreppen geht, müssen sowohl Planer als auch Bauausführende darauf achten, dass es dazu ein umfangreiches Regel- und Normenwerk gibt.
  • Dabei kommt es beim privaten Hausbau vor allem darauf an, welchen Zweck die geplante Treppe haben soll. Das heißt konkret, dass bei Treppen grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Haupt- oder um eine Nebentreppe handelt.
  • An die Haupttreppe, die auch als notwendige Treppe bezeichnet wird, werden gesetzliche Anforderungen gestellt, die in jedem Fall eingehalten werden müssen.
  • Bei einem (durchschnittlichen) Einfamilienhauses verbindet die Haupttreppe die Aufenthaltsräume der verschiedenen Geschosse. In der Praxis ist das also meistens die Treppe vom Erdgeschoss ins Obergeschoss.
  • Im Gegensatz dazu sind beispielsweise die Treppen vom Erdgeschoß in den Keller oder vom Obergeschoß in den Dachboden jeweils Nebentreppe, die bei Bedarf anders als eine Haupttreppe ausgeführt werden könnte.
  • "Könnte" deshalb, weil es durchaus Sinn macht, auch Nebentreppen so auszuführen, dass diese sicher und bequem begangen werden können.

Im Zweifelsfall sollten Treppen immer als Haupttreppen ausgeführt werden. Also so, dass diese auch dann, wenn sich der Nutzungszweck einmal ändert, problemlos zu begehen sind und gleichzeitig den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.

  • Ein Kellergeschoß oder ein Teil davon wird jedenfalls später einmal, wenn der Platz etwas knapp wird, nicht selten zu einem zusätzlichen Wohnraum umfunktioniert.
  • Oder der Dachboden, für den eigentlich eine Nebentreppe reichen würde, wird später einmal doch ausgebaut.

In beiden Fällen werden die Bewohner dann froh sein, nicht über eine enge, steile und verwinkelte Treppe klettern zu müssen, sondern über eine bequeme Geschoss-Haupttreppe zu verfügen.

Warum Betontreppen vor Ort herstellen?

Nein. Üblich ist es nicht, Geschosstreppen in Handarbeit als Ortbetontreppen herzustellen.

  • In den meisten Fällen ist eine Betonfertigteiltreppe, die mit dem LKW zur Baustelle geliefert und dann mit dem Kran in kürzester Zeit montiert wird, schlicht und einfach wirtschaftlicher.
  • Abgesehen davon, beherrschen viele Zimmerer das Schalen eines gewendelten Treppenlaufs gar nicht mehr. Negativ-Beispiel: Das nicht selten völlig falsche Endergebnis schaut dann so ähnlich aus ...
  • Der Verzicht auf eine fertige Systemtreppe macht also nur Sinn, wenn es jemanden gibt, der so eine Treppe richtig ausführt. Bei einer Podesttreppe mit zwei geraden Stiegenläufen stellt das noch kein so großes Problem dar. Das kann so ziemlich jeder Maurer. 

Gewendelte Treppe. Ein ziemlicher Aufwand

  • Etwas anders sieht die Sache aber aus, wenn es darum geht, gewendelte Geschosstreppen herstellen zu müssen. Hier sind die Anforderungen an den Schalungszimmerer schon etwas größer:
  • Anzahl der Stufen. Berechnung des Steigungsverhältnisses. Auftrittsbreite in der Gehlinie. Mindestbreite der Stufen im Bereich der Spindel. Richtige Bewehrung. Berücksichtigung der Bodenbeläge in den Geschossen. Alles Punkte, die bei der Herstellung der Betontreppe zu berücksichtigen sind.

Verziehen der Stufen

  • Die größte Herausforderung beim händischen Schalen einer viertel- oder halbgewendelten Treppe ist aber das Verziehen der einzelnen Stufen und die damit verbundene Einhaltung der gleichmäßigen Treppenlaufstärke, die bei ca. 12 cm bis 15 cm liegt.
  • Um eine gleichmäßig gedrehte und geschwungene Treppenuntersicht zu bekommen, müssen nämlich zuerst einmal ziemlich schmale, praktisch bis auf Null verlaufende "Keile" aus Brettern ausgeschnitten werden. 
  • Diese Holzkeile müssen dann so nebeneinander in ansteigender Form eingebaut und jeweils ausreichend unterstellt werden, dass die Untersicht der später betonierten Laufplatte die richtige Krümmung bekommt.
  • Bevor die geschalte Treppe dann schlussendlich betoniert werden kann, ist noch einiges an Arbeiten erforderlich: Verlegen der Bewehrung. Statisch richtige Anbindung an die Geschoßdecke. Einbauen von Trennlagen zwischen umschließendem Mauerwerk und Treppe. Montage der Setzstufenbretter.
  • Und auch nach dem Betonieren ist bis zur (Fast-) Fertigstellung einer Treppe noch einiges zu tun: Treppe ausschalen. Untersicht und sichtbare Wangen verputzen.
  • Hier sind übrigens jene Leistungen, die auch bei einer Fertigteiltreppe nachträglich gemacht werden müssen und zu anderen Gewerken gehören, NICHT angeführt. Dazu gehören beispielsweise: Stufenbelag, Spindelwände, Treppengeländer, Einbauten wie Stufenbeleuchtung oder was auch immer.

Und warum jetzt eine Betontreppe in Handarbeit herstellen?

  • Das sollte tatsächlich einen guten Grund haben... Wie aus der obigen Kurzbeschreibung unschwer zu erkennen ist, ist die Herstellung einer (gewendelten) Ortbetontreppe mit einem relativ großen Aufwand verbunden.
  • Dieser Aufwand schlägt sich einerseits in den Kosten nieder, andererseits dauert das auch viel länger. Im Gegensatz dazu ist eine Fertigteiltreppe sofort nach dem Versetzen begehbar und voll belastbar.
  •  ABER:  Es gibt Situationen, wo eine Ortbetontreppe die bessere Lösung ist, nicht selten sogar die einzige. Beispielsweise dann, wenn aufgrund einer individuellen Planung keine Norm-Fertigteiltreppe verwendet werden kann.
  • Oder im Rahmen einer Sanierung kommen in bereits geschlossenen Räumen Fertigteiltreppen schlicht und einfach nicht in Frage.

Zusammenfassung

  • WENN beim Hausbau Betontreppen nötig sind, sollten nach Möglichkeit Betonfertigteiltreppen im Leistungsverzeichnis enthalten sein.
  • WENN es berechtigte Gründe gibt, die gegen eine Fertigteiltreppe sprechen, müssen im Rahmen der Bauausschreibung oder der Einholung von Angeboten Betontreppen in Ortbeton ausgeschrieben werden.
  • Richtwerte, wie viel Ortbetontreppen kosten, wenn diese von Fachfirmen erstellt werden, finden Sie übrigens nicht nur auf den umfangreichen Online-Muster-LV-Seiten, sondern auch gleich auf dieser Seite etwas weiter unten.

Regeln, Normen und Richtlinien

  • Unabhängig von der detaillierten Ausführung bei IHREM individuellen Bauvorhaben, sind in jedem Fall einige wichtige Punkte und Kriterien zu beachten, die für den professionellen Planer kein Neuland sind.
  • Planer wissen vielmehr ganz genau, worauf es ankommt. Trotzdem auch hier  die wichtigsten Informationen für SIE, damit auch Sie als Bauherr über das durchaus interessante Thema Betontreppen Bescheid wissen.

Österreich, Deutschland, Schweiz

  • Wie Treppen bzw. Stiegen ausgeführt werden müssen, was alles erlaubt ist und was nicht, wird durch die diversen Landesbauordnungen festgelegt.
  • In erster Linie gelten also die in den Bundesländern oder Kantonen gültigen Verordnungen und Baugesetze. Ist in den Baubestimmungen der einzelnen Länder irgendetwas über Treppen nicht geregelt, gelten die jeweils gültigen Normen und zwar:

DE. Für Deutschland gilt die DIN 18065.
Die Ausgabe von März 2015 ist die derzeit jüngste und damit aktuellste Ausgabe dieser DIN-Norm.

PDF-Arbeitshilfe. Hilfreiche Informationen über die Treppen-Norm DIN 18065 können Sie bei Bedarf gleich hier in einer vom deutschen TÜV Süd herausgebrachten Broschüre mit dem Titel "Treppen, Geländer, Brüstungen - Konkrete Lösungen DIN 18065"  nachlesen.

Damit Sie DIESE Seite nicht irrtümlich verlieren, wird die PDF-Broschüre in einem neuen Fenster geöffnet.

AT. Für Österreich gilt die ÖNORM B 5371.
Diese Norm wurde im Wesentlich der DIN 18065 angepasst. Hinsichtlich der Nutzungssicherheit gelten ergänzende Mindestanforderungen, die in der OIB-Richtline 4 / OIB-330.4-020/19, Ausgabe April 2019 des Österreichischen Instituts für Bautechnik festgelegt wurden.

Link-Service. Detaillierte Informationen über die genannte OIB-Richtlinie 4 finden Sie direkt auf der OIB-Website. Dort stehen die aktuellsten Richtlinien auch als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.

CH. Für die Schweiz gilt im Wesentlichen die SIA 358.
Dieses vom Schweizer Ingenieur- und Architektenverein veröffentlichte Regelwerk beschäftigt sich vor allem mit Brüstungen und Geländern und deren Absturzsicherheit.

Link-Service. Wie Treppen in der Schweiz normgerecht aussehen müssen, können Sie bei Bedarf auf einer sehr anschaulichen Website erkunden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausführung von Treppen in Wort und Bild.

  • Die Regelwerke und Normen werden übrigens nach ein paar Jahrzehnten den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
  • Da sich beispielsweise die Größe der Menschen im Lauf der Zeit ändert, müssen daher über die Jahre ab und zu auch die angenommenen Schrittlängen korrigiert werden.
  • Grundlage für diese Änderung sind die Erkenntnisse der statistischen Ämter, die so ziemlich alles erheben, was zu erheben ist.

Das optimale Steigungsverhältnis von Stufen

  • Die Sicherheit und Bequemlichkeit des Begehens von Treppen hängt vor allem vom Steigungsverhältnis der Stufen ab, wobei dieses je nach Zweck und Lage der Treppe unterschiedlich sein kann.
  • Das Verhältnis von Auftrittsbreite und Stufenhöhe darf allerdings gewisse Grenzwerte nicht unter- oder überschreiten und soll außerdem bei allen Stufen einer Treppe dasselbe sein, um ein Stolpern zu vermeiden.
  • Wie hoch und breit eine Stufe sein soll, hängt von der Länge eines Schrittes ab - bei Erwachsenen sind das normalerweise zwischen 59 und 65 Zentimeter. Daraus ergibt sich der in den Normen angenommene Durchschnittswert der Schrittlänge von 63 cm.
  • Beim Steigen verkürzt sich diese Schrittlänge mit zunehmender Steigung und beträgt bei einer vertikalen Richtung - also bei einer Leiter - mit 31,5 cm genau die Hälfte. Je nach Anteil der horizontalen und vertikalen Wegstrecke ergibt sich daraus die Schrittmaßformel: Stufenbreite +  doppelte Stufenhöhe  =  63 (b + 2 x h = 63).

Beispiel: 29 + 2 x 17 = 63
Auftrittsbreite b = 29 cm, Stufenhöhe h = 17 cm

Das optimale Steigungsverhältnis beträgt daher 17/29 cm, was einem Steigungswinkel von etwa 30° entspricht.

Je weiter sich das Steigungsverhältnis vom optimalen Verhältnis 17/29 entfernt, desto unsicherer wird eine Treppe. Aus zahlreichen Versuchen haben sich daher zwei weitere Regeln bzw. Formeln ergeben, die im Idealfall ebenfalls ein Steigungsverhältnis 17/29 ergeben:

  • Die Bequemlichkeitsregel: b - h = 12 cm (Stufenbreite b - Stufenhöhe h = 12)
    Gegenprobe: 29 - 17 = 12

  • Die Sicherheitsregel: b + h = 46 cm (Stufenbreite b + Stufenhöhe h = 46)
    Gegenprobe: 29 + 17 = 46

ÜBRIGENS: Wenn es um die Planung von Treppen geht, gibt es noch eine Menge anderer Berechnungsmöglichkeiten, um ebenfalls gut begehbare Treppen zu bekommen. Da kommt aber vor allem auf den Zweck der jeweiligen Treppe an.

  • In Kindergärten kann beispielsweise für Treppen, die hauptsächlich von Kindern begangen werden, naturgemäß ein kürzere Schrittlänge angenommen werden.

Darstellung von Treppen / Stiegen im Plan

  • Nach der rechnerischen Ermittlung kann die geplante Treppe im Grundriss und im Gebäudeschnitt (Aufriss) dargestellt werden.

Aufgrund der Genauigkeit der Darstellung ist dabei immer von der Geschosshöhe auszugehen und diese durch die Anzahl der Stufenhöhe (mittels Strahlensatz) zu teilen.

  • Die Lauflänge wird durch die Anzahl der Auftritte (= Höhen minus 1) geteilt.
  • Im Grund- und Aufriss werden die Stufen von unten beginnend laufend nummeriert.
  • Wie bei allen Grundrissdarstellungen wird dabei auch bei der Treppe die Draufsicht dargestellt, geschnitten 1,00 Meter über der Fußbodenoberkante FOK

Um die Schnittführung bei der Treppe deutlich zu machen, wird diese allerdings bei Treppen schräg zum Treppenlauf gezogen. Damit wird hinter der Schnittlinie der darunter liegende Treppenlauf sichtbar. .

In der Geh- bzw. Lauflinie wird ein Pfeil eingezeichnet, wobei der Pfeil immer nach oben (ins nächste Geschoss) zeigt.

  • Darüber hinaus sind in den Genehmigungsplänen, die der Baubehörde zur Baubewilligung vorgelegt werden, alle von der Baubehörde vorgeschriebenen Maße wie Laufbreite, Geländerhöhe und dergleichen einzutragen.

Detailpreise für Betontreppen

  • Wie schon weiter oben angeführt, sind noch viel mehr Preise auf den Infoseiten über das Muster-LV GU-Bau zu finden. Trotzdem auch hier einige Detailpreise, die Sie zum Vergleichen nutzen können.
  • Beispielsweise dann, wenn Sie schon ein Baumeisterangebot für den Bau einer Betontreppe angefordert haben und dieses bereits vorliegt.

Bei den hier angeführten Preisen handelt es sich um durchschnittliche Richtpreise, die jeweils für die Ausführung der kompletten Bauleistung gelten und die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen darstellen.

  • In den Einheitspreisen sind daher alle Material- und Arbeitskosten enthalten. Bei den Beton-Fertigteiltreppen sind demnach beispielsweise auch der Antransport, der Kran zum Versetzen und die Montage selbst enthalten.
  • Zur Beachtung: Die angegebenen Preise für Bewehrungen sind oft starken Schwankungen ausgesetzt, welche auf die internationalen Stahlpreise zurückzuführen sind.
  • Der jeweilige Anteil der Bewehrung ist allerdings den Betontreppen eher gering. Bei einem ganzen Rohbau beträgt der Kostenanteil für die Bewehrung nur etwa 5 bis maximal 10% der Gesamtkosten.
  • Allfällige Preisschwankungen beim Baustahl werden sich daher auf die angeführten Durchschnittspreise bzw. auf die Baukosten für die Betontreppen nicht nennenswert auswirken.

Beton-Fertigteiltreppe gewendelt

1.800 € / ST

  • Der angeführte Richtpreise gilt für 1 Stück gewendelte Fertigteiltreppe und zwar unabhängig von der tatsächlichen Wendelung.
  • Ob die Treppe als 1/4-gewendelte oder als 1/2-gewendelte Treppe ausgeführt wird, hat demnach keinen wesentlichen Einfluss auf den Stückpreis.
  • Trotzdem immer beachten: Den tatsächlichen Preis werden Sie immer nur über eine qualifizierte Bauausschreibung in Erfahrung bringen.
Beton-Fertigteiltreppe gewendelt

Beton C20/25 für Betontreppe und Podest

178,0 € / m³

Beton C25/30 für Betontreppe und Podest

184,0 € / m³

Beton C30/37 für Betontreppe und Podest

193,0 € / m³

Schalung für gerade Betontreppen und Podeste

109,0 € / m²

Schalung für gewendelte Betontreppen und Podeste

195,0 € / m²

Bewehrung Stabstahl für Betontreppen und Podeste

4,0 € / kg

Bewehrung Stabstahl für Betondecke

Bewehrung Baustahlmatten für Betontreppen und Podeste

3,4 € / kg

Beton C16/20 für Stufenkerne

7,0 € / lfm

Beton C20/25 für Stufenkerne

7,5 € / lfm

Schalung für Stufenkerne

97,0 € / m²

Bewehrung für Stufenkerne

4,5 € / kg

Stufenflächen und Wangen fein verreiben

9,0 € / m²

Übersicht | Eigenes LV erstellen.
Alle Informationen über das Muster-LV

Icon mit Lupe für Info Muster-LV

Mit allen Antworten auf Fragen, die sich auch der Website-Autor und Muster-LV-Entwickler vor einem Kauf einer LV-Version gestellt hätte.

Muster-LV Thema auswählen & klicken ...

Top