Einbau Haustuer

von Manfred
(Niedersachsen)

Unsere Haustür wurde nicht richtig ausgemessen (Feststellung beim Einbau), sodass die Monteure ohne unsere Zustimmung die Tür auf der einen Seite längs um 1,8cm abgeschnitten haben. Frage: Kann ich auf den Einbau einer nicht beschädigten Tür bestehen, zumal sie auch nicht zentriert eingebaut wurde? Ist von draussen durch unterschiedliche Abdeckleisten sofort sichtbar. Aussage der Firma: Die Tür ist statisch, sowie wärmetechnisch vollkommen in Ordnung. DANKE für Ihre Antwort, Manfred

Bauhilfe24-Antwort

Natürlich können Sie auf den Einbau einer neuen Haustüre bestehen. Das sollten Sie sogar auf jeden Fall tun. Ob die Haustüre wärmetechnisch in Ordnung ist, hat dabei absolut nichts damit zu tun, ob die Tür so geliefert und eingebaut wurde, wie das von Ihnen in Auftrag gegeben wurde.


Ein Mangel kann auch nicht mit etwas anderem "aufgewogen" werden. Schließlich werden Sie die Haustüre ja auch deswegen gekauft haben, weil diese "wärmetechnisch in Ordnung" ist, was übrigens ohnehin das Mindeste ist...

Die Aussagen oder "Meinungen" der ausführenden Firma sind für Sie jedenfalls weitgehend unerheblich. Im konkreten Fall bedeutet die Aussage der Firma nämlich nichts anderes als: "Wir haben uns zwar bei der Haustüre vermessen und diese daher nicht ordnungsgemäß einbauen können, aber dafür ist die Türe wärmetechnisch in Ordnung."

Dass eine derartige Aussage schlicht und einfach nur ein schlechter Scherz ist, müsste eigentlich gar nicht extra erwähnt werden.

Fazit: Es geht im Rahmen der Gewährleistung ausschließlich darum, dass Sie als Kunde Anspruch darauf haben, genau das zu bekommen, was Sie bestellt haben. Und wenn das NICHT der Fall ist, muss die Firma den Fehler in einer angemessenen Frist unentgeltlich beheben.

Ihre weitere Vorgehensweise hängt nun von mehreren ganz wesentlichen Faktoren ab. Das Wichtigste: Gibt es eine Bestellung oder eine Auftragsbestätigung? Wenn ja, gehen daraus folgende Punkte hervor?
  • Abmessung der Haustüre
  • Abmessung der Einbauöffnung
  • Wer ist für das Naturmaß verantwortlich (normalerweise die ausführende Firma)
  • Einbauart (z.B. nach RAL, mit Montageschaum, Schrauben oder dgl.)
  • Gesamtpreis
  • Ausführungstermin
  • Zahlungskonditionen
Darüber hinaus stellen sich für mich vor allem auch diese Fragen:
  • 1. Liegt eine (von Ihnen unterschriebene) Abnahmebestätigung vor?
  • 2. Haben Sie von der ausführenden Firma eine Rechnung bekommen?
  • 3. Haben Sie die Rechnung schon bezahlt?
  • 4. Haben Sie die Firma bereits schriftlich über den Fehler bzw. Mangel informiert?
Alleine aus den soeben aufgezählten Punkten sollte für Sie ersichtlich sein, worauf es ankommt. In jedem Fall MUSS die Firma möglichst umgehend schriftlich (mittels eingeschriebenem Brief) über den Mangel informiert werden.

Beschreiben Sie, was mangelhaft ist (und nicht mit der Bestellung übereinstimmt) und fordern Sie die Firma auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. 2 bis 4 Wochen) zu beheben.

Sofern (was ich für Sie hoffe) die Haustür noch nicht von Ihnen bezahlt wurde, machen Sie die Firma darauf aufmerksam, dass Sie erst dann bezahlen werden, wenn die Leistung mängelfrei erbracht wurde.

Sollten Sie (was weniger gut wäre) die Rechnung bereits bezahlt haben und versucht die Firma, sich "herauszureden", empfehle ich Ihnen, die "Mängelanzeige" gleich von einem Rechtsanwalt schreiben zu lassen. Das ist eine relativ kleine Investition, die sich mehr als bezahlt machen wird. Eine erste Rechtsberatung ist übrigens immer kostenlos. Der Rechtsanwalt wird Ihnen bei dieser Gelegenheit auch sagen, wie viel seine Leistung (das Schreiben einer Mängelrüge) kostet.

Ich kann jetzt leider nicht beurteilen, wie weit die "Meinungsverschiedenheiten" zwischen Ihnen und der Haustür-Firma bereits fortgeschritten ist. Bei einem seriösen und kundenfreundlichen Unternehmen wird jedenfalls nicht darüber diskutiert, ob und unter welchen "Bedingungen" eventuelle Mängel behoben werden.

Liegt der Fehler nachweislich bei der ausführenden Firma, sollte die Verbesserung (Austausch der fehlerhaften Haustüre) von der Firma daher umgehend veranlasst werden und keinerlei Problem darstellen. Wenn das in Ihrem Fall nicht so ist, wirkt meistens ein einfacher Brief eines Rechtsanwalts Wunder. In diesem Sinne hoffe ich, Sie wissen jetzt, was zu tun ist.

Mehr Erfolg beim Hausbau!

Wilfried Ritter
Autor und Herausgeber
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Bauhilfe24.com

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