DASS irgendjemand für den Bau Ihres geplanten Einfamilienhauses einen Bauplan zeichnen muss, versteht sich von selbst. Aber welche Pläne ganz konkret für ein privates Bauvorhaben wichtig sind, worauf lieber verzichtet werden sollte und wie viel die verschiedenen Pläne kosten dürfen, wissen hingegen nur die wenigsten Bauherren - zumindest bis heute. Genau diese Informationen finden Sie nämlich hier...
Eine gute Frage, die bei näherer Betrachtung eigentlich etwas anders formuliert werden müsste: Treffender wäre zu fragen, wofür bei der Planung und dem Bau eines Einfamilienhauses Pläne benötigt werden.
Ist so ein umfassender Bauplan einmal fertig und gespeichert, kann aus diesem Universalplan, der mit dem Computer immer dreidimensional gezeichnet wird, für jeden beliebigen Zweck ein eigener Plan erstellt werden.
Der so entstandene "neue" Plan wird dann noch mit individuellen Plankopf-Beschriftungen und Planangaben ergänzt, ausgedruckt, richtig gefaltet und seiner Bestimmung zugeführt, wobei beim privaten Hausbau nur zwei Planarten üblich sind:
Die Genehmigungs- und Ausführungspläne - bei Bedarf in unterschiedlichen Maßstäben - entstehen bei der CAD-Planung also aus einem einzigen "Masterplan".
Und wenn Sie sich jetzt vielleicht fragen, wie Pläne in verschiedenen Maßstäben entstehen, hier die einfach Antwort:
In welchen Maßstab ein Plan schlussendlich ausgedruckt wird, ist lediglich eine Druckeinstellung.
Dadurch ist es ganz einfach, einen Genehmigungsplan im Maßstab 1:100 zu bekommen, einen Polierplan im Maßstab 1:50 und diverser Detailpläne in allen beliebigen Maßstäben - meistens 1:20 oder wenn es (selten) noch genauer sein muss, beispielsweise auch 1:10.
Natürlich. Es gibt nämlich auch heute noch Planzeichner, die wie früher alles per Hand zeichnen - und das ist im Grunde genommen kein Problem.
Einerseits schreiben Behörden keine CAD-Pläne ausdrücklich vor und andererseits ist es den Bauarbeitern und Handwerkern ziemlich egal, ob Baupläne mit dem Computer oder per Hand gezeichnet wurden.
Sofern überhaupt noch jemand händisch zeichnet, sind aber andere handgezeichnete Pläne die wichtigsten:
ABER: Meistens wird heute zur Gänze auf das händische Zeichnen verzichtet und durch eine Computerplanung ersetzt. Warum?
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Weiterführende Planungs-Seiten
Die auf dieser Infoseite angeführten Kosten für die Erstellung der verschiedenen Baupläne, die für den Bau eines Einfamilienhauses benötigt werden, stellen immer nur Richtwerte bzw. Preisspannen dar - und zwar abhängig davon, ob Sie den Auftrag für das Bauplan-Zeichnen als Einzel-Auftrag vergeben oder im Rahmen eines Architektenvertrages.
Einzel-Auftrag bedeutet: Von einem geeigneten Planer soll NUR ein Entwurfsplan erstellt werden, NUR ein Eingabeplan, NUR ein Ausführungsplan und wo weiter und so fort.
Architektenvertrag bedeutet: Ein mit Ihrer Generalvollmacht ausgestatteter Architekt wickelt das gesamte Bauprojekt ab. In diesem Fall sind die verschiedenen Planungsleistungen über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure geregelt. Mit dieser HOAI werden die Aufgaben der Architekten in Leistungsphasen mit anteiligen Prozentsätzen am Gesamthonorar unterteilt.
GUT ZU WISSEN: Private Bauherren können das Honorar für alle Leistungsphasen mit dem Architekt frei vereinbaren. In der Praxis wird die Honorarordnung aber meistens als Grundlage für die individuellen Preisvereinbarungen herangezogen.
Hier zur Veranschaulichung die Kosten der neun Leistungsphasen laut Architekten-Honorarordnung, wobei die Honorare immer ausgehend von den anrechenbaren Kosten (Gesamtbaukosten) ermittelt werden.
BERECHNUNGSBEISPIEL - Annahmen
1. Anrechenbare Kosten für die Honorarermittlung: 233.600,00 EUR
Das sind die EU-Durchschnittspreise für ein durchschnittliches Einfamilienhaus, die auch die Grundlage für alle Preis- und Kostenangaben auf dieser Website sind.
2. Aus den anrechenbaren Kosten von 233.600,00 EUR ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren HOAI-Kostentabellen ein Mindesthonorar in Höhe von 22.964,57 EUR (brutto inkl. Mwst.)
Leistungsphase
Kosten in %
Kosten in EUR
1. Grundlagenermittlung
2,0 %
259,29
2. Vorplanung
7,0 %
1.607,52
3. Entwurfsplanung
15,0 %
3.444.69
4. Genehmigungsplanung
3,0 %
688,94
5. Ausführungsplanung
25,0 %
5.741,14
6. Vorbereitung der Vergabe
10,0 %
2.296,46
7. Mitwirkung bei der Vergabe
4,0 %
918,58
8. Bauüberwachung mit Dokumentation
32,0 %
7.348,66
9. Objektbetreuung
2,0 %
459,29
Gesamt
100,00 %
22.964,47
Mehr Informationen über die Honorarordnung? Was in den einzelnen Leistungsphasen ganz konkret enthalten ist und was es sonst noch alles über die geregelten Honorare zu wissen gibt, können Sie bei Bedarf jederzeit in der HOAI nachlesen.
Sie sind aus Österreich? Auch dann können Sie sich an die HOAI 2013 halten. Die "richtige" und mit der HOAI vergleichbare Honorarordnung für Architekten ist in Österreich allerdings die HIA - Honorarinformation Architektur.
Falls Sie sich für ein Fertighaus von der Stange entscheiden, wird der Entwurfsplan üblicherweise von Katalogen mit darin abgebildeten Typenhäusern und Hausmodellen ersetzt.
WENN die Dokumentationen die Kriterien von Entwurfsplänen erfüllen, können Sie sich in diesem Fall die Kosten für den Entwurfsplan wahrscheinlich sparen.
WENN Sie aber ein individuell geplantes Einfamilienhaus
haben wollen, werden mit dem Entwurfsplan Ihre Vorstellungen vom eigenen
Haus erstmals so richtig zu Papier gebracht. "So richtig" bedeutet dabei tatsächlich, dass alle wesentlichen Details im Plan enthalten sind: Anschichten, Grundrisse und Gebäudeschnitte.
Grundlage für den Entwurfsplan (M 1:100) ist übrigens wieder ein anderer Plan - der allererste Vorentwurf. Im privaten Einfamilienhausbau sind das meistens die vom Bauherrn selbst angefertigten Skizzen, Fotocollagen oder sonstige Planvorlagen, die im Zuge der unverzichtbaren Vorbereitungsschritte entstanden sind.
Hier die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie den Entwurfsplan von einem Architekt oder anderen professionellen Hausplaner erstellen lassen.
Richtpreis / Preisspanne ca.
in EUR bei Auftragserteilung als...
Einzel-
Auftrag
Architekten-
vertrag
für Entwurfsplan
3.000,00
3.500,00
PREIS-HINWEIS: Die Kosten gelten für einen Entwurfsplan, der die Grundlage für die Genehmigungsplanung ist und nicht wesentlich geändert werden muss.
HSB-TIPP: Verzichten Sie bei der Planung Ihres Hauses möglichst auf Details wie Erker, Balkone, Türmchen oder sonstige Sachen, die nur Geld kosten und höchsten einen optischen Mehrwert für Sie haben.
Investieren Sie lieber in hochwertige Baustoffe und Technik, die sich auf lange Sicht auch wirklich bezahlt machen. Ein Passivhaus mit schlichter, aber umso wirkungsvollerer Architektur kostet beispielsweise heute nicht mehr als ein vergleichbares "Türmchen- oder Erker-Haus".
Unter Berücksichtigung der Betriebs- und Reparaturkosten ergibt sich über einen Lebenszyklus des Hauses von angenommenen 50 Jahren bei einem Passivhaus allerdings ein "Lebenspreis", der mindestens um ein Drittel niedriger ist als bei einem herkömmlichen Haus.
Wenn Sie nachrechnen, werden Sie erkennen, dass es hier um durchaus um "einige hunderttausend Euro" Ersparnis geht...
Mit Genehmigungsplan ist jener wichtigster aller Pläne gemeint, der bei der zuständigen Baubehörde gemeinsam mit dem Ansuchen um Baubewilligung zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Dieser Bauplan im Maßstab 1:100, der in Österreich als Einreichplan und in Deutschland als Eingabeplan bezeichnet wird, ist also die Voraussetzung für die Baugenehmigung, Bauerlaubnis, Baubewilligung oder für den Baubewilligungsentscheid (Schweiz) und stellt die verbindliche Grundlage für alle Arbeiten auf Ihrer Baustelle dar.
Die Baubewilligungsverfahren laufen übrigens in allen Ländern ähnlich ab - nur die Bezeichnungen der einzelnen Verfahrensschritte sind länderspezifisch. Aber egal, ob Bauantrag, Bauansuchen oder Baugesuch - der Genehmigungsplan samt Bewilligungsbescheid ist in jedem Fall das absolut wichtigste Dokument für den Bau Ihres Hauses.
In welchem Land auch immer SIE bauen werden, der Genehmigungsplan muss jedenfalls immer mindestens diese Angaben enthalten:
Hier die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, wenn Sie den Genehmigungsplan von einem Architekt oder anderen professionellen Hausplaner erstellen lassen.
Richtpreis / Preisspanne ca. in EUR bei Auftragserteilung als...
Einzel-
Auftrag
Architekten-
vertrag
für Genehmigungsplan
1.500,00
700,00
PREIS-HINWEIS: Die Kosten bei einem Einzel-Auftrag gelten für einen Genehmigungsplan, der auf Grundlage eines detaillierten Entwurfsplans erstellt wird. Liegt KEIN Entwurfsplan vor, der als Vorlage für den Genehmigungsplan herangezogen werden kann, ist mit Kosten von 3.000 bis 4.000 EUR zu rechnen.
Konkret: Moderne Planer erstellen auch den Entwurfsplan schon als CAD-Plan und können bei Freigabe des Plans durch den Bauherrn daraus mit relativ wenig Aufwand einen Genehmigungsplan machen.
Wie schon weiter oben erwähnt, wird bei einer modernen und zeitgemäßen Bauplanung nur ein einziger Bauplan gezeichnet, der in jeden beliebigen anderen Plan "umgewandelt" werden kann.
WENN Sie sich also dazu entscheiden, vom beauftragen Planer gleich einen professionellen CAD-Bauplan zeichnen zu lassen, wird der Ausführungsplan bzw. Polierplan weitgehend identisch mit dem Genehmigungsplan sein. Nur der Maßstab ist anders - nämlich 1:50.
Im Unterschied zum Genehmigungsplan sind im Polierplan allerdings viel mehr Details "eingeblendet" - die im "Basisplan" vielleicht schon enthalten sind (oder später nach Bedarf eingetragen werden) , bisher aber noch nicht sichtbar gemacht und ausgedruckt wurden.
Im "Basisplan" werden beispielsweise in einer eigenen CAD-Zeichenebene (Layer) alle Deckendurchbrüche eingezeichnet. Diese Durchbrüche werden für die Leitungen und Rohre für die Haustechnik benötigt.
Um nun die "richtigen" Pläne für die jeweils zuständigen Handwerker auszudrucken, müssen jetzt nur die "richtigen" Zeichenebenen eingeblendet und ausgedruckt werden.
Warum nicht gleich alles ausdrucken, damit jeder über alle Details Bescheid weiß? Ganz einfach: Weil erstens verschiedene Pläne in unterschiedlichen Maßstäben ausgedruckt werden müssen und zweitens, weil so ein mit Daten überfüllter Plan viel zu unübersichtlich und damit anfällig für Fehler wäre.
Richtpreis / Preisspanne ca. in EUR bei Auftragserteilung als...
Einzel-
Auftrag
Architekten-
vertrag
für Ausführungsplan / Polierplan
3.500,00
5.800,00
PREIS-HINWEIS: Die Kosten bei einem Einzel-Auftrag gelten für die Erstellung eines Genehmigungsplan, wenn KEIN detaillierter Einreichplan vorliegt.
Der von der Baubehörde nicht vorgeschriebene Ausführungsplan hat übrigens NICHT den Zweck, zu dokumentieren oder aufzuzeichnen, WIE etwas gebaut oder ausgeführt werden soll. Das wissen die Fachleute ohnehin und falls nicht, gibt es dazu ja auch noch Detailpläne.
Der Ausführungsplan hat vielmehr vor allem den Zweck, den ausführenden Firmen in Form von Plan-Koordinaten (Koten) genau vorzugeben, WO etwas ausgeführt werden muss.
Detailpläne haben den Zweck, bestimmte Bauteile absolut exakt darzustellen. Solche Pläne haben daher beispielsweise ihre Berechtigung, wenn ein Unternehmen einen beliebigen Bauteil als "Fertigteil" herstellt und die Arbeiter exakt wissen müssen, wie das Produkt im eigenen Werk (nicht auf der Baustelle) ausgeführt werden muss.
Oder es geht um eine Großbauvorhaben, an dem viele Fachplaner beteiligt sind: Statiker, Bauphysiker, Haustechniker, Geometer oder welche Spezialisten auch immer. Derartige Detailplanungen kosten dann auch sehr viel Geld - oft weit über 100.000 EUR.
ABER ACHTUNG! Damit sind NUR jene Detailpläne gemeint, die vom Bauherrn oder dessen beauftragten Planer angefertigt und zur Verfügung gestellt werden. Detailpläne, die von den ausführenden Firmen für betriebsinterne Zwecke erstellt oder verwendet werden, sind dagegen sogar üblich - haben aber mit IHNEN als Bauherr nichts zu tun.
Auf den Punkt gebracht: Weil das einen Bauherrn in ziemliche Schwierigkeiten bringen kann. Ein Detailplan nimmt nämlich dem ausführenden Bauunternehmen die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführung ab.
In der Praxis würde das bedeuten: Kommt es irgendwo zu Mängeln, die im wahrsten Sinne des Wortes im Detail stecken, kann sich der Bauunternehmer problemlos auf Planungsfehler berufen. Die Folge: Teure Nachträge und Zusatzleistungen sowie entsprechender Zeitverlust.
Gibt es hingegen keine Planungsvorgaben für eine Bauleistung, tritt automatisch der Bauunternehmer als Planer auf und ist somit selbst für die korrekte Detailausführung verantwortlich.
Genau das ist der Grund, warum Sie HIER nicht einmal Richtwerte für eine Detailplanung finden...
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