Betontreppen: Planung, Konstruktion und Detailpreise zum Vergleichen
"Was auch Sie als interessierter Bauherr über Betontreppen wissen
sollten: Regeln und Normen für die Ausführung, das optimales Steigungsverhältnis, Darstellung im Plan und wie viel die Herstellung kostet."
Weil Treppen in einem Haus einfach da sind, macht sich kaum jemand größere Gedanken über diesen unverzichtbaren Bauteil. Dabei gibt es zumindest zwei wirklich gute Gründe, sich mit Treppen im Allgemeinen etwas näher zu beschäftigen. Sicherheit und Bequemlichkeit beim Begehen.
Fertigteiltreppe oder gebaut nach Baumeisterart
Obwohl beim modernen Einfamilienhausbau in den meisten Fällen Betonfertigteiltreppen eingebaut werden, gibt es auch heute noch immer wieder Bauvorhaben, wo Betontreppen nach Baumeisterart hergestellt werden.
Damit sind Betontreppen gemeint, die zimmermannsmäßig geschalt, entsprechend bewehrt und mit
Ortbeton betoniert werden.
Das Ergebnis ist beiden Fällen dasselbe - eine mehr oder weniger bequem zu begehende Verbindung zwischen zwei Stockwerkwerken.
Die Art der Herstellung spielt bei Treppen im Allgemeinen jedenfalls keine Rolle. Im Wesentlichen muss daher nur gewährleistet sein, dass diese Auf- und Abstiegshilfen sicher und bequem genutzt werden können. Genau darum geht es auf dieser HSB Betontreppen-Seite.
Darüber hinaus finden Sie hier auch die wichtigsten Detailpreise für die einzelnen Bauleistungen für den Bau einer handwerklich gebauten Betontreppe. Und auch noch etwas über die sprachlichen Eigenheiten:
Das kommt darauf an, wo SIE wohnen und welche Bezeichnung sich in Ihrer Region eingebürgert hat.
Während in Österreich und im süddeutschen Raum hauptsächlich von Stiegen
die Rede ist, sind damit in den anderen Gebieten Treppen gemeint. Was
"richtig" oder "falsch" ist, kann also nicht wirklich gesagt werden.
Tatsache ist, dass sowohl Betontreppen als auch Betonstiegen aus Stufen bestehen - nämlich aus den Trittstufen und den vertikalen Setzstufen. Letztere wiederum allerdings nur, wenn es sich um keine offene Treppe handelt, bei der es eben keine Setzstufen gibt. Wie auch immer:
Wenn es auf dieser Website um irgendwelche Treppen geht, sind damit in jedem Fall immer auch Stiegen gemeint.
Interessant ist aber vielleicht trotzdem, dass in jenen Regionen, wo
Treppen im üblichen Sprachgebrauch Stiegen heißen, besondere
Ausführungen trotzdem meistens als Treppe bezeichnet werden.
So bleibt beispielsweise eine Wendeltreppe immer eine Wendeltreppe. Es
wird also auch dort, wo Stiegen im wahrsten Sinne des Wortes zu Hause
sind, normalerweise keine Wendelstiege daraus gemacht.
Das bedeutet aber noch lange nicht, dass das überall so ist. Auf die Herstellung von Stiegenbau spezialisierte Firmen bezeichnen die von ihnen - meistens aus Holz - gebauten Wendeltreppen nämlich dann da und dort doch wieder auch als Wendelstiegen.
Noch mehr sprachliche Unterschiede
Sprachliche Unterschiede zwischen verschiedenen Ländern oder Regionen gibt es natürlich nicht nur, wenn es um Stufenbauwerke geht, die zwei Geschoße miteinander verbinden. Oder soll es Geschosse heißen? Das kommt auch hier wieder darauf an...
ERDGESCHOSS. OBERGESCHOß. DACHGESCHOSZ.
Scharfes S (nur) in Österreich, in der Schweiz nur Doppel-S und damit auch kein "Eszett". Sonst ebenfalls zwei s, wenn im Zeichensatz kein ß vorhanden ist, was aber fast überall der Fall ist.
Spezielle ß-Besonderheiten bei Eigen- oder Familiennamen, Schreibweise in Reisepässen und dann auch noch das Große ß für Blockschrift. Als gäbe es keine anderen Problemchen.
Daher auf dieser Website (abwechselnd) beide Schreibweisen, weil man es ohnehin niemanden recht machen kann.
Interessant: Das Große ß ( Versal-ß) wurde per 29. Juni 2017 durch den Rat für deutsche Rechtschreibung (RdR) in das amtliche Regelwerk der Rechtschreibung aufgenommen. Na dann ...
Haupt- und Nebentreppen
Wenn es um die Planung und Konstruktion von Treppen für Wohngebäude, und damit auch um Betontreppen geht, müssen sowohl Planer als auch Bauausführende darauf achten, dass es dazu ein umfangreiches Regel- und Normenwerk gibt.
Dabei kommt es beim privaten Hausbau vor allem darauf an, welchen Zweck
die geplante Treppe haben soll. Das heißt konkret, dass bei Treppen grundsätzlich zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Haupt- oder um eine Nebentreppe
handelt.
An die Haupttreppe, die auch als notwendige Treppe bezeichnet wird, werden gesetzliche Anforderungen gestellt, die in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Bei einem (durchschnittlichen) Einfamilienhauses verbindet die Haupttreppe die Aufenthaltsräume der verschiedenen Geschosse. In der Praxis ist das also meistens die Treppe vom Erdgeschoss ins Obergeschoss.
Im Gegensatz dazu sind beispielsweise die Treppen vom Erdgeschoß in den Keller oder vom Obergeschoß in den Dachboden jeweils Nebentreppe, die bei Bedarf anders als eine Haupttreppe ausgeführt werden könnte.
"Könnte" deshalb, weil es durchaus Sinn macht, auch Nebentreppen so auszuführen, dass diese sicher und bequem begangen werden können.
Im Zweifelsfall sollten Treppen immer als Haupttreppen ausgeführt werden. Also so, dass diese auch dann, wenn sich der Nutzungszweck einmal ändert,
problemlos zu begehen sind und gleichzeitig den baurechtlichen Anforderungen entsprechen.
Ein Kellergeschoß oder ein Teil davon wird jedenfalls später einmal, wenn der Platz
etwas knapp wird, nicht selten zu einem zusätzlichen Wohnraum
umfunktioniert.
Oder der Dachboden, für den eigentlich eine Nebentreppe reichen würde, wird später einmal doch ausgebaut.
In beiden Fällen werden die Bewohner dann froh sein, nicht über eine enge, steile und verwinkelte Treppe klettern zu müssen, sondern über eine bequeme Geschoß-Haupttreppe zu verfügen.
Warum Betontreppen vor Ort herstellen?
Nein. Üblich ist es nicht, Geschosstreppen in Handarbeit als Ortbetontreppen herzustellen.
In den meisten Fällen wird eine Betonfertigteiltreppe, die mit dem LKW zur Baustelle geliefert und dann mit dem Kran in kürzester Zeit montiert wird, die bequemste und problemloseste Lösung sein.
Abgesehen davon, beherrschen viele Zimmerer das Schalen eines gewendelten Treppenlaufs gar nicht mehr. Negativ-Beispiel: Das nicht selten völlig falsche Endergebnis schaut dann (übertrieben dargestellt) so ähnlich aus ...
Der Verzicht auf eine fertige Systemtreppe macht also nur Sinn, wenn es jemanden gibt, der so eine Treppe richtig ausführt. Bei einer Podesttreppe mit zwei geraden Stiegenläufen stellt das noch kein so großes Problem dar. Das kann so ziemlich jeder Maurer.
Etwas anders sieht die Sache aber aus, wenn es darum geht, gewendelte Geschosstreppen herstellen zu müssen. Hier sind die Anforderungen an den Schalungszimmerer schon etwas größer.
Herstellung einer gewendelten Betontreppe
Die Herstellung einer gewendelten Betontreppe ist ein ziemlicher Aufwand. Dazu muss nicht nur ausreichend Zeit eingeplant werden, vor allem ist auch handwerkliches Können und Fachwissen erforderlich.
Aufteilung der Stufen.
Berechnung des
Steigungsverhältnisses.
Auftrittsbreite in der Gehlinie.
Mindestbreite
der Stufen im Bereich der Spindel.
Richtige Bewehrung.
Berücksichtigung der Bodenbeläge in den Geschossen.
Alles Punkte, die bei der Herstellung der Betontreppe zu berücksichtigen sind.
Damit Sie den Aufwand für die Herstellung einer per Hand gemachten Betontreppe besser nachvollziehen zu können, hier eine kleine Dokumentation in Bildern über die wichtigsten Arbeitsschritte.
Verziehen der Stufen
Die größte Herausforderung beim händischen Schalen einer viertel- oder halbgewendelten Treppe ist aber das Verziehen der einzelnen Stufen und die damit verbundene Einhaltung der gleichmäßigen Treppenlaufstärke, die bei ca. 12 cm bis 15 cm liegt.
Um eine gleichmäßig gedrehte und geschwungene Treppenuntersicht zu bekommen,
müssen nämlich zuerst einmal passende "Keile" aus Brettern ausgeschnitten und Stück für Stück zusammengesetzt werden.
Diese Holzkeile müssen dann so nebeneinander in ansteigender Form
eingebaut und jeweils ausreichend unterstellt werden, dass die
Untersicht der später betonierten Laufplatte die richtige Krümmung
bekommt.
Im nächsten Schritt wird die für eine tragsichere Ausführung erforderliche Stahlbewehrung auf dem geschalten Treppenlauf auf Abstandhalter verlegt.
Zwischen der Betontreppe und dem umschließendem Mauerwerk wird zum Schallschutz eine Trennlage eingelegt, in diesem Fall aus Mineralwolle.
Die auf die exakte Stufenhöhe zugeschnittenen Setzstufenbretter zum Abschalen der Treppenstufen müssen an der Unterkante abgeschrägt werden, damit werden diese Bretter nicht "einbetoniert" und können nach dem Betonieren problemlos entfernt werden.
Betoniert wird etappenweise so lang, bis die Schalung der Betontreppe überall gleichmäßig mit Beton befüllt wird. Dabei muss darauf geachtet werden, dass der oben eingebrachte Beton nach unten drückt und bei den Setzstufen immer wieder "übergeht".
Im Gegensatz zu Betontreppen aus Betonfertigteilen mit einer glatten Untersicht müssen zimmermannsmäßig geschalte Treppen später im Zuge der Innenputzarbeiten verputzt werden.
Ab jetzt macht es keinen Unterschied mehr, ob die Treppe als Fertigteiltreppe oder nach Baumeisterart hergestellt wurde. Die noch offenen Arbeite werden bei jeder Betontreppe immer erst nachträglich durchgeführt. Stufenbelag, Spindelwände, Treppengeländer, Einbauten wie Stufenbeleuchtung oder was auch immer.
Und warum jetzt eine Betontreppe in Handarbeit herstellen?
Das sollte tatsächlich einen guten Grund haben. Immerhin ist die Herstellung
einer Ortbetontreppe - vor allem einer gewendelten - mit einem relativ großen Aufwand
verbunden.
Dieser Aufwand schlägt sich einerseits in den
Kosten nieder, andererseits dauert das auch viel länger. Im Gegensatz
dazu ist eine Fertigteiltreppe sofort nach dem Versetzen begehbar und
voll belastbar.
Es gibt aber trotzdem Situationen, wo eine Ortbetontreppe die bessere Lösung ist, nicht selten sogar die einzige. Beispielsweise dann, wenn aufgrund einer individuellen Planung keine Norm-Fertigteiltreppe verwendet werden kann.
Oder im Rahmen einer Sanierung kommen in bereits geschlossenen Räumen Fertigteiltreppen schlicht und einfach nicht in Frage.
Eine Frage der Wirtschaftlichkeit
Der wichtigste Grund, der von Bauherren meistens auf den ersten Blick nicht als solcher erkannt wird: Für die Baufirma ist eine Handarbeit trotz der scheinbar höheren Kosten oft wirtschaftlicher.
Und zwar schlicht und einfach deshalb, weil die dazu benötigten Bauhandwerker ohnehin auf der Baustelle arbeiten und diese
im Gegensatz zu einer zugekauften Fertigteiltreppe
intern für keine Mehrkosten sorgen.
Außerdem kann die Baufirma durch den Einsatz des eigenen Personals die Abhängigkeit von Zulieferfirmen reduzieren, wobei es dabei hauptsächlich um Lieferzeiten
und Preiserhöhungen geht.
Zu guter Letzt spielt es für den Bauherren keine Rolle, wie die geplanten Betontreppen schlussendlich tatsächlich ausgeführt werden.
Die Wahl der Ausführungsart sollte daher immer der Baufirma überlassen werden.
in diesem Fall sollte davon ausgegangen werden, dass die Baufirma die für alle am Bauvorhaben Beteiligten die beste Lösung finden wird.
Bei sehr knappen Terminen wird eine Betonfertigteiltreppe die erste Wahl sein, ebenso bei Personalmangel.
Aber wie schon weiter oben gesagt: Für Sie als Bauherr ist es im Wesentlichen unerheblich, welche Betontreppe Sie bekommen, entscheidend sind schlussendlich die Kosten.
Daher macht es Sinn, für die Geschoßtreppen
nach Möglichkeit nur Betonfertigteiltreppen in Ihr Leistungsverzeichnis aufzunehmen.
Ob diese Betontreppen dann später von der Baufirma selbst hergestellt wird, kann Ihnen egal sein, weil Sie in diesem Fall trotzdem nur den Preis für die angebotene Betonfertigteiltreppe bezahlen müssen.
Zusammenfassung
WENN beim Hausbau Betontreppen nötig sind, sollten nach Möglichkeit in jedem Fall Betonfertigteiltreppen im Leistungsverzeichnis enthalten sein.
WENN es berechtigte Gründe gibt, die gegen eine Fertigteiltreppe
sprechen, müssen im Rahmen der Bauausschreibung oder der Einholung von
Angeboten Betontreppen in Ortbeton ausgeschrieben werden.
Richtwerte, wie viel Ortbetontreppen kosten, wenn diese von Fachfirmen erstellt werden, finden Sie übrigens nicht nur auf den umfangreichen Online-Muster-LV-Seiten, sondern auch gleich auf dieser Seite etwas weiter unten.
Regeln, Normen und Richtlinien
Unabhängig von der detaillierten Ausführung bei IHREM individuellen Bauvorhaben, sind in jedem Fall einige wichtige Punkte und Kriterien zu beachten, die für den professionellen Planer kein Neuland sind.
Planer wissen vielmehr ganz genau, worauf es ankommt. Trotzdem auch hier die wichtigsten Informationen
für SIE, damit auch Sie als Bauherr über das durchaus interessante Thema Betontreppen Bescheid wissen.
Österreich, Deutschland, Schweiz
Wie Treppen bzw. Stiegen ausgeführt werden müssen, was alles erlaubt ist und was nicht, wird durch die diversen Landesbauordnungen festgelegt.
In erster Linie gelten also die in den Bundesländern oder
Kantonen gültigen Verordnungen und Baugesetze. Ist in den
Baubestimmungen der einzelnen Länder irgendetwas über Treppen nicht
geregelt, gelten die jeweils gültigen Normen und zwar:
DE. Für Deutschland gilt die DIN 18065. Die Ausgabe von März 2015 ist die derzeit jüngste und damit aktuellste Ausgabe dieser DIN-Norm.
PDF-Arbeitshilfe. Hilfreiche Informationen über die
Treppen-Norm DIN 18065 können Sie bei Bedarf gleich hier in einer vom
deutschen TÜV Süd herausgebrachten Broschüre mit dem Titel "Treppen, Geländer, Brüstungen - Konkrete Lösungen DIN 18065" nachlesen.
Damit Sie DIESE Seite nicht irrtümlich verlieren, wird die PDF-Broschüre in einem neuen Fenster geöffnet.
AT. Für Österreich gilt die ÖNORM B 5371. Diese Norm wurde im Wesentlich der DIN 18065 angepasst. Hinsichtlich der Nutzungssicherheit gelten ergänzende Mindestanforderungen, die in der OIB-Richtline 4 / OIB-330.4-020/19, Ausgabe April 2019 des Österreichischen Instituts für Bautechnik festgelegt wurden.
Link-Service. Detaillierte Informationen über die genannte OIB-Richtlinie 4 finden Sie direkt auf der OIB-Website. Dort stehen die aktuellsten Richtlinien auch als kostenloser PDF-Download zur Verfügung.
CH. Für die Schweiz gilt im Wesentlichen die SIA 358. Dieses vom Schweizer Ingenieur- und Architektenverein veröffentlichte Regelwerk beschäftigt sich vor allem mit Brüstungen und Geländern und deren Absturzsicherheit.
Link-Service. Wie Treppen in der Schweiz normgerecht aussehen müssen, können Sie bei Bedarf auf einer sehr anschaulichen Website erkunden. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Ausführung von Treppen in Wort und Bild.
Die Regelwerke und Normen werden übrigens nach ein paar Jahrzehnten den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Da sich beispielsweise die Größe der Menschen im Lauf der Zeit ändert, müssen daher über die Jahre ab und zu auch die angenommenen Schrittlängen korrigiert werden.
Grundlage für diese Änderung sind die Erkenntnisse der statistischen Ämter, die so ziemlich alles erheben, was zu erheben ist.
Das optimale Steigungsverhältnis von Stufen
Die Sicherheit und Bequemlichkeit des Begehens von Treppen hängt vor allem vom Steigungsverhältnis der Stufen ab, wobei dieses je nach Zweck und Lage der Treppe unterschiedlich sein kann.
Das Verhältnis von Auftrittsbreite und Stufenhöhe darf allerdings
gewisse Grenzwerte nicht unter- oder überschreiten und soll außerdem bei
allen Stufen einer Treppe dasselbe sein, um ein Stolpern zu vermeiden.
Wie hoch und breit eine Stufe sein soll, hängt von der Länge eines Schrittes ab - bei Erwachsenen sind das normalerweise zwischen 59 und 65 Zentimeter. Daraus ergibt sich der in den Normen angenommene Durchschnittswert der Schrittlänge von 63 cm.
Beim Steigen verkürzt sich diese Schrittlänge mit zunehmender Steigung und beträgt bei einer vertikalen Richtung - also bei einer Leiter - mit 31,5 cm genau die Hälfte. Je nach Anteil der horizontalen und vertikalen Wegstrecke ergibt sich daraus die Schrittmaßformel: Stufenbreite + doppelte Stufenhöhe = 63 (b + 2 x h = 63).
Beispiel: 29 + 2 x 17 = 63 Auftrittsbreite b = 29 cm, Stufenhöhe h = 17 cm
Das optimale Steigungsverhältnis beträgt daher 17/29 cm, was einem Steigungswinkel von etwa 30° entspricht.
Je weiter sich das Steigungsverhältnis vom optimalen Verhältnis 17/29 entfernt, desto unsicherer wird eine Treppe. Aus zahlreichen Versuchen haben sich daher zwei weitere Regeln bzw. Formeln ergeben, die im Idealfall ebenfalls ein Steigungsverhältnis 17/29 ergeben:
Die Bequemlichkeitsregel: b - h = 12 cm (Stufenbreite b - Stufenhöhe h = 12) Gegenprobe: 29 - 17 = 12
Die Sicherheitsregel: b + h = 46 cm (Stufenbreite b + Stufenhöhe h = 46) Gegenprobe: 29 + 17 = 46
ÜBRIGENS: Wenn es um die Planung von Treppen geht, gibt es noch eine Menge anderer Berechnungsmöglichkeiten, um ebenfalls gut begehbare Treppen zu bekommen. Da kommt aber vor allem auf den Zweck der jeweiligen Treppe an.
In Kindergärten kann beispielsweise für Treppen, die hauptsächlich von
Kindern begangen werden, naturgemäß ein kürzere Schrittlänge angenommen
werden.
Darstellung von Treppen / Stiegen im Plan
Nach der rechnerischen Ermittlung kann die geplante Treppe im Grundriss
und im Gebäudeschnitt (Aufriss) dargestellt werden.
Aufgrund der
Genauigkeit der Darstellung ist dabei immer von der
Geschosshöhe auszugehen und diese durch die Anzahl der Stufenhöhe
(mittels Strahlensatz) zu teilen.
Die Lauflänge
wird durch die Anzahl der Auftritte (= Höhen minus 1) geteilt.
Im Grund- und Aufriss werden die Stufen von unten beginnend laufend
nummeriert.
Wie bei allen Grundrissdarstellungen wird dabei auch bei der
Treppe die Draufsicht dargestellt, geschnitten 1,00 Meter über der
Fußbodenoberkante FOK
Um die Schnittführung bei der Treppe deutlich zu machen, wird diese
allerdings bei Treppen schräg zum Treppenlauf gezogen. Damit wird hinter
der Schnittlinie der darunter liegende Treppenlauf sichtbar. .
In der Geh- bzw. Lauflinie wird ein Pfeil eingezeichnet, wobei der Pfeil immer nach oben (ins nächste Geschoss) zeigt.
Darüber hinaus sind in den Genehmigungsplänen, die der Baubehörde zur
Baubewilligung vorgelegt werden, alle von der Baubehörde
vorgeschriebenen Maße wie Laufbreite, Geländerhöhe und dergleichen
einzutragen.
Detailpreise für Betontreppen
Wie schon weiter oben angeführt, sind noch viel mehr Preise auf den Infoseiten über das Muster-LV GU-Bau zu finden. Trotzdem auch hier einige Detailpreise, die Sie zum Vergleichen nutzen können.
Beispielsweise dann, wenn Sie schon ein Baumeisterangebot für den Bau einer Betontreppe angefordert haben und dieses bereits vorliegt.
Bei den hier angeführten Preisen handelt es sich um durchschnittliche Richtpreise, die jeweils für die Ausführung der kompletten Bauleistung gelten und die Grundlage für die Angebotskalkulation durch ein Bauunternehmen darstellen.
In den Einheitspreisen sind daher alle Material- und Arbeitskosten
enthalten. Bei den Beton-Fertigteiltreppen sind demnach beispielsweise
auch der Antransport, der Kran zum Versetzen und die Montage selbst
enthalten.
Zur Beachtung: Die angegebenen Preise für Bewehrungen sind oft starken Schwankungen ausgesetzt, welche auf die internationalen Stahlpreise zurückzuführen sind.
Der jeweilige Anteil der Bewehrung ist allerdings den Betontreppen eher gering. Bei einem ganzen Rohbau beträgt der Kostenanteil für die Bewehrung nur etwa 5 bis maximal 10% der Gesamtkosten.
Allfällige Preisschwankungen beim Baustahl werden sich daher auf die angeführten Durchschnittspreise bzw. auf die Baukosten für die Betontreppen nicht nennenswert auswirken.
Beton-Fertigteiltreppe gewendelt
2.300 € / ST
Der angeführte Richtpreise gilt für 1 Stück gewendelte Fertigteiltreppe und zwar unabhängig von der tatsächlichen Wendelung.
Ob die Treppe als 1/4-gewendelte oder als 1/2-gewendelte Treppe ausgeführt wird, hat demnach keinen wesentlichen Einfluss auf den Stückpreis.
Trotzdem immer beachten: Den tatsächlichen Preis werden Sie immer nur über eine qualifizierte Bauausschreibung in Erfahrung bringen.
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